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Was ist eine Privatentnahme und wie buche ich sie richtig?

Kurz & Knapp

Eine Privatentnahme ist die Überführung von Geld, Waren oder Leistungen aus dem Betriebsvermögen in den privaten Bereich. Sie mindert das Eigenkapital, ist aber keine Betriebsausgabe und mindert nicht den Gewinn. Bei der Entnahme von Wirtschaftsgütern über Buchwert kann ein steuerpflichtiger Entnahmegewinn entstehen.

Was zählt als Privatentnahme?

Art der EntnahmeBeispielSteuerliche Behandlung
GeldentnahmeÜberweisung vom Geschäfts- aufs PrivatkontoNeutral, mindert nur Eigenkapital
WarenentnahmeProdukte für eigenen GebrauchUmsatzsteuer auf Einkaufswert
NutzungsentnahmeFirmenwagen privat nutzen1%-Regelung oder Fahrtenbuch
SachentnahmeLaptop ins PrivatvermögenEntnahmegewinn wenn über Buchwert
LeistungsentnahmeEigene Arbeitszeit privatSelten relevant, z.B. Eigenleistungen

Privatentnahme vs. Betriebsausgabe

Der wichtigste Unterschied: Privatentnahmen mindern nicht den Gewinn. Sie sind eine Umschichtung von Betriebsvermögen zu Privatvermögen.

Beispiel: Vergleich: Privatentnahme vs. Betriebsausgabe
PrivatentnahmeBetriebsausgabe
Beispiel1.000€ aufs Privatkonto1.000€ für Büromaterial
GewinnauswirkungKeineMindert Gewinn um 1.000€
SteuerauswirkungKeine direkteSpart ca. 300€ Steuern
Buchung EÜRKeine AuswirkungAls Ausgabe erfasst
Achtung: Häufiger Fehler: Privatentnahmen als Betriebsausgaben buchen. Das ist falsch und kann bei einer Betriebsprüfung zu Nachzahlungen führen!

So buchen Sie Privatentnahmen

Bei der EÜR

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden Geldentnahmen normalerweise nicht gebucht – sie sind erfolgsneutral. Wichtig ist nur, dass Sie Ihren Gewinn korrekt ermitteln.

Bei der Bilanzierung

Beispiel: Buchungssatz Privatentnahme

Entnahme von 2.000€ vom Geschäftskonto:

SollHaben
Privatentnahme (1800/2100) 2.000€Bank 2.000€

SKR03: Konto 1800 | SKR04: Konto 2100

Sonderfall: Private Nutzung von Betriebsvermögen

Firmenwagen privat nutzen

MethodeBerechnungEmpfehlung
1%-Regelung1% des Bruttolistenpreises pro MonatBei hoher Privatnutzung
FahrtenbuchTatsächliche Kosten nach NutzungsanteilBei geringer Privatnutzung
Pauschal 0,03%+ 0,03% pro km ArbeitswegZur 1%-Regel für Arbeitsweg
Beispiel: 1%-Regelung Beispiel

Firmenwagen Bruttolistenpreis: 40.000€

Private Nutzung (1% × 40.000€)400€/Monat
Arbeitsweg 20km (0,03% × 40.000€ × 20)240€/Monat
Geldwerter Vorteil gesamt640€/Monat
→ Zu versteuern pro Jahr7.680€

Telefon/Internet privat nutzen

Bei gemischter Nutzung können Sie pauschal 20% als privat ansetzen oder den tatsächlichen Anteil ermitteln und dokumentieren.

Entnahmegewinn bei Wirtschaftsgütern

Wenn Sie ein Wirtschaftsgut (z.B. Laptop, Kamera) ins Privatvermögen überführen, kann ein steuerpflichtiger Entnahmegewinn entstehen:

Beispiel: Entnahmegewinn bei Laptop
Anschaffungskosten (vor 2 Jahren)1.500€
Abschreibungen (2 Jahre à 500€)-1.000€
Buchwert bei Entnahme500€
Teilwert (aktueller Marktwert)800€
Entnahmegewinn300€

Diese 300€ erhöhen Ihren steuerpflichtigen Gewinn.

Häufige Fehler vermeiden

  • Privatentnahmen als Betriebsausgaben buchen – Privatentnahmen sind erfolgsneutral und mindern nicht den Gewinn.
  • Private Kfz-Nutzung nicht versteuern – 1%-Regelung oder Fahrtenbuch anwenden.
  • Warenentnahme ohne USt – Auf selbst entnommene Waren fällt USt an (auf Einkaufswert).

Privatentnahme vs. Gehalt

Als Einzelunternehmer oder GbR-Gesellschafter zahlen Sie sich kein Gehalt – Sie entnehmen Geld. Erst bei einer GmbH (auch Ein-Mann-GmbH) bekommen Sie ein Geschäftsführergehalt, das als Betriebsausgabe den Gewinn mindert.

Zusammenfassung

  • Privatentnahmen sind erfolgsneutral (kein Einfluss auf Gewinn)
  • Geldentnahmen müssen bei EÜR nicht gebucht werden
  • Private Nutzung von Betriebsvermögen muss versteuert werden
  • Bei Sachentnahmen kann ein Entnahmegewinn entstehen
  • Auf Warenentnahmen fällt Umsatzsteuer an

Häufige Fragen

Eine Privatentnahme ist die Überführung von Geld, Waren oder Leistungen aus dem Betriebsvermögen in den privaten Bereich. Sie mindert das Betriebsvermögen bzw. Eigenkapital, ist aber keine Betriebsausgabe und hat keinen direkten Einfluss auf den Gewinn.

Geldentnahmen sind nicht steuerpflichtig. Bei der Entnahme von Wirtschaftsgütern kann ein steuerpflichtiger Entnahmegewinn entstehen, wenn der aktuelle Wert über dem Buchwert liegt. Bei Warenentnahmen fällt Umsatzsteuer auf den Einkaufswert an.

Bei der EÜR müssen Geldentnahmen nicht explizit gebucht werden – sie sind erfolgsneutral. Bei der Bilanzierung buchen Sie: Privatentnahme an Bank (SKR03: Konto 1800, SKR04: Konto 2100). Am Jahresende wird das Privatkonto gegen das Eigenkapital aufgelöst.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025