Selbstständig Ratgeber

AfA verstehen: Abschreibung für Selbstständige erklärt

Kurz & Knapp

Abschreibung (AfA) bedeutet: Die Kosten für teure Anschaffungen (über 800€ netto) verteilen Sie auf die Nutzungsjahre. Ein Laptop für 1.500€ können Sie komplett im Kaufjahr absetzen (Sonderregel), eine Kamera über 7 Jahre. Das mindert jedes Jahr Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast.

Abschreibung auf einen Blick

Die Grundregel

Kaufpreis ÷ Nutzungsjahre = Jährliche Abschreibung

Beispiel: 3.000€ Kamera ÷ 7 Jahre = 428,57€ pro Jahr

Wann muss ich abschreiben?

Netto-KaufpreisBehandlungAbsetzung
Bis 250€Sofort absetzbarIm Kaufjahr komplett
250€ - 800€GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut)Im Kaufjahr komplett
Über 800€Abschreibung über NutzungsdauerVerteilt auf Jahre
Sammelposten (optional)250€ - 1.000€Einheitlich 5 Jahre

Alle Beträge verstehen sich netto. Als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug gilt der Brutto-Betrag.

Typische Nutzungsdauern (AfA-Tabelle)

WirtschaftsgutNutzungsdauerAfA pro Jahr
Computer, Laptop, Tablet1 Jahr (Sonderregel)100%
Software1 Jahr (Sonderregel)100%
Smartphone5 Jahre20%
Kamera (Digital)7 Jahre14,3%
Büromöbel13 Jahre7,7%
PKW6 Jahre16,7%
Drucker3 Jahre33,3%
Website3 Jahre33,3%
Achtung: Seit 2021 können Computer, Laptops und Software unabhängig vom Kaufpreis sofort im Kaufjahr abgeschrieben werden (Nutzungsdauer 1 Jahr). Das ist eine große Steuerersparnis!

Rechenbeispiele

Beispiel 1: GWG (unter 800€)

Beispiel: Bürostuhl für 600€ netto

Kaufpreis: 600€ netto

Behandlung: GWG, sofort absetzbar

Kaufjahr600€ Betriebsausgabe
Steuerersparnis (ca. 30%)180€

Beispiel 2: Laptop (Sonderregel)

Beispiel: MacBook Pro für 2.500€ netto

Kaufpreis: 2.500€ netto

Nutzungsdauer: 1 Jahr (Sonderregel seit 2021)

Kaufjahr2.500€ Betriebsausgabe
Steuerersparnis (ca. 30%)750€

Auch teure Computer können Sie jetzt komplett im Kaufjahr absetzen!

Beispiel 3: Kamera (normale AfA)

Beispiel: Spiegelreflexkamera für 2.100€ netto

Kaufpreis: 2.100€ netto

Nutzungsdauer: 7 Jahre

Jährliche AfA: 2.100€ ÷ 7 = 300€

Jahr 1300€
Jahr 2300€
Jahr 3300€
......
Jahr 7300€

Bei Kauf im Jahresverlauf: anteilige AfA im ersten und letzten Jahr.

Anteilige Abschreibung im Kaufjahr

Kaufen Sie ein Wirtschaftsgut im Jahresverlauf, wird die AfA im ersten Jahr anteilig berechnet:

Beispiel: Kamera gekauft im September

Kaufpreis: 2.100€ | Nutzung: 7 Jahre | Kauf: September

Normale Jahres-AfA300€
Anteil Jahr 1 (4 Monate: Sep-Dez)100€
Jahre 2-7 (voll)je 300€
Jahr 8 (Restmonate)200€

Sonderformen der Abschreibung

Sammelposten (Poolabschreibung)

Für Wirtschaftsgüter zwischen 250€ und 1.000€ können Sie einen Sammelposten bilden und diesen über 5 Jahre gleichmäßig abschreiben.

Sonderabschreibung (§7g EStG)

Kleine Unternehmen können zusätzlich zur normalen AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 20% im ersten Jahr geltend machen.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Planen Sie eine Anschaffung im nächsten Jahr? Mit dem IAB können Sie bis zu 50% der Anschaffungskosten schon im Vorjahr gewinnmindernd geltend machen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Brutto statt Netto als Grundlage – Als Vorsteuerabzugsberechtigter: Netto-Kaufpreis! Kleinunternehmer: Brutto.
  • Computer über 3 Jahre abschreiben – Seit 2021: Computer, Laptops, Software auf 1 Jahr abschreibbar.
  • AfA vergessen fortzuführen – Anlagespiegel führen und jedes Jahr die AfA buchen.

Checkliste Abschreibung

  • ☐ Kaufpreis ermitteln (netto oder brutto je nach USt-Status)
  • ☐ Nutzungsdauer in AfA-Tabelle nachschlagen
  • ☐ Prüfen: GWG (≤ 800€) → Sofortabzug?
  • ☐ Prüfen: Computer/Software → 1-Jahr-Regel?
  • ☐ Bei normalem AfA: Jährlichen Betrag berechnen
  • ☐ Im Kaufjahr: Anteilig ab Monat des Kaufs
  • ☐ Im Anlagespiegel dokumentieren

Häufige Fragen

Eine Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung) verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer. Statt den gesamten Kaufpreis im Kaufjahr abzusetzen, mindert die AfA Ihren Gewinn über mehrere Jahre hinweg.

Wirtschaftsgüter bis 800€ netto können sofort als GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) komplett im Kaufjahr abgesetzt werden. Darüber müssen Sie über die Nutzungsdauer abschreiben. Ausnahme: Computer und Software können seit 2021 unabhängig vom Preis sofort abgeschrieben werden.

Laptops, Computer und Zubehör werden seit 2021 auf 1 Jahr abgeschrieben. Das bedeutet: Sie können den gesamten Kaufpreis im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe absetzen – unabhängig davon, wie teuer das Gerät war.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025