Selbstständig Ratgeber

Was tun, wenn die Steuer-ID auf der Rechnung fehlt?

Kurz & Knapp

Auf Rechnungen über 250€ muss die Steuernummer oder USt-IdNr. angegeben werden. Fehlt sie, kann der Kunde keine Vorsteuer abziehen. Lösung: Korrigierte Rechnung ausstellen oder Ergänzungsbeleg zur Originalrechnung senden.

Was muss auf eine Rechnung?

Gemäß §14 UStG sind bestimmte Pflichtangaben auf Rechnungen erforderlich:

Pflichtangaben auf Rechnungen

  • ☐ Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden
  • ☐ Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • ☐ Rechnungsdatum
  • ☐ Fortlaufende Rechnungsnummer
  • ☐ Menge und Art der Leistung
  • ☐ Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
  • ☐ Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag

Steuernummer vs. USt-IdNr.

SteuernummerUSt-IdNr.
Formatz.B. 123/456/78901DE123456789
VergabeFinanzamtBundeszentralamt für Steuern
VerwendungInlandsgeschäfteEU-Geschäfte, optional Inland
Pflicht auf RechnungJa (oder USt-IdNr.)Bei EU-Geschäften

So korrigieren Sie eine Rechnung ohne Steuer-ID

  1. Fehler entdecken
    Prüfen Sie, ob wirklich die Steuer-ID fehlt oder eine andere Pflichtangabe.
  2. Korrektur erstellen
    Option A: Neue, vollständige Rechnung mit gleicher Nummer. Option B: Ergänzungsbeleg zur Originalrechnung.
  3. Kunde informieren
    Senden Sie die Korrektur mit kurzer Erklärung an den Kunden.
  4. Dokumentation
    Bewahren Sie beide Dokumente (Original und Korrektur) auf.
Beispiel: Ergänzungsbeleg-Muster

Ergänzung zu Rechnung Nr. 2024-0815 vom 15.03.2024

Die fehlende Steuernummer lautet: 123/456/78901

Alle weiteren Angaben der Rechnung bleiben unverändert.

Häufige Fehler vermeiden

  • Steuernummer und USt-IdNr. verwechseln – Bei EU-Geschäften ist die USt-IdNr. Pflicht, bei Inlandsgeschäften genügt die Steuernummer.
  • Rechnung einfach neu ausstellen mit neuer Nummer – Die Rechnungsnummer muss fortlaufend sein. Nutzen Sie die gleiche Nummer oder einen Ergänzungsbeleg.

Häufige Fragen

Auf Rechnungen über 250€ muss entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. angegeben werden. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250€ ist sie nicht erforderlich.

Ihre Steuernummer steht auf dem letzten Steuerbescheid oder Sie können sie beim zuständigen Finanzamt erfragen. Die USt-IdNr. wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

Unsere Redaktion recherchiert und verifiziert alle Inhalte mit besonderer Sorgfalt. Die Informationen werden regelmäßig auf Aktualität geprüft.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Geprüfte Inhalte

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Zuletzt geprüft: 15.01.2025