Selbstständig Ratgeber

Umsatzsteuer-Voranmeldung vergessen – so reagieren Sie richtig

Kurz & Knapp

Haben Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung vergessen, reichen Sie diese sofort über ELSTER nach und überweisen Sie den Betrag umgehend. Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag (bis 10%), bei verspäteter Zahlung ein Säumniszuschlag (1% pro Monat). Je schneller Sie handeln, desto geringer die Zusatzkosten.

Fristen für die USt-Voranmeldung

VoranmeldezeitraumAbgabefristWer muss?
Monatlich10. des FolgemonatsUSt-Zahllast > 7.500€/Jahr oder Neugründer
Quartalsweise10. des FolgequartalsUSt-Zahllast 1.000-7.500€/Jahr
JährlichMit SteuererklärungUSt-Zahllast < 1.000€/Jahr

Tipp: Mit Dauerfristverlängerung haben Sie einen Monat mehr Zeit. Dafür müssen Sie 1/11 der Vorjahres-USt als Sondervorauszahlung leisten.

Was tun – Schritt für Schritt

  1. Voranmeldung sofort nachholen
    Loggen Sie sich in ELSTER ein und reichen Sie die fehlende Voranmeldung nach. Wählen Sie den korrekten Zeitraum.
  2. Zahlung sofort überweisen
    Überweisen Sie den Betrag umgehend an das Finanzamt. Der Säumniszuschlag wird tagesgenau berechnet.
  3. SEPA-Lastschriftmandat prüfen
    Wenn Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben, prüfen Sie ob die Abbuchung erfolgt ist. Ist das Konto nicht gedeckt, drohen zusätzliche Kosten.
  4. Künftig Erinnerung setzen
    Richten Sie einen Kalender-Reminder für den 5. jedes Monats ein, um die Voranmeldung rechtzeitig zu erstellen.
Achtung: Bei SEPA-Lastschrift: Ist das Konto nicht gedeckt, entstehen Rücklastschriftgebühren und der Säumniszuschlag beginnt sofort zu laufen!

Diese Zuschläge drohen

Beispiel: Verspätete USt-Voranmeldung

Situation: Sie vergessen die USt-Voranmeldung für Januar (Frist: 10.02.). Am 15.03. fällt es Ihnen auf. USt-Zahllast: 2.000€.

Kosten der Verspätung:

  • Verspätungszuschlag (ermessensabhängig): 0-200€
  • Säumniszuschlag (1 voller Monat): 20€
  • Mögliche Zusatzkosten: bis zu 220€

Verspätungszuschlag vs. Säumniszuschlag

ZuschlagWann?HöheBerechnung
VerspätungszuschlagVerspätete AbgabeBis 10% der SteuerErmessen des Finanzamts
SäumniszuschlagVerspätete Zahlung1% pro MonatAutomatisch ab Fälligkeit

Dauerfristverlängerung: Ein Monat mehr Zeit

Mit der Dauerfristverlängerung verschieben sich alle Fristen um einen Monat:

  • Monatliche Voranmeldung: Statt 10. wird der 10. des übernächsten Monats Frist
  • Quartalsweise: Statt 10. des Folgequartals wird der 10. des zweiten Monats nach Quartalsende Frist

Voraussetzung: Sie müssen 1/11 Ihrer Vorjahres-USt als Sondervorauszahlung bis zum 10. Februar leisten.

Häufige Fehler vermeiden

  • Voranmeldung vergessen und nichts tun – Je länger Sie warten, desto höher die Zuschläge. Handeln Sie sofort.
  • Nur Voranmeldung nachholen, nicht zahlen – Der Säumniszuschlag läuft ab Fälligkeit – die Abgabe allein stoppt ihn nicht.
  • Dauerfristverlängerung nicht nutzen – Die Sondervorauszahlung lohnt sich – Sie gewinnen jeden Monat mehr Zeit.

Häufige Fragen

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10% der angemeldeten Steuer festsetzen. Wird auch die Zahlung verspätet, kommen Säumniszuschläge von 1% pro angefangenem Monat hinzu. Bei wiederholten Verstößen kann das Finanzamt auch ein Zwangsgeld androhen.

Ja, Sie können und sollten die Voranmeldung sofort über ELSTER nachreichen. Je schneller Sie handeln, desto geringer fallen eventuelle Zuschläge aus. Auch wenn die Frist verstrichen ist, ist die Abgabe möglich und nötig.

Der Säumniszuschlag beträgt 1% des rückständigen Steuerbetrags pro angefangenem Monat. Dabei werden nur volle 50€ berücksichtigt. Beispiel: Bei 1.000€ Umsatzsteuer fallen 10€ Säumniszuschlag pro Monat an.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025