Kleinunternehmergrenze 2025: Neue Umsatzgrenzen und Regeln
Kurz & Knapp
Die Kleinunternehmergrenze wurde 2025 deutlich angehoben: Der Vorjahresumsatz darf jetzt 25.000€ (statt 22.000€) betragen, die Prognose für das laufende Jahr liegt bei 100.000€ (statt 50.000€). Neu ist auch die EU-weite Kleinunternehmerregelung für grenzüberschreitende Verkäufe.
Die neuen Grenzen im Überblick
| Kriterium | Bis 2024 | Ab 2025 |
|---|---|---|
| Umsatz Vorjahr (max.) | 22.000€ | 25.000€ |
| Prognose laufendes Jahr (max.) | 50.000€ | 100.000€ |
| EU-Regelung | Nur national | EU-weit möglich |
| Rechnung | Ohne USt + Hinweis §19 | Ohne USt + Hinweis §19 |
Was bedeuten die neuen Grenzen konkret?
Vorjahresumsatz: 25.000€
Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr darf maximal 25.000€ betragen. Dabei zählt der Bruttoumsatz – also was Sie tatsächlich eingenommen haben.
Prognose laufendes Jahr: 100.000€
Sie müssen eine realistische Schätzung abgeben, dass Ihr Umsatz im laufenden Jahr 100.000€ nicht überschreiten wird. Die Verdopplung dieser Grenze gibt mehr Spielraum.
Situation: Sie hatten 2024 einen Umsatz von 24.000€.
Prüfung für 2025:
- ✅ Vorjahresumsatz 24.000€ < 25.000€ Grenze
- ✅ Erwarteter Umsatz 2025: ca. 30.000€ < 100.000€ Grenze
- Ergebnis: Sie können 2025 Kleinunternehmer bleiben
Nach alter Regelung (22.000€) wären Sie nicht mehr Kleinunternehmer gewesen!
Neu: EU-weite Kleinunternehmerregelung
Ab 2025 können Kleinunternehmer auch bei Verkäufen in andere EU-Länder von der Umsatzsteuer befreit sein. Voraussetzung:
- Registrierung im "SME-Portal" (Small and Medium Enterprises)
- EU-weiter Gesamtumsatz unter 100.000€
- Nationale Grenzen des Ziellandes werden eingehalten
Was Kleinunternehmer beachten müssen
Auf der Rechnung
Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen muss auf jeder Rechnung der Hinweis stehen:
Kein Vorsteuerabzug
Als Kleinunternehmer können Sie die Umsatzsteuer aus Ihren Einkäufen nicht als Vorsteuer abziehen. Bei hohen Investitionen kann sich die Regelbesteuerung lohnen.
Häufige Fehler vermeiden
- Grenze knapp überschreiten – Bei Überschreitung werden Sie rückwirkend umsatzsteuerpflichtig. Behalten Sie den Umsatz im Blick.
- USt auf Rechnung ausweisen – Weisen Sie versehentlich USt aus, schulden Sie diese dem Finanzamt – auch ohne Berechtigung.
- Hinweis auf §19 vergessen – Ohne den Hinweis ist die Rechnung formell fehlerhaft. Fügen Sie ihn immer ein.
Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung
| Aspekt | Kleinunternehmer | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer ausweisen | Nein | Ja (19% / 7%) |
| Vorsteuerabzug | Nein | Ja |
| USt-Voranmeldung | Nein | Ja (monatlich/quartalsweise) |
| Verwaltungsaufwand | Gering | Höher |
| Für B2B geeignet | Bedingt | Ja |
Wann lohnt sich die Regelbesteuerung?
- Hohe Ausgaben mit Vorsteuer (z.B. Technik, Büroausstattung)
- Hauptsächlich B2B-Kunden (die können Vorsteuer abziehen)
- Wachstumspläne über die Kleinunternehmergrenze hinaus
Häufige Fragen
- Höhere Umsatzgrenzen (25.000€/100.000€)
- Neue EU-weite Kleinunternehmerregelung für grenzüberschreitende Verkäufe
- Registrierung im EU-SME-Portal möglich