Selbstständig Ratgeber

Gewerbesteuer: Freibetrag, Berechnung und Hebesatz erklärt

Kurz & Knapp

Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft zahlen Sie Gewerbesteuer erst ab 24.500€ Gewinn. Freiberufler sind komplett befreit. Die Gewerbesteuer wird größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die effektive Mehrbelastung oft gering ist.

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Rechtsform/TätigkeitGewerbesteuer?Freibetrag
Einzelunternehmer (gewerblich)Ja24.500€
GbR, OHG, KGJa24.500€
GmbH, UGJaKein Freibetrag
FreiberuflerNein-
Land- und ForstwirtschaftNein-

Die Gewerbesteuer-Berechnung

Die Formel:

Gewerbesteuer = (Gewinn - 24.500€) × 3,5% × Hebesatz ÷ 100

Beispiel: Berechnung Gewerbesteuer

Gewinn: 60.000€ | Hebesatz: 400% (z.B. München)

Gewinn60.000€
- Freibetrag-24.500€
= Gewerbeertrag35.500€
× Steuermesszahl (3,5%)1.242,50€
× Hebesatz (400%)×4
Gewerbesteuer4.970€

Die Anrechnung auf die Einkommensteuer

Die gute Nachricht: Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Und zwar mit dem 4-fachen des Steuermessbetrags.

Beispiel: Anrechnung auf Einkommensteuer

Fortführung obiges Beispiel:

Steuermessbetrag1.242,50€
× Anrechnungsfaktor (4)×4
= Anrechnung auf ESt4.970€
Gezahlte Gewerbesteuer4.970€
Effektive Mehrbelastung0€

Bei Hebesatz bis 400% wird die GewSt vollständig auf die ESt angerechnet!

Hebesätze verschiedener Städte

StadtHebesatzEffektiver GewSt-Satz
München490%ca. 17%
Frankfurt460%ca. 16%
Berlin410%ca. 14%
Hamburg470%ca. 16%
Grünwald (bei München)240%ca. 8%
Monheim am Rhein250%ca. 9%

Effektiver Satz = 3,5% × Hebesatz/100. Die Anrechnung auf ESt reduziert die Belastung weiter.

Achtung: Ab einem Hebesatz von 400% übersteigt die Gewerbesteuer die Anrechnungsmöglichkeit – es entsteht eine echte Mehrbelastung.

Wann Sie keine Gewerbesteuer zahlen

  • Gewinn unter 24.500€: Freibetrag nicht überschritten
  • Freiberufliche Tätigkeit: Keine Gewerbesteuerpflicht
  • Land- und Forstwirtschaft: Keine Gewerbesteuerpflicht
  • Vermögensverwaltung: Keine gewerbliche Tätigkeit

Freiberufler vs. Gewerbetreibende

Freiberufler (keine GewSt)Gewerbetreibende (GewSt-pflichtig)
Ärzte, ZahnärzteHandwerker
Rechtsanwälte, SteuerberaterHändler
Architekten, IngenieureGastronomen
Journalisten, AutorenIT-Dienstleister (meist)
Künstler, MusikerAgenturen
Heilpraktiker, TherapeutenCoaches (oft gewerblich)

Häufige Fehler vermeiden

  • Denken "Gewerbesteuer ist extra" – Bis 400% Hebesatz wird sie vollständig auf ESt angerechnet.
  • Als Freiberufler Gewerbe anmelden – Prüfen Sie, ob Sie wirklich gewerblich tätig sind – viele sind Freiberufler.
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen vergessen – Ab Gewinn > 24.500€ werden Vorauszahlungen fällig (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).

Häufige Fragen

Als Einzelunternehmer haben Sie einen Freibetrag von 24.500€. Gewerbesteuer fällt erst auf den Gewinn über diesem Betrag an. Bei 60.000€ Gewinn wird also nur auf 35.500€ Gewerbesteuer berechnet.

Nein, Freiberufler (katalogisierte Berufe wie Ärzte, Anwälte, Architekten, Künstler, Journalisten etc.) sind von der Gewerbesteuer befreit. Sie zahlen nur Einkommensteuer auf ihren Gewinn.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025