Das Finanzamt reagiert nicht – so beschleunigen Sie den Prozess
Kurz & Knapp
Wenn das Finanzamt nicht reagiert: Zuerst telefonisch nachfragen (Sachbearbeiter direkt), dann schriftlich nachhaken. Nach 6 Monaten ohne Reaktion können Sie einen Untätigkeitseinspruch einlegen. Das zwingt das Finanzamt zur Bearbeitung.
Typische Wartezeiten beim Finanzamt
| Vorgang | Übliche Dauer | Zu lang ab |
|---|---|---|
| Steuererklärung → Bescheid | 2-3 Monate | 6+ Monate |
| Einspruch bearbeiten | 2-4 Monate | 6+ Monate |
| Vorauszahlung anpassen | 4-8 Wochen | 3+ Monate |
| Fristverlängerung | 1-2 Wochen | 4+ Wochen |
| Steuernummer beantragen | 2-4 Wochen | 8+ Wochen |
| Rückfrage beantworten | 1-3 Wochen | 6+ Wochen |
So beschleunigen Sie die Bearbeitung
- Schritt 1: Telefonisch nachfragen
Rufen Sie an und fragen Sie nach dem Bearbeitungsstand. Die Durchwahl des Sachbearbeiters steht auf Ihrem letzten Bescheid. - Schritt 2: Schriftlich nachhaken
Wenn telefonisch nichts passiert: Schreiben Sie einen freundlichen Brief mit Bitte um Sachstandsmitteilung. - Schritt 3: Sachgebietsleiter einschalten
Bei anhaltender Untätigkeit: Beschwerde beim Sachgebietsleiter oder Amtsleiter einreichen. - Schritt 4: Untätigkeitseinspruch
Nach 6 Monaten: Formeller Untätigkeitseinspruch gemäß § 347 AO.
Max Mustermann | Steuernummer: 123/456/78901
An das Finanzamt Musterstadt
Bitte um Sachstandsmitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.03.2025 habe ich meine Einkommensteuererklärung 2024 eingereicht (Eingang bestätigt via ELSTER).
Bis heute habe ich noch keinen Bescheid erhalten. Ich bitte Sie um Mitteilung zum aktuellen Bearbeitungsstand.
Mit freundlichen Grüßen
Der Untätigkeitseinspruch
Nach 6 Monaten ohne Bearbeitung können Sie einen Untätigkeitseinspruch nach § 347 AO einlegen. Dieser ist möglich bei:
- Nicht bearbeiteter Steuererklärung
- Nicht entschiedenem Einspruch
- Nicht bearbeitetem Antrag (z.B. Stundung)
Max Mustermann | Steuernummer: 123/456/78901
An das Finanzamt Musterstadt
Untätigkeitseinspruch gemäß § 347 Abs. 1 Satz 2 AO
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.01.2025 habe ich meine Einkommensteuererklärung 2024 eingereicht. Trotz mehrfacher Nachfrage (zuletzt am TT.MM.JJJJ) ist bis heute keine Bearbeitung erfolgt.
Seit Einreichung sind mehr als 6 Monate vergangen. Ich lege hiermit Untätigkeitseinspruch ein und bitte um zeitnahe Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
Häufige Gründe für Verzögerungen
| Grund | Was Sie tun können |
|---|---|
| Hohe Arbeitsbelastung | Geduld oder eskalieren nach 6 Monaten |
| Unvollständige Unterlagen | Nachfragen, ob etwas fehlt |
| Rückfragen in Bearbeitung | Telefonisch Sachstand erfragen |
| Prüfung komplexer Sachverhalte | Steuerberater einschalten |
| Interner Wechsel des Sachbearbeiters | Neuen Ansprechpartner erfragen |
Häufige Fehler vermeiden
- Direkt aggressiv werden – Freundlich bleiben – die Sachbearbeiter können nichts für die Arbeitsbelastung.
- Untätigkeitseinspruch zu früh – Erst nach 6 Monaten möglich und sinnvoll.
- Keine Dokumentation – Alle Anfragen und Antworten dokumentieren (Datum, Inhalt, Ansprechpartner).