Selbstständig Ratgeber

Steuerlast berechnen: Wie viel Steuern zahlen Selbstständige?

Kurz & Knapp

Als Selbstständiger zahlen Sie hauptsächlich Einkommensteuer (14-45% je nach Gewinn), ggf. Gewerbesteuer (ca. 14% über dem Freibetrag von 24.500€) und Umsatzsteuer (durchlaufender Posten). Bei einem Gewinn von 50.000€ liegt die Gesamtbelastung bei etwa 25-30%. Legen Sie 30-40% Ihres Gewinns für Steuern zurück.

Die wichtigsten Steuerarten für Selbstständige

SteuerartWer zahlt?SteuersatzFälligkeit
EinkommensteuerAlle Selbstständigen14-45%Quartalsweise Vorauszahlung
GewerbesteuerNur GewerbetreibendeCa. 14%Quartalsweise Vorauszahlung
UmsatzsteuerNicht-Kleinunternehmer19% / 7%Monatlich oder quartalsweise
SolidaritätszuschlagBei hohem Einkommen5,5% der EStMit Einkommensteuer

Einkommensteuer: Der größte Posten

Die Einkommensteuer wird auf Ihren zu versteuernden Einkommen berechnet – also Gewinn minus Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatzSteuer (ledig)Durchschnittssteuersatz
Bis 11.784€0%0€0%
20.000€27%1.718€8,6%
30.000€30%4.642€15,5%
40.000€33%7.942€19,9%
50.000€36%11.510€23,0%
60.000€39%15.410€25,7%
80.000€42%24.027€30,0%
100.000€42%32.427€32,4%

Stand 2025. Werte gerundet. Der Grundfreibetrag beträgt 11.784€.

Rechenbeispiel: Komplette Steuerbelastung

Beispiel: Freiberufler mit 50.000€ Gewinn

Ausgangssituation: IT-Freelancer, ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer

Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit50.000€
- Kranken-/Pflegeversicherung (ca.)-8.400€
- Altersvorsorge (Basis-Rente)-3.000€
Zu versteuerndes Einkommen38.600€

Einkommensteuer7.455€
Solidaritätszuschlag0€
Gewerbesteuer0€ (Freiberufler)
Gesamte Steuerlast7.455€
Effektive Steuerquote14,9%
Beispiel: Gewerbetreibender mit 80.000€ Gewinn

Ausgangssituation: Einzelunternehmer, ledig, München (Hebesatz 490%)

Gewinn aus Gewerbebetrieb80.000€
- Sonderausgaben (Versicherungen etc.)-12.000€
Zu versteuerndes Einkommen68.000€

Einkommensteuer17.858€
Gewerbesteuer (80.000 - 24.500 = 55.500 × 3,5% × 490%)9.519€
- GewSt-Anrechnung auf ESt (max. 4×Messbetrag)-7.770€
Gesamte Steuerlast19.607€
Effektive Steuerquote24,5%

Faustformel: Wie viel zurücklegen?

JahresgewinnEmpfohlene RücklageBetrag pro Monat
Bis 20.000€20-25%330-420€
20.000-40.000€25-30%420-1.000€
40.000-60.000€30-35%1.000-1.750€
60.000-100.000€35-40%1.750-3.330€
Über 100.000€40-45%3.330€+
Achtung: Die Rücklage sollte auf einem separaten Tagesgeldkonto liegen – nicht auf dem Geschäftskonto, wo Sie sie versehentlich ausgeben könnten.

Steuern reduzieren: Legale Möglichkeiten

  • Betriebsausgaben maximieren: Alle geschäftlichen Kosten als Ausgaben geltend machen
  • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Geplante Investitionen vorab steuerlich nutzen
  • Altersvorsorge: Basis-Rente (Rürup) bis 27.565€ absetzbar
  • Home-Office: Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer
  • Abschreibungen: GWG bis 800€ sofort abschreiben, Sonder-AfA nutzen

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine Steuerrücklagen bilden – Legen Sie jeden Monat 30-40% des Gewinns auf ein separates Konto.
  • Umsatz mit Gewinn verwechseln – Steuern fallen nur auf den Gewinn an, nicht auf den Umsatz.
  • Betriebsausgaben vergessen – Jede geschäftliche Ausgabe mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn.

Häufige Fragen

Die Steuerbelastung hängt stark vom Gewinn ab. Bei 30.000€ Gewinn liegt sie bei etwa 15-20%, bei 60.000€ bei ca. 25-30% und bei 100.000€ bei ca. 35-40%. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer, können diese aber teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen.

  • Einkommensteuer: 14-45% des zu versteuernden Einkommens
  • Gewerbesteuer: Nur für Gewerbetreibende, ca. 14% vom Gewerbeertrag über 24.500€
  • Umsatzsteuer: 19% bzw. 7%, wenn nicht Kleinunternehmer (durchlaufender Posten)
  • Solidaritätszuschlag: 5,5% der ESt, nur bei höherem Einkommen

Als Faustregel sollten Sie 25-40% des Gewinns für Steuern zurücklegen. Bei niedrigem Gewinn (unter 30.000€) reichen oft 25%, bei höherem Gewinn sollten Sie 35-40% zurücklegen. Legen Sie das Geld auf ein separates Tagesgeldkonto.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025