Selbstständig Ratgeber

Diese Unterlagen verlangt das Finanzamt von Selbstständigen

Kurz & Knapp

Als Selbstständiger müssen Sie Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge und Steuerbescheide 10 Jahre aufbewahren. Geschäftsbriefe 6 Jahre. Die digitale Aufbewahrung ist erlaubt, wenn die GoBD-Anforderungen erfüllt sind. Ohne Beleg keine Ausgabe – und bei einer Betriebsprüfung müssen Sie alles vorlegen können.

Aufbewahrungsfristen im Überblick

UnterlagenartFristBeispiele
Buchungsbelege10 JahreRechnungen, Quittungen, Kassenbelege
Kontoauszüge10 JahreBank, PayPal, Kreditkarte
Jahresabschlüsse10 JahreEÜR, Bilanz, Inventar
Steuerbescheide10 JahreAlle Steuerbescheide
Verträge10 Jahre (nach Ende)Mietverträge, Leasingverträge
Geschäftsbriefe6 JahreE-Mails, Angebote, Aufträge
Lieferscheine6 JahreOhne Rechnungscharakter
Handelsregisterauszüge10 JahreDauerhaft empfohlen

Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen entstanden sind. Beispiel: Rechnung vom März 2024 → Aufbewahrung bis mindestens 31.12.2034.

Was muss ich konkret aufbewahren?

Vollständige Checkliste

10 Jahre aufbewahren:
  • Ausgangsrechnungen (an Kunden)
  • Eingangsrechnungen (von Lieferanten)
  • Kontoauszüge aller Geschäftskonten
  • Kassenbelege und Kassenbuch
  • Buchführungsunterlagen
  • Jahresabschlüsse (EÜR/Bilanz)
  • Steuererklärungen
  • Steuerbescheide
  • Verträge (während Laufzeit + 10 Jahre)
  • Inventarverzeichnisse
6 Jahre aufbewahren:
  • Geschäftliche E-Mails
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • Auftragsbestätigungen
  • Lieferscheine (ohne Rechnung)
  • Mahnungen
  • Protokolle
  • Allgemeine Korrespondenz

Digitale Aufbewahrung (GoBD)

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) erlaubt die digitale Archivierung. Voraussetzungen:

AnforderungBedeutungUmsetzung
UnveränderbarkeitKeine nachträgliche Änderung möglichPDF/A-Format, signierte Dateien
LesbarkeitJederzeit abrufbar und lesbarGängige Formate, Backup
Maschinelle AuswertbarkeitMuss durchsuchbar seinKeine reinen Bilddateien
VollständigkeitAlle Belege erfasstSystematische Ablage
VerfahrensdokumentationProzess dokumentiertBeschreibung des Archivierungssystems
Beispiel: Papierbelege digitalisieren

Erlaubt: Papierbelege scannen und Original vernichten

Voraussetzungen:

  • Bildgetreue Wiedergabe (lesbar, vollständig)
  • Unveränderbar gespeichert (z.B. PDF/A)
  • Verfahrensdokumentation vorhanden
  • Systematische, nachvollziehbare Ablage

Empfehlung: Buchhaltungssoftware mit integrierter Belegerfassung nutzen.

Ordnungssystem für Ihre Unterlagen

  1. Eingangsbelege täglich erfassen
    Rechnungen sofort scannen oder ablegen. Nicht stapeln!
  2. Nach Kategorien sortieren
    Ordner für: Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Bank, Verträge, Steuern.
  3. Chronologisch ordnen
    Innerhalb der Kategorien nach Datum sortieren.
  4. Jahresordner anlegen
    Pro Jahr ein Hauptordner mit Unterordnern.
  5. Backup erstellen
    Digitale Unterlagen regelmäßig sichern (Cloud, externe Festplatte).
Achtung: Ohne Beleg keine Ausgabe! Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt Ausgaben ohne Nachweis streichen. Fehlende Unterlagen können auch zu Schätzungen führen.

Was passiert bei fehlenden Unterlagen?

SituationFolgeLösung
Beleg fehltAusgabe wird nicht anerkanntErsatzbeleg anfordern oder Eigenbeleg
Kassenbuch lückenhaftHinzuschätzung möglichLücken sofort schließen
Kontoauszüge fehlenNachweis der Zahlungsflüsse fehltBei Bank nachfordern
Verträge fehlenDauerschuldverhältnisse unklarVertragspartner kontaktieren
Steuerbescheide wegKeine NachweismöglichkeitBeim Finanzamt Kopie anfordern

Eigenbeleg erstellen

Für kleine Beträge ohne Beleg (z.B. Parkschein verloren) können Sie einen Eigenbeleg erstellen:

Beispiel: Eigenbeleg-Vorlage

EIGENBELEG

Datum der Ausgabe: ________________

Betrag: ________________

Ausgabeart: ________________

Verwendungszweck (betrieblich): ________________

Grund für Eigenbeleg: ________________

Ort, Datum: ________________

Unterschrift: ________________

Eigenbelege sollten die Ausnahme sein, nicht die Regel!

Häufige Fehler vermeiden

  • Belege erst am Jahresende sortieren – Laufend erfassen spart Zeit und verhindert Verlust.
  • Nur Papier, kein Backup – Digital archivieren. Papier kann verbrennen oder verblassen.
  • E-Mails löschen – Geschäftliche E-Mails 6 Jahre aufbewahren!

Häufige Fragen

Die Aufbewahrungsfrist für steuerlich relevante Unterlagen (Rechnungen, Kontoauszüge, Steuerbescheide) beträgt 10 Jahre. Für Geschäftsbriefe und sonstige Korrespondenz gilt eine Frist von 6 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres der Entstehung.

Ja, die digitale Aufbewahrung ist nach GoBD erlaubt. Die Dokumente müssen unveränderbar, lesbar und maschinell auswertbar sein. Papierbelege können nach dem Scannen vernichtet werden, wenn Sie eine Verfahrensdokumentation haben und die GoBD-Anforderungen erfüllen.

Sie müssen aufbewahren: alle Rechnungen (ein- und ausgehend), Kontoauszüge, Verträge, Steuerbescheide, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse (EÜR/Bilanz) und geschäftliche Korrespondenz. Im Grunde alles, was steuerlich relevant sein könnte.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025