Was tun, wenn die Steuer-ID auf der Rechnung fehlt?
Kurz & Knapp
Auf Rechnungen über 250€ muss die Steuernummer oder USt-IdNr. angegeben werden. Fehlt sie, kann der Kunde keine Vorsteuer abziehen. Lösung: Korrigierte Rechnung ausstellen oder Ergänzungsbeleg zur Originalrechnung senden.
Was muss auf eine Rechnung?
Gemäß §14 UStG sind bestimmte Pflichtangaben auf Rechnungen erforderlich:
Pflichtangaben auf Rechnungen
- ☐ Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden
- ☐ Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
- ☐ Steuernummer oder USt-IdNr.
- ☐ Rechnungsdatum
- ☐ Fortlaufende Rechnungsnummer
- ☐ Menge und Art der Leistung
- ☐ Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
- ☐ Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag
Steuernummer vs. USt-IdNr.
| Steuernummer | USt-IdNr. | |
|---|---|---|
| Format | z.B. 123/456/78901 | DE123456789 |
| Vergabe | Finanzamt | Bundeszentralamt für Steuern |
| Verwendung | Inlandsgeschäfte | EU-Geschäfte, optional Inland |
| Pflicht auf Rechnung | Ja (oder USt-IdNr.) | Bei EU-Geschäften |
So korrigieren Sie eine Rechnung ohne Steuer-ID
- Fehler entdecken
Prüfen Sie, ob wirklich die Steuer-ID fehlt oder eine andere Pflichtangabe. - Korrektur erstellen
Option A: Neue, vollständige Rechnung mit gleicher Nummer. Option B: Ergänzungsbeleg zur Originalrechnung. - Kunde informieren
Senden Sie die Korrektur mit kurzer Erklärung an den Kunden. - Dokumentation
Bewahren Sie beide Dokumente (Original und Korrektur) auf.
Beispiel: Ergänzungsbeleg-Muster
Ergänzung zu Rechnung Nr. 2024-0815 vom 15.03.2024
Die fehlende Steuernummer lautet: 123/456/78901
Alle weiteren Angaben der Rechnung bleiben unverändert.
Häufige Fehler vermeiden
- Steuernummer und USt-IdNr. verwechseln – Bei EU-Geschäften ist die USt-IdNr. Pflicht, bei Inlandsgeschäften genügt die Steuernummer.
- Rechnung einfach neu ausstellen mit neuer Nummer – Die Rechnungsnummer muss fortlaufend sein. Nutzen Sie die gleiche Nummer oder einen Ergänzungsbeleg.
Häufige Fragen
Auf Rechnungen über 250€ muss entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. angegeben werden. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250€ ist sie nicht erforderlich.
Ihre Steuernummer steht auf dem letzten Steuerbescheid oder Sie können sie beim zuständigen Finanzamt erfragen. Die USt-IdNr. wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt.
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.