Selbstständig Ratgeber

EÜR einfach erklärt: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Kurz & Knapp

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn. Sie dürfen sie nutzen, wenn Sie Freiberufler sind oder als Gewerbetreibender unter 600.000€ Umsatz und 60.000€ Gewinn bleiben. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip – entscheidend ist, wann das Geld fließt.

Das Grundprinzip der EÜR

Die EÜR-Formel

BetriebseinnahmenBetriebsausgaben = Gewinn

Im Gegensatz zur Bilanzierung müssen Sie bei der EÜR keine Forderungen, Verbindlichkeiten oder Lagerbestände erfassen. Es zählt nur, was tatsächlich auf dem Konto ein- oder ausgeht.

Wer darf die EÜR nutzen?

UnternehmensformEÜR erlaubt?Voraussetzung
FreiberuflerJa, immerKeine
KleingewerbetreibendeJaKeine
GewerbetreibendeJa< 600.000€ Umsatz UND < 60.000€ Gewinn
e.K. (eingetragener Kaufmann)NeinBilanzierungspflicht
GmbH, UG, AGNeinBilanzierungspflicht
OHG, KGNeinBilanzierungspflicht

Das Zufluss-/Abflussprinzip

Bei der EÜR gilt: Geld zählt, wenn es fließt – nicht wenn die Rechnung gestellt oder erhalten wird.

Beispiel: Zufluss-/Abflussprinzip in der Praxis

Situation: Sie stellen am 15.12.2024 eine Rechnung über 5.000€. Der Kunde zahlt am 10.01.2025.

EÜR-Behandlung:

  • Die 5.000€ sind Einnahme in 2025 (Zufluss)
  • In 2024 tauchen sie nicht auf

Umgekehrt bei Ausgaben: Eine Rechnung vom 20.12.2024, die Sie am 05.01.2025 zahlen, ist Ausgabe in 2025.

Aufbau einer EÜR

Beispiel: EÜR-Beispiel für einen Freelancer
Betriebseinnahmen
Umsatzerlöse (netto)48.000€
Vereinnahmte USt (19%)9.120€
Private Kfz-Nutzung (Eigenverbrauch)1.200€
Summe Einnahmen58.320€
Betriebsausgaben
Büromaterial & Software-1.200€
Telefon & Internet-840€
Kfz-Kosten-2.400€
Versicherungen (betrieblich)-600€
Fortbildung-800€
Abschreibungen (AfA)-1.500€
Gezahlte Vorsteuer-1.016€
An Finanzamt gezahlte USt-8.104€
Summe Ausgaben-16.460€
GEWINN41.860€

Wichtige Regeln für die EÜR

10-Tage-Regel

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Miete, Versicherung) werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören – wenn sie innerhalb von 10 Tagen vor/nach dem Jahreswechsel fließen.

Beispiel: 10-Tage-Regel

Beispiel: Die Büromiete für Januar 2025 (600€) zahlen Sie am 28.12.2024.

Behandlung: Obwohl das Geld 2024 fließt, ist die Miete eine Ausgabe für 2025 – weil sie wirtschaftlich zu Januar 2025 gehört und innerhalb der 10-Tage-Frist liegt.

Abschreibungen (AfA)

Anlagegüter über 800€ (netto) müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Sie können nicht komplett im Kaufjahr als Ausgabe angesetzt werden.

Häufige Fehler vermeiden

  • Private Ausgaben als Betriebsausgaben buchen – Nur eindeutig betriebliche Kosten ansetzen. Bei gemischter Nutzung aufteilen.
  • Abschreibungen vergessen – Auch bei der EÜR müssen Anlagegüter über 800€ abgeschrieben werden.
  • Belege nicht aufbewahren – Ohne Beleg keine Ausgabe. 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

EÜR erstellen: So geht's

  1. Einnahmen sammeln
    Alle Zahlungseingänge des Jahres erfassen: Rechnungen, Gutschriften, Erstattungen.
  2. Ausgaben erfassen
    Alle betrieblichen Zahlungsausgänge mit Beleg dokumentieren.
  3. Kategorien zuordnen
    Ausgaben den richtigen Kategorien zuordnen (Material, Kfz, Telefon, AfA...).
  4. Anlage EÜR ausfüllen
    Die offizielle Anlage EÜR in ELSTER oder per Steuersoftware ausfüllen.
  5. Belege archivieren
    Alle Belege sortiert 10 Jahre aufbewahren (digital ist erlaubt).

Häufige Fragen

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung für Selbstständige: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip – entscheidend ist, wann das Geld tatsächlich fließt, nicht wann eine Rechnung gestellt wurde.

Freiberufler dürfen die EÜR immer nutzen, unabhängig vom Umsatz. Gewerbetreibende dürfen sie nutzen, solange sie unter 600.000€ Umsatz und unter 60.000€ Gewinn pro Jahr bleiben. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) und eingetragene Kaufleute müssen bilanzieren.

Erfassen Sie alle Betriebseinnahmen und -ausgaben des Jahres und ordnen Sie sie den passenden Kategorien zu. Nutzen Sie die offizielle "Anlage EÜR" der Steuererklärung, die Sie über ELSTER oder Buchhaltungssoftware ausfüllen. Wichtig: Alle Belege 10 Jahre aufbewahren.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025