Umsatzsteuer-Voranmeldung vergessen – so reagieren Sie richtig
Kurz & Knapp
Haben Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung vergessen, reichen Sie diese sofort über ELSTER nach und überweisen Sie den Betrag umgehend. Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag (bis 10%), bei verspäteter Zahlung ein Säumniszuschlag (1% pro Monat). Je schneller Sie handeln, desto geringer die Zusatzkosten.
Fristen für die USt-Voranmeldung
| Voranmeldezeitraum | Abgabefrist | Wer muss? |
|---|---|---|
| Monatlich | 10. des Folgemonats | USt-Zahllast > 7.500€/Jahr oder Neugründer |
| Quartalsweise | 10. des Folgequartals | USt-Zahllast 1.000-7.500€/Jahr |
| Jährlich | Mit Steuererklärung | USt-Zahllast < 1.000€/Jahr |
Tipp: Mit Dauerfristverlängerung haben Sie einen Monat mehr Zeit. Dafür müssen Sie 1/11 der Vorjahres-USt als Sondervorauszahlung leisten.
Was tun – Schritt für Schritt
- Voranmeldung sofort nachholen
Loggen Sie sich in ELSTER ein und reichen Sie die fehlende Voranmeldung nach. Wählen Sie den korrekten Zeitraum. - Zahlung sofort überweisen
Überweisen Sie den Betrag umgehend an das Finanzamt. Der Säumniszuschlag wird tagesgenau berechnet. - SEPA-Lastschriftmandat prüfen
Wenn Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben, prüfen Sie ob die Abbuchung erfolgt ist. Ist das Konto nicht gedeckt, drohen zusätzliche Kosten. - Künftig Erinnerung setzen
Richten Sie einen Kalender-Reminder für den 5. jedes Monats ein, um die Voranmeldung rechtzeitig zu erstellen.
Diese Zuschläge drohen
Situation: Sie vergessen die USt-Voranmeldung für Januar (Frist: 10.02.). Am 15.03. fällt es Ihnen auf. USt-Zahllast: 2.000€.
Kosten der Verspätung:
- Verspätungszuschlag (ermessensabhängig): 0-200€
- Säumniszuschlag (1 voller Monat): 20€
- Mögliche Zusatzkosten: bis zu 220€
Verspätungszuschlag vs. Säumniszuschlag
| Zuschlag | Wann? | Höhe | Berechnung |
|---|---|---|---|
| Verspätungszuschlag | Verspätete Abgabe | Bis 10% der Steuer | Ermessen des Finanzamts |
| Säumniszuschlag | Verspätete Zahlung | 1% pro Monat | Automatisch ab Fälligkeit |
Dauerfristverlängerung: Ein Monat mehr Zeit
Mit der Dauerfristverlängerung verschieben sich alle Fristen um einen Monat:
- Monatliche Voranmeldung: Statt 10. wird der 10. des übernächsten Monats Frist
- Quartalsweise: Statt 10. des Folgequartals wird der 10. des zweiten Monats nach Quartalsende Frist
Voraussetzung: Sie müssen 1/11 Ihrer Vorjahres-USt als Sondervorauszahlung bis zum 10. Februar leisten.
Häufige Fehler vermeiden
- Voranmeldung vergessen und nichts tun – Je länger Sie warten, desto höher die Zuschläge. Handeln Sie sofort.
- Nur Voranmeldung nachholen, nicht zahlen – Der Säumniszuschlag läuft ab Fälligkeit – die Abgabe allein stoppt ihn nicht.
- Dauerfristverlängerung nicht nutzen – Die Sondervorauszahlung lohnt sich – Sie gewinnen jeden Monat mehr Zeit.