Selbstständig Ratgeber

Steuerbescheid fehlerhaft? So legen Sie Einspruch ein

Kurz & Knapp

Gegen einen falschen Steuerbescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Der Einspruch ist kostenlos und formlos möglich – ein kurzes Schreiben mit Begründung genügt. Wichtig: Die Steuerzahlung wird durch den Einspruch nicht aufgeschoben, dafür brauchen Sie einen gesonderten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Steuerbescheid prüfen: Was stimmt nicht?

FehlerartBeispielEinspruch sinnvoll?
RechenfehlerFalsche AdditionJa, oft auch formlose Korrektur möglich
ÜbertragungsfehlerZahlen falsch übernommenJa
Abzug nicht berücksichtigtSonderausgaben fehlenJa
Falsche ZuordnungEinnahmen doppelt erfasstJa
Rechtliche AuslegungBetriebsausgabe nicht anerkanntJa, prüfen lassen
Schätzung zu hochBei NichtabgabeJa, mit korrekter Erklärung
Achtung: Die Einspruchsfrist beträgt nur einen Monat! Wenn Sie unsicher sind, legen Sie lieber erst Einspruch ein und begründen später nach.

So legen Sie Einspruch ein

  1. Fehler identifizieren
    Vergleichen Sie den Bescheid mit Ihrer Steuererklärung. Was wurde anders berechnet?
  2. Frist notieren
    1 Monat ab Bekanntgabe. Bei Postversand: 3 Tage nach Datum des Bescheids.
  3. Einspruch formulieren
    Schriftlich per Brief, Fax oder ELSTER. Steuernummer, Bescheiddatum und Begründung angeben.
  4. Optional: AdV beantragen
    Wenn Sie die Steuer nicht sofort zahlen wollen: Aussetzung der Vollziehung beantragen.
  5. Belege sammeln
    Alle Nachweise für Ihre Position zusammenstellen.

Muster: Einspruchsschreiben

Beispiel: Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid

Max Mustermann

Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Steuernummer: 123/456/78901

Datum: 30.12.2025

An das Finanzamt Musterstadt

Postfach 1234, 12345 Musterstadt

Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 vom 15.01.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Bescheid lege ich fristgerecht Einspruch ein.

Begründung:

Die Betriebsausgaben für Büromaterial in Höhe von 1.200€ wurden nicht berücksichtigt. Die entsprechenden Belege waren der Steuererklärung beigefügt (Anlage EÜR, Zeile 23).

Ich beantrage, den Bescheid entsprechend zu ändern und die Steuer um [Betrag] zu mindern.

Mit freundlichen Grüßen

Aussetzung der Vollziehung (AdV)

Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung – Sie müssen die festgesetzte Steuer zunächst zahlen. Um das zu vermeiden, beantragen Sie AdV:

Beispiel: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

[...Adressdaten wie oben...]

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Im Zusammenhang mit meinem Einspruch vom heutigen Tag beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung gemäß §361 AO in Höhe von [strittiger Betrag].

An der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen ernstliche Zweifel, weil [kurze Begründung].

Hinweis: Bei Ablehnung der AdV können Sie sie beim Finanzgericht beantragen.

Was passiert nach dem Einspruch?

ErgebnisBedeutungNächster Schritt
AbhilfeFinanzamt gibt Ihnen rechtGeänderter Bescheid kommt
TeilabhilfeTeilerfolgEntscheiden: Akzeptieren oder weiter?
EinspruchsentscheidungAblehnungKlage vor Finanzgericht möglich
VerböserungFinanzamt findet weiteren FehlerHöhere Steuer möglich!
Achtung: Achtung: Durch den Einspruch wird der gesamte Bescheid überprüft. Das Finanzamt kann dabei auch Fehler zu Ihren Ungunsten finden (Verböserung). Sie werden aber vorher informiert und können den Einspruch zurücknehmen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Frist verpassen – Sofort handeln! Im Zweifel formlosen Einspruch einlegen und später begründen.
  • Nur telefonisch widersprechen – Ein Einspruch muss schriftlich erfolgen (Brief, Fax oder ELSTER).
  • Zahlung verweigern ohne AdV – Ohne AdV-Antrag müssen Sie zahlen. Säumniszuschläge drohen!

Kosten und Risiken

Kostenlos:

  • Einspruch beim Finanzamt
  • Antrag auf AdV
  • Eigene Begründung und Belege

Mit Kosten:

  • Steuerberater für Einspruch
  • Klage vor Finanzgericht
  • Zinsen bei abgelehnter AdV (6% p.a.)

Häufige Fragen

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei Zustellung per Post gilt der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe als bekanntgegeben. Bei elektronischer Übermittlung (ELSTER) gilt der Tag des Abrufs bzw. 3 Tage nach Bereitstellung.

Ja, ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Um die Zahlung bis zur Entscheidung aufzuschieben, müssen Sie gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stellen. Das Finanzamt muss diesem bei "ernstlichen Zweifeln" an der Rechtmäßigkeit des Bescheids stattgeben.

Der Einspruch beim Finanzamt ist kostenlos. Sie können ihn selbst formulieren und einreichen. Kosten entstehen nur, wenn Sie einen Steuerberater oder Anwalt beauftragen, oder wenn Sie später vor das Finanzgericht ziehen (Gerichtskosten + ggf. Anwaltskosten).

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Geprüfte Inhalte

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Zuletzt geprüft: 15.01.2025