EÜR einfach erklärt: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Kurz & Knapp
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn. Sie dürfen sie nutzen, wenn Sie Freiberufler sind oder als Gewerbetreibender unter 600.000€ Umsatz und 60.000€ Gewinn bleiben. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip – entscheidend ist, wann das Geld fließt.
Das Grundprinzip der EÜR
Die EÜR-Formel
Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn
Im Gegensatz zur Bilanzierung müssen Sie bei der EÜR keine Forderungen, Verbindlichkeiten oder Lagerbestände erfassen. Es zählt nur, was tatsächlich auf dem Konto ein- oder ausgeht.
Wer darf die EÜR nutzen?
| Unternehmensform | EÜR erlaubt? | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Freiberufler | Ja, immer | Keine |
| Kleingewerbetreibende | Ja | Keine |
| Gewerbetreibende | Ja | < 600.000€ Umsatz UND < 60.000€ Gewinn |
| e.K. (eingetragener Kaufmann) | Nein | Bilanzierungspflicht |
| GmbH, UG, AG | Nein | Bilanzierungspflicht |
| OHG, KG | Nein | Bilanzierungspflicht |
Das Zufluss-/Abflussprinzip
Bei der EÜR gilt: Geld zählt, wenn es fließt – nicht wenn die Rechnung gestellt oder erhalten wird.
Situation: Sie stellen am 15.12.2024 eine Rechnung über 5.000€. Der Kunde zahlt am 10.01.2025.
EÜR-Behandlung:
- Die 5.000€ sind Einnahme in 2025 (Zufluss)
- In 2024 tauchen sie nicht auf
Umgekehrt bei Ausgaben: Eine Rechnung vom 20.12.2024, die Sie am 05.01.2025 zahlen, ist Ausgabe in 2025.
Aufbau einer EÜR
| Betriebseinnahmen | |
|---|---|
| Umsatzerlöse (netto) | 48.000€ |
| Vereinnahmte USt (19%) | 9.120€ |
| Private Kfz-Nutzung (Eigenverbrauch) | 1.200€ |
| Summe Einnahmen | 58.320€ |
| Betriebsausgaben | |
| Büromaterial & Software | -1.200€ |
| Telefon & Internet | -840€ |
| Kfz-Kosten | -2.400€ |
| Versicherungen (betrieblich) | -600€ |
| Fortbildung | -800€ |
| Abschreibungen (AfA) | -1.500€ |
| Gezahlte Vorsteuer | -1.016€ |
| An Finanzamt gezahlte USt | -8.104€ |
| Summe Ausgaben | -16.460€ |
| GEWINN | 41.860€ |
Wichtige Regeln für die EÜR
10-Tage-Regel
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Miete, Versicherung) werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören – wenn sie innerhalb von 10 Tagen vor/nach dem Jahreswechsel fließen.
Beispiel: Die Büromiete für Januar 2025 (600€) zahlen Sie am 28.12.2024.
Behandlung: Obwohl das Geld 2024 fließt, ist die Miete eine Ausgabe für 2025 – weil sie wirtschaftlich zu Januar 2025 gehört und innerhalb der 10-Tage-Frist liegt.
Abschreibungen (AfA)
Anlagegüter über 800€ (netto) müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Sie können nicht komplett im Kaufjahr als Ausgabe angesetzt werden.
Häufige Fehler vermeiden
- Private Ausgaben als Betriebsausgaben buchen – Nur eindeutig betriebliche Kosten ansetzen. Bei gemischter Nutzung aufteilen.
- Abschreibungen vergessen – Auch bei der EÜR müssen Anlagegüter über 800€ abgeschrieben werden.
- Belege nicht aufbewahren – Ohne Beleg keine Ausgabe. 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
EÜR erstellen: So geht's
- Einnahmen sammeln
Alle Zahlungseingänge des Jahres erfassen: Rechnungen, Gutschriften, Erstattungen. - Ausgaben erfassen
Alle betrieblichen Zahlungsausgänge mit Beleg dokumentieren. - Kategorien zuordnen
Ausgaben den richtigen Kategorien zuordnen (Material, Kfz, Telefon, AfA...). - Anlage EÜR ausfüllen
Die offizielle Anlage EÜR in ELSTER oder per Steuersoftware ausfüllen. - Belege archivieren
Alle Belege sortiert 10 Jahre aufbewahren (digital ist erlaubt).