Selbstständig Ratgeber

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Monatlich oder vierteljährlich?

Kurz & Knapp

Der Voranmeldungszeitraum hängt von Ihrer USt-Zahllast im Vorjahr ab: Über 7.500€ = monatlich, 1.001-7.500€ = vierteljährlich, unter 1.000€ = keine Voranmeldung nötig. Im Gründungsjahr und dem Folgejahr ist monatliche Abgabe Pflicht.

Die Grenzen im Überblick

USt-Zahllast VorjahrVoranmeldungFrist
Über 7.500€Monatlich10. des Folgemonats
1.001€ - 7.500€Vierteljährlich10. nach Quartalsende
Bis 1.000€Keine (nur Jahreserklärung)31. Juli Folgejahr
Gründungsjahr + FolgejahrMonatlich (Pflicht)10. des Folgemonats

Was ist die USt-Zahllast?

Die Zahllast ist der Betrag, den Sie ans Finanzamt abführen müssen:

Zahllast = Eingenommene Umsatzsteuer - Bezahlte Vorsteuer

Beispiel: Berechnung der Zahllast
Umsatz (netto)60.000€
Eingenommene USt (19%)11.400€
- Betriebsausgaben (netto)15.000€
- Gezahlte Vorsteuer-2.850€
USt-Zahllast8.550€
→ Monatliche Voranmeldung erforderlich (über 7.500€)

Die Fristen im Detail

Monatliche Voranmeldung

ZeitraumFrist ohne DauerfristverlängerungMit Dauerfristverlängerung
Januar10. Februar10. März
Februar10. März10. April
März10. April10. Mai
.........

Vierteljährliche Voranmeldung

QuartalFrist ohne VerlängerungMit Dauerfristverlängerung
Q1 (Jan-März)10. April10. Mai
Q2 (Apr-Juni)10. Juli10. August
Q3 (Juli-Sep)10. Oktober10. November
Q4 (Okt-Dez)10. Januar10. Februar

Dauerfristverlängerung beantragen

Mit der Dauerfristverlängerung bekommen Sie einen Monat mehr Zeit. Der Haken: Bei monatlicher Abgabe müssen Sie eine Sondervorauszahlung leisten (1/11 der Vorjahres-Zahllast).

Beispiel: Sondervorauszahlung berechnen

USt-Zahllast Vorjahr: 11.000€

Zahllast Vorjahr11.000€
÷ 11÷ 11
Sondervorauszahlung (bis 10. Feb.)1.000€

Diese wird auf die Dezember-Voranmeldung angerechnet.

Sonderfall: Gründungsjahr

Im Jahr der Gründung und im Folgejahr ist die monatliche Voranmeldung Pflicht – unabhängig von Ihrer Zahllast. Erst ab dem dritten Jahr gilt die normale Einstufung nach Zahllast.

Achtung: Vergessene oder verspätete Voranmeldungen können Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge auslösen. Richten Sie Erinnerungen ein!

Häufige Fehler vermeiden

  • Voranmeldung vergessen – Dauererinnerung im Kalender am 5. des Monats/Quartals.
  • Grenze überschritten, nicht gewechselt – Das Finanzamt meldet sich – dann aber mit Säumniszuschlägen.
  • Dauerfristverlängerung vergessen zu beantragen – Muss bis 10. Februar (monatlich) oder 10. April (vierteljährlich) erfolgen.

Häufige Fragen

Bei einer USt-Zahllast von mehr als 7.500€ im Vorjahr. Im Gründungsjahr und Folgejahr ist monatliche Abgabe immer Pflicht, danach richtet sich der Rhythmus nach der Zahllast.

Eingeschränkt: Sie können auf monatliche Abgabe optieren (z.B. für schnelleren Vorsteuer-Erstattung), aber nicht von monatlich auf vierteljährlich wechseln, wenn die Grenze überschritten ist.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025