Selbstständig Ratgeber

7 Fehler, die Kleinunternehmer unbedingt vermeiden sollten

Kurz & Knapp

Die häufigsten Kleinunternehmer-Fehler: Umsatzgrenze überschreiten ohne Vorbereitung, versehentlich USt auf Rechnung ausweisen, §19-Hinweis vergessen, Vorsteuerabzug versuchen und falsche Entscheidung zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuerung. Alle diese Fehler können teuer werden – hier erfahren Sie, wie Sie sie vermeiden.

Die 7 häufigsten Kleinunternehmer-Fehler

1 Umsatzgrenze nicht im Blick

Wer die 25.000€-Vorjahresgrenze überschreitet, verliert den Kleinunternehmer-Status im Folgejahr. Das passiert oft unbewusst, wenn gegen Jahresende noch ein großer Auftrag reinkommt.

Achtung: Überschreiten Sie die 100.000€-Grenze im laufenden Jahr, werden Sie SOFORT umsatzsteuerpflichtig – mitten im Jahr!

2 Versehentlich USt ausweisen

Weisen Sie auf einer Rechnung Umsatzsteuer aus, obwohl Sie Kleinunternehmer sind, schulden Sie diese dem Finanzamt – auch wenn Sie eigentlich befreit wären. Das Finanzamt kassiert, aber Sie dürfen keine Vorsteuer abziehen.

Beispiel: USt versehentlich ausgewiesen

Fehler: Sie schreiben auf Ihre Rechnung "1.000€ netto + 190€ USt = 1.190€"

Folge:

  • Sie müssen 190€ an das Finanzamt abführen
  • Sie haben keinen Vorsteuerabzug als Kleinunternehmer
  • Die 190€ sind für Sie echter Verlust

Lösung: Stornorechnung erstellen und korrekte Rechnung ohne USt ausstellen.

3 §19-Hinweis auf Rechnung vergessen

Kleinunternehmer-Rechnungen müssen einen Hinweis auf §19 UStG enthalten:

"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann bei B2B-Kunden zu Rückfragen führen.

4 Vorsteuerabzug versuchen

Als Kleinunternehmer können Sie keine Vorsteuer abziehen. Die MwSt aus Ihren Einkäufen ist ein Kostenfaktor, keine durchlaufende Position. Bei hohen Investitionen kann das die Regelbesteuerung attraktiver machen.

5 Falsche Entscheidung am Anfang

Die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung sollte durchdacht sein:

SituationEmpfehlung
Hohe AnfangsinvestitionenRegelbesteuerung (Vorsteuerabzug)
Hauptsächlich PrivatkundenKleinunternehmer (einfacher)
Hauptsächlich B2B-KundenRegelbesteuerung (professioneller)
Wenig BetriebsausgabenKleinunternehmer
Geplantes Wachstum über GrenzeRegelbesteuerung von Anfang an

6 Wechsel zur Regelbesteuerung zu spät

Wer die Grenze überschreitet und erst spät reagiert, hat Chaos: Rechnungen müssen korrigiert werden, USt nachträglich berechnet werden, Kunden sind verwirrt.

Besser: Bei Annäherung an die Grenze proaktiv zur Regelbesteuerung wechseln.

7 EU-Geschäfte als Kleinunternehmer

Bei B2B-Verkäufen in andere EU-Länder greifen andere Regeln. Als Kleinunternehmer können Sie keine innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei durchführen – Sie haben ja keine USt-IdNr.

Häufige Fehler vermeiden

  • Umsatz am Jahresende nicht prüfen – Ab November monatlich den Gesamtumsatz prüfen.
  • Rechnungen mit Standard-Vorlage mit USt – Eigene Kleinunternehmer-Vorlage ohne USt-Zeile nutzen.
  • Bei Grenzüberschreitung in Panik geraten – Ruhe bewahren, Steuerberater konsultieren, sauber umstellen.

Checkliste für Kleinunternehmer

  • ☐ Umsatz monatlich tracken (Grenze: 25.000€ Vorjahr, 100.000€ laufend)
  • ☐ Rechnungen immer mit §19-Hinweis
  • ☐ Keine USt auf Rechnungen ausweisen
  • ☐ Vorsteuer aus Einkäufen als Kosten verbuchen
  • ☐ Bei Annäherung an Grenze: Strategie überlegen
  • ☐ Bei hohen Investitionen: Regelbesteuerung prüfen

Häufige Fragen

Bei Überschreitung der 25.000€-Vorjahresgrenze werden Sie im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig. Bei Überschreitung der 100.000€-Jahresprognose werden Sie sofort im laufenden Jahr umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen dann USt auf Rechnungen ausweisen und regelmäßig USt-Voranmeldungen abgeben.

Ja, auf jeder Rechnung muss ein Hinweis auf §19 UStG stehen, z.B.: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann zu Rückfragen führen.

Nein, als Kleinunternehmer haben Sie keinen Vorsteuerabzug. Die MwSt aus Ihren Einkäufen (z.B. Laptop, Software, Büromaterial) ist für Sie ein echter Kostenfaktor, keine durchlaufende Position. Bei hohen Investitionen kann sich daher die Regelbesteuerung lohnen.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

Unsere Redaktion recherchiert und verifiziert alle Inhalte mit besonderer Sorgfalt. Die Informationen werden regelmäßig auf Aktualität geprüft.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Geprüfte Inhalte

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Zuletzt geprüft: 15.01.2025