Selbstständig Ratgeber

EÜR oder Bilanz? Der komplette Vergleich für Selbstständige

Kurz & Knapp

EÜR oder Bilanz? Die EÜR ist einfacher und für die meisten Selbstständigen ausreichend. Bilanzierungspflicht erst bei: Umsatz >800.000€ ODER Gewinn >80.000€ ODER Handelsregistereintrag. Freiberufler dürfen immer die EÜR nutzen – unabhängig vom Umsatz!

EÜR vs. Bilanz: Der direkte Vergleich

Kriterium EÜR Bilanz
Komplexität Einfach Komplex
Prinzip Einnahmen - Ausgaben Doppelte Buchführung
Zeitpunkt der Erfassung Bei Zahlung (Zufluss/Abfluss) Bei Entstehung
Vermögensübersicht Nein Ja
Steuerberater-Kosten ca. 800-1.500€ ca. 2.000-5.000€
Software-Kosten ca. 10-20€/Monat ca. 30-100€/Monat
Selbst machbar? Ja, gut machbar Nur mit Vorkenntnissen
Für Banken/Investoren Eingeschränkt aussagekräftig Professioneller Standard

Wer darf die EÜR nutzen?

EÜR erlaubt:

  • Freiberufler – immer, ohne Grenze
  • Einzelunternehmer (unter den Grenzen)
  • GbR (unter den Grenzen)
  • Umsatz unter 800.000€/Jahr
  • Gewinn unter 80.000€/Jahr

Bilanzierung Pflicht:

  • GmbH, UG – immer
  • e.K. (eingetragener Kaufmann)
  • Umsatz über 800.000€/Jahr
  • Gewinn über 80.000€/Jahr
  • Bei Überschreitung im 2. Jahr

Wie funktioniert die EÜR?

Die EÜR folgt dem Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen zählen, wenn das Geld eingeht. Ausgaben zählen, wenn das Geld abfließt.

Beispiel: EÜR-Beispiel

Situation: Freelancer im Dezember 2024

Rechnung gestellt am 15.12.20245.000€
Zahlung erhalten am 10.01.2025
Einnahme gehört zu:Jahr 2025!

Bei der EÜR zählt der Zahlungseingang, nicht das Rechnungsdatum.

  1. Einnahmen erfassen
    Alle Betriebseinnahmen mit Datum des Zahlungseingangs dokumentieren.
  2. Ausgaben erfassen
    Alle Betriebsausgaben mit Datum der Zahlung und Beleg erfassen.
  3. Differenz = Gewinn
    Einnahmen minus Ausgaben = Ihr zu versteuernder Gewinn.

Wie funktioniert die Bilanzierung?

Die Bilanz erfasst das gesamte Betriebsvermögen (Aktiva) und alle Schulden (Passiva). Sie besteht aus Bilanz + Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Bestandteile einer Bilanz:

Aktiva (Vermögen)
  • Anlagevermögen (Maschinen, Fahrzeuge)
  • Umlaufvermögen (Waren, Forderungen)
  • Bank/Kasse
Passiva (Kapital)
  • Eigenkapital
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten (Schulden)

Vor- und Nachteile im Detail

Vorteile der EÜR

  • Einfach: Keine doppelte Buchführung, leicht verständlich
  • Günstig: Weniger Steuerberater-Kosten, günstigere Software
  • Selbst machbar: Mit etwas Einarbeitung selbst erledigbar
  • Steuergestaltung: Durch Timing von Zahlungen beeinflussbar

Vorteile der Bilanz

  • Übersicht: Vollständiges Bild von Vermögen und Schulden
  • Banken: Bessere Kreditwürdigkeit, da aussagekräftiger
  • Investoren: Professioneller Standard für Beteiligungen
  • Rückstellungen: Zukünftige Kosten schon jetzt berücksichtigen

Was passiert bei Überschreitung der Grenzen?

Achtung: Wenn Sie die Grenzen (800.000€ Umsatz ODER 80.000€ Gewinn) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten, müssen Sie ab dem Folgejahr bilanzieren. Eine einmalige Überschreitung reicht nicht!
Beispiel: Wann wird Bilanzierung Pflicht?
JahrGewinnFolge
202375.000€EÜR erlaubt
202485.000€EÜR noch erlaubt (1. Jahr)
202590.000€EÜR noch erlaubt (2. Jahr)
2026beliebigBilanzierung Pflicht!

Erst nach 2 Jahren Überschreitung wird Bilanzierung Pflicht.

Freiwillige Bilanzierung – sinnvoll?

Auch wenn Sie nicht müssen, können Sie freiwillig bilanzieren. Das kann sinnvoll sein bei:

  • Kreditbedarf: Banken bevorzugen Bilanzen
  • Investorensuche: Standard bei Beteiligungen
  • Wachstumspläne: Vorbereitung auf Bilanzierungspflicht
  • Komplexes Geschäft: Viele Forderungen/Verbindlichkeiten
SituationEmpfehlung
Freelancer, unter 80.000€ GewinnEÜR
Einzelunternehmer, stabiles GeschäftEÜR
Starkes Wachstum, bald über GrenzenFreiwillige Bilanz erwägen
Kredit benötigtBilanz vorteilhaft
GmbH/UG gegründetBilanz Pflicht
Freiberufler, egal wie viel UmsatzEÜR immer möglich

Häufige Fragen

Die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist die einfache Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Die Bilanz ist komplexer und erfasst das gesamte Vermögen und alle Schulden mittels doppelter Buchführung. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende dürfen die einfachere EÜR nutzen.

Bilanzierungspflicht besteht bei: Umsatz über 800.000€/Jahr ODER Gewinn über 80.000€/Jahr (in 2 aufeinanderfolgenden Jahren) ODER Eintragung ins Handelsregister (GmbH, UG, e.K.). Freiberufler sind nie bilanzierungspflichtig – unabhängig vom Umsatz.

CuiveMedia Redaktion

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025