Was ist eine Privatentnahme und wie buche ich sie richtig?
Kurz & Knapp
Eine Privatentnahme ist die Überführung von Geld, Waren oder Leistungen aus dem Betriebsvermögen in den privaten Bereich. Sie mindert das Eigenkapital, ist aber keine Betriebsausgabe und mindert nicht den Gewinn. Bei der Entnahme von Wirtschaftsgütern über Buchwert kann ein steuerpflichtiger Entnahmegewinn entstehen.
Was zählt als Privatentnahme?
| Art der Entnahme | Beispiel | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|
| Geldentnahme | Überweisung vom Geschäfts- aufs Privatkonto | Neutral, mindert nur Eigenkapital |
| Warenentnahme | Produkte für eigenen Gebrauch | Umsatzsteuer auf Einkaufswert |
| Nutzungsentnahme | Firmenwagen privat nutzen | 1%-Regelung oder Fahrtenbuch |
| Sachentnahme | Laptop ins Privatvermögen | Entnahmegewinn wenn über Buchwert |
| Leistungsentnahme | Eigene Arbeitszeit privat | Selten relevant, z.B. Eigenleistungen |
Privatentnahme vs. Betriebsausgabe
Der wichtigste Unterschied: Privatentnahmen mindern nicht den Gewinn. Sie sind eine Umschichtung von Betriebsvermögen zu Privatvermögen.
| Privatentnahme | Betriebsausgabe | |
|---|---|---|
| Beispiel | 1.000€ aufs Privatkonto | 1.000€ für Büromaterial |
| Gewinnauswirkung | Keine | Mindert Gewinn um 1.000€ |
| Steuerauswirkung | Keine direkte | Spart ca. 300€ Steuern |
| Buchung EÜR | Keine Auswirkung | Als Ausgabe erfasst |
So buchen Sie Privatentnahmen
Bei der EÜR
In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden Geldentnahmen normalerweise nicht gebucht – sie sind erfolgsneutral. Wichtig ist nur, dass Sie Ihren Gewinn korrekt ermitteln.
Bei der Bilanzierung
Entnahme von 2.000€ vom Geschäftskonto:
| Soll | Haben |
|---|---|
| Privatentnahme (1800/2100) 2.000€ | Bank 2.000€ |
SKR03: Konto 1800 | SKR04: Konto 2100
Sonderfall: Private Nutzung von Betriebsvermögen
Firmenwagen privat nutzen
| Methode | Berechnung | Empfehlung |
|---|---|---|
| 1%-Regelung | 1% des Bruttolistenpreises pro Monat | Bei hoher Privatnutzung |
| Fahrtenbuch | Tatsächliche Kosten nach Nutzungsanteil | Bei geringer Privatnutzung |
| Pauschal 0,03% | + 0,03% pro km Arbeitsweg | Zur 1%-Regel für Arbeitsweg |
Firmenwagen Bruttolistenpreis: 40.000€
| Private Nutzung (1% × 40.000€) | 400€/Monat |
| Arbeitsweg 20km (0,03% × 40.000€ × 20) | 240€/Monat |
| Geldwerter Vorteil gesamt | 640€/Monat |
| → Zu versteuern pro Jahr | 7.680€ |
Telefon/Internet privat nutzen
Bei gemischter Nutzung können Sie pauschal 20% als privat ansetzen oder den tatsächlichen Anteil ermitteln und dokumentieren.
Entnahmegewinn bei Wirtschaftsgütern
Wenn Sie ein Wirtschaftsgut (z.B. Laptop, Kamera) ins Privatvermögen überführen, kann ein steuerpflichtiger Entnahmegewinn entstehen:
| Anschaffungskosten (vor 2 Jahren) | 1.500€ |
| Abschreibungen (2 Jahre à 500€) | -1.000€ |
| Buchwert bei Entnahme | 500€ |
| Teilwert (aktueller Marktwert) | 800€ |
| Entnahmegewinn | 300€ |
Diese 300€ erhöhen Ihren steuerpflichtigen Gewinn.
Häufige Fehler vermeiden
- Privatentnahmen als Betriebsausgaben buchen – Privatentnahmen sind erfolgsneutral und mindern nicht den Gewinn.
- Private Kfz-Nutzung nicht versteuern – 1%-Regelung oder Fahrtenbuch anwenden.
- Warenentnahme ohne USt – Auf selbst entnommene Waren fällt USt an (auf Einkaufswert).
Privatentnahme vs. Gehalt
Als Einzelunternehmer oder GbR-Gesellschafter zahlen Sie sich kein Gehalt – Sie entnehmen Geld. Erst bei einer GmbH (auch Ein-Mann-GmbH) bekommen Sie ein Geschäftsführergehalt, das als Betriebsausgabe den Gewinn mindert.
Zusammenfassung
- Privatentnahmen sind erfolgsneutral (kein Einfluss auf Gewinn)
- Geldentnahmen müssen bei EÜR nicht gebucht werden
- Private Nutzung von Betriebsvermögen muss versteuert werden
- Bei Sachentnahmen kann ein Entnahmegewinn entstehen
- Auf Warenentnahmen fällt Umsatzsteuer an