Diese 5 Umsatzsteuer-Fehler kosten Selbstständige bares Geld
Kurz & Knapp
Die 5 teuersten USt-Fehler: 1) Voranmeldung vergessen, 2) Falscher Steuersatz, 3) Vorsteuer ohne korrekte Rechnung, 4) Als Kleinunternehmer USt ausweisen, 5) Innergemeinschaftliche Lieferungen falsch behandeln. Alle können zu Nachzahlungen, Zinsen und Strafen führen.
Fehler #1: Voranmeldung vergessen oder zu spät
Die Konsequenzen:
- Verspätungszuschlag: 0,25% der Steuer pro Monat (min. 10€)
- Säumniszuschlag: 1% der Steuer pro angefangenem Monat
- Schätzung durch Finanzamt: Oft höher als tatsächliche Steuer
USt-Zahllast: 2.000€ | Verspätung: 3 Monate
| Verspätungszuschlag (3 × 0,25%) | 15€ |
| Säumniszuschlag (3 × 1%) | 60€ |
| Zusatzkosten | 75€ |
Fehler #2: Falscher Steuersatz
Die häufigsten Verwechslungen:
| Leistung | Korrekter Satz | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Standard-Dienstleistung | 19% | 7% verwendet |
| Bücher (gedruckt) | 7% | 19% verwendet |
| E-Books | 7% | Früher 19% |
| Lebensmittel (Grundnahrung) | 7% | 19% verwendet |
| Restaurant (vor Ort) | 19% | 7% (To-Go-Satz) |
| Lieferung ins EU-Ausland (B2B) | 0% | 19% berechnet |
Fehler #3: Vorsteuer ohne korrekte Rechnung
Für den Vorsteuerabzug brauchen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben:
Pflichtangaben für Vorsteuerabzug:
- ☐ Vollständiger Name und Anschrift des Lieferanten
- ☐ Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
- ☐ Steuernummer oder USt-ID des Lieferanten
- ☐ Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- ☐ Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt
- ☐ Nettobetrag, Steuersatz und USt-Betrag separat
Achtung bei Kleinbetragsrechnungen (bis 250€ brutto): Hier reichen weniger Angaben, aber USt muss ausgewiesen sein!
Fehler #4: Als Kleinunternehmer USt ausweisen
Sie sind Kleinunternehmer und schreiben versehentlich 19% USt auf die Rechnung
- Sie schulden dem Finanzamt diese 19% (§ 14c Abs. 2 UStG)
- Gleichzeitig haben Sie keinen Vorsteuerabzug
- Der Kunde hat aber Anspruch auf korrekten Vorsteuerabzug
Lösung: Stornorechnung + neue Rechnung ohne USt + berichtigte Voranmeldung
Fehler #5: EU-Geschäfte falsch behandeln
| Geschäft | USt-Behandlung | Dokumentation |
|---|---|---|
| B2B EU (Ware) | 0% (steuerfrei) | USt-ID prüfen, Gelangensbestätigung |
| B2B EU (Dienstleistung) | 0% (Reverse Charge) | USt-ID auf Rechnung |
| B2C EU (Ware) | 19% deutsche USt | Ab Lieferschwelle: lokale USt |
| B2C EU (digital) | Lokale USt | OSS-Verfahren nutzen |
Zusammenfassung: So vermeiden Sie die Fehler
- Kalender-Erinnerung für Voranmeldung
Am 5. des Monats/Quartals erinnern lassen. - Steuersätze bei neuen Leistungen prüfen
Im Zweifel beim Finanzamt oder Steuerberater nachfragen. - Eingangsrechnungen vor Zahlung prüfen
Alle Pflichtangaben vorhanden? Sonst Korrektur anfordern! - Als Kleinunternehmer konsequent bleiben
Nie USt ausweisen, Hinweis auf § 19 UStG auf Rechnung. - USt-ID bei EU-Geschäften prüfen
Vor Rechnungsstellung USt-ID des Kunden validieren.
Häufige Fehler vermeiden
- Vorsteuer aus Restaurantrechnung ziehen – Bewirtungsbeleg muss alle Pflichtangaben enthalten!
- USt-Voranmeldung ohne Dauerfristverlängerung – Dauerfristverlängerung bis Februar beantragen = 1 Monat mehr Zeit.
- Kleinunternehmergrenze vergessen – Ab 25.000€ Vorjahresumsatz oder 100.000€ laufend: USt-Pflicht!