7 Fehler, die Kleinunternehmer unbedingt vermeiden sollten
Kurz & Knapp
Die häufigsten Kleinunternehmer-Fehler: Umsatzgrenze überschreiten ohne Vorbereitung, versehentlich USt auf Rechnung ausweisen, §19-Hinweis vergessen, Vorsteuerabzug versuchen und falsche Entscheidung zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuerung. Alle diese Fehler können teuer werden – hier erfahren Sie, wie Sie sie vermeiden.
Die 7 häufigsten Kleinunternehmer-Fehler
1 Umsatzgrenze nicht im Blick
Wer die 25.000€-Vorjahresgrenze überschreitet, verliert den Kleinunternehmer-Status im Folgejahr. Das passiert oft unbewusst, wenn gegen Jahresende noch ein großer Auftrag reinkommt.
2 Versehentlich USt ausweisen
Weisen Sie auf einer Rechnung Umsatzsteuer aus, obwohl Sie Kleinunternehmer sind, schulden Sie diese dem Finanzamt – auch wenn Sie eigentlich befreit wären. Das Finanzamt kassiert, aber Sie dürfen keine Vorsteuer abziehen.
Fehler: Sie schreiben auf Ihre Rechnung "1.000€ netto + 190€ USt = 1.190€"
Folge:
- Sie müssen 190€ an das Finanzamt abführen
- Sie haben keinen Vorsteuerabzug als Kleinunternehmer
- Die 190€ sind für Sie echter Verlust
Lösung: Stornorechnung erstellen und korrekte Rechnung ohne USt ausstellen.
3 §19-Hinweis auf Rechnung vergessen
Kleinunternehmer-Rechnungen müssen einen Hinweis auf §19 UStG enthalten:
Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann bei B2B-Kunden zu Rückfragen führen.
4 Vorsteuerabzug versuchen
Als Kleinunternehmer können Sie keine Vorsteuer abziehen. Die MwSt aus Ihren Einkäufen ist ein Kostenfaktor, keine durchlaufende Position. Bei hohen Investitionen kann das die Regelbesteuerung attraktiver machen.
5 Falsche Entscheidung am Anfang
Die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung sollte durchdacht sein:
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Hohe Anfangsinvestitionen | Regelbesteuerung (Vorsteuerabzug) |
| Hauptsächlich Privatkunden | Kleinunternehmer (einfacher) |
| Hauptsächlich B2B-Kunden | Regelbesteuerung (professioneller) |
| Wenig Betriebsausgaben | Kleinunternehmer |
| Geplantes Wachstum über Grenze | Regelbesteuerung von Anfang an |
6 Wechsel zur Regelbesteuerung zu spät
Wer die Grenze überschreitet und erst spät reagiert, hat Chaos: Rechnungen müssen korrigiert werden, USt nachträglich berechnet werden, Kunden sind verwirrt.
Besser: Bei Annäherung an die Grenze proaktiv zur Regelbesteuerung wechseln.
7 EU-Geschäfte als Kleinunternehmer
Bei B2B-Verkäufen in andere EU-Länder greifen andere Regeln. Als Kleinunternehmer können Sie keine innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei durchführen – Sie haben ja keine USt-IdNr.
Häufige Fehler vermeiden
- Umsatz am Jahresende nicht prüfen – Ab November monatlich den Gesamtumsatz prüfen.
- Rechnungen mit Standard-Vorlage mit USt – Eigene Kleinunternehmer-Vorlage ohne USt-Zeile nutzen.
- Bei Grenzüberschreitung in Panik geraten – Ruhe bewahren, Steuerberater konsultieren, sauber umstellen.
Checkliste für Kleinunternehmer
- ☐ Umsatz monatlich tracken (Grenze: 25.000€ Vorjahr, 100.000€ laufend)
- ☐ Rechnungen immer mit §19-Hinweis
- ☐ Keine USt auf Rechnungen ausweisen
- ☐ Vorsteuer aus Einkäufen als Kosten verbuchen
- ☐ Bei Annäherung an Grenze: Strategie überlegen
- ☐ Bei hohen Investitionen: Regelbesteuerung prüfen