Selbstständig Ratgeber

Kleinunternehmergrenze 2025: Neue Umsatzgrenzen und Regeln

Kurz & Knapp

Die Kleinunternehmergrenze wurde 2025 deutlich angehoben: Der Vorjahresumsatz darf jetzt 25.000€ (statt 22.000€) betragen, die Prognose für das laufende Jahr liegt bei 100.000€ (statt 50.000€). Neu ist auch die EU-weite Kleinunternehmerregelung für grenzüberschreitende Verkäufe.

Die neuen Grenzen im Überblick

KriteriumBis 2024Ab 2025
Umsatz Vorjahr (max.)22.000€25.000€
Prognose laufendes Jahr (max.)50.000€100.000€
EU-RegelungNur nationalEU-weit möglich
RechnungOhne USt + Hinweis §19Ohne USt + Hinweis §19

Was bedeuten die neuen Grenzen konkret?

Vorjahresumsatz: 25.000€

Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr darf maximal 25.000€ betragen. Dabei zählt der Bruttoumsatz – also was Sie tatsächlich eingenommen haben.

Prognose laufendes Jahr: 100.000€

Sie müssen eine realistische Schätzung abgeben, dass Ihr Umsatz im laufenden Jahr 100.000€ nicht überschreiten wird. Die Verdopplung dieser Grenze gibt mehr Spielraum.

Beispiel: Kleinunternehmer-Check 2025

Situation: Sie hatten 2024 einen Umsatz von 24.000€.

Prüfung für 2025:

  • ✅ Vorjahresumsatz 24.000€ < 25.000€ Grenze
  • ✅ Erwarteter Umsatz 2025: ca. 30.000€ < 100.000€ Grenze
  • Ergebnis: Sie können 2025 Kleinunternehmer bleiben

Nach alter Regelung (22.000€) wären Sie nicht mehr Kleinunternehmer gewesen!

Neu: EU-weite Kleinunternehmerregelung

Ab 2025 können Kleinunternehmer auch bei Verkäufen in andere EU-Länder von der Umsatzsteuer befreit sein. Voraussetzung:

  • Registrierung im "SME-Portal" (Small and Medium Enterprises)
  • EU-weiter Gesamtumsatz unter 100.000€
  • Nationale Grenzen des Ziellandes werden eingehalten
Achtung: Die EU-Regelung ist optional. Wenn Sie nur in Deutschland verkaufen, ändert sich für Sie nichts an der bisherigen Handhabung.

Was Kleinunternehmer beachten müssen

Auf der Rechnung

Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen muss auf jeder Rechnung der Hinweis stehen:

"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Kein Vorsteuerabzug

Als Kleinunternehmer können Sie die Umsatzsteuer aus Ihren Einkäufen nicht als Vorsteuer abziehen. Bei hohen Investitionen kann sich die Regelbesteuerung lohnen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Grenze knapp überschreiten – Bei Überschreitung werden Sie rückwirkend umsatzsteuerpflichtig. Behalten Sie den Umsatz im Blick.
  • USt auf Rechnung ausweisen – Weisen Sie versehentlich USt aus, schulden Sie diese dem Finanzamt – auch ohne Berechtigung.
  • Hinweis auf §19 vergessen – Ohne den Hinweis ist die Rechnung formell fehlerhaft. Fügen Sie ihn immer ein.

Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung

AspektKleinunternehmerRegelbesteuerung
Umsatzsteuer ausweisenNeinJa (19% / 7%)
VorsteuerabzugNeinJa
USt-VoranmeldungNeinJa (monatlich/quartalsweise)
VerwaltungsaufwandGeringHöher
Für B2B geeignetBedingtJa

Wann lohnt sich die Regelbesteuerung?

  • Hohe Ausgaben mit Vorsteuer (z.B. Technik, Büroausstattung)
  • Hauptsächlich B2B-Kunden (die können Vorsteuer abziehen)
  • Wachstumspläne über die Kleinunternehmergrenze hinaus

Häufige Fragen

Ab 2025 gelten neue, höhere Grenzen: Der Umsatz im Vorjahr darf maximal 25.000€ betragen (vorher 22.000€) und der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr maximal 100.000€ (vorher 50.000€). Beide Grenzen müssen erfüllt sein.

Die wichtigsten Änderungen 2025:
  • Höhere Umsatzgrenzen (25.000€/100.000€)
  • Neue EU-weite Kleinunternehmerregelung für grenzüberschreitende Verkäufe
  • Registrierung im EU-SME-Portal möglich

Ja, als Kleinunternehmer zahlen Sie Einkommensteuer auf Ihren Gewinn wie jeder andere Selbstständige auch. Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie nur von der Umsatzsteuer – Sie weisen keine MwSt auf Ihren Rechnungen aus und führen keine USt ab, können aber auch keine Vorsteuer abziehen.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025