Umsatzsteuer falsch auf der Rechnung – so korrigieren Sie den Fehler
Kurz & Knapp
Bei falscher Umsatzsteuer auf der Rechnung gilt § 14c UStG: Sie schulden dem Finanzamt den ausgewiesenen Betrag – auch wenn er falsch ist. Um das zu korrigieren, müssen Sie eine Korrekturrechnung an den Kunden ausstellen und eine berichtigte USt-Voranmeldung einreichen.
Das Problem: Falsch ausgewiesene USt
| Fehler | Konsequenz | Korrektur |
|---|---|---|
| 19% statt 7% berechnet | Sie schulden 19% | Korrekturrechnung + berichtigte Voranmeldung |
| 7% statt 19% berechnet | Differenz nachfordern | Korrekturrechnung an Kunden |
| USt berechnet als Kleinunternehmer | Sie schulden die ausgewiesene USt | Stornorechnung + neue Rechnung ohne USt |
| Keine USt obwohl nötig | Nachberechnung an Kunde | Korrekturrechnung mit USt |
§ 14c UStG: Die rechtliche Grundlage
Wichtig: Wer Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausweist, schuldet diese dem Finanzamt – unabhängig davon, ob der Ausweis korrekt ist!
- § 14c Abs. 1: Unrichtiger Steuerausweis (falscher Steuersatz)
- § 14c Abs. 2: Unberechtigter Steuerausweis (Kleinunternehmer weist USt aus)
So korrigieren Sie den Fehler
- Schritt 1: Fehler identifizieren
Welcher Steuersatz war korrekt? 7%, 19% oder 0% (Kleinunternehmer)? - Schritt 2: Korrekturrechnung erstellen
Neue Rechnung mit korrektem Steuersatz und Verweis auf die fehlerhafte Rechnung. - Schritt 3: Kunden informieren
Korrekturrechnung an Kunden senden. Bei Differenzen: Nachzahlung/Erstattung klären. - Schritt 4: Voranmeldung berichtigen
Berichtigte USt-Voranmeldung für den betroffenen Zeitraum einreichen.
Original-Rechnung: Grafikdesign-Leistung (sollte 19% sein, aber 7% wäre falsch)
Angenommen: Sie haben 7% berechnet statt 19%
| Nettobetrag | 1.000,00€ |
| Berechnet (7%) | 70,00€ |
| Korrekt (19%) | 190,00€ |
| Differenz nachzufordern | 120,00€ |
Kunde muss die Differenz nachzahlen, kann dafür aber auch mehr Vorsteuer abziehen.
Korrekturrechnung: Muster
KORREKTURRECHNUNG
Korrektur zu Rechnung Nr. 2025-015 vom 10.01.2025
In der oben genannten Rechnung wurde versehentlich der falsche Umsatzsteuersatz von 7% angewandt. Der korrekte Steuersatz beträgt 19%.
| Ursprünglich berechnete USt (7%) | 70,00€ |
| Korrekte USt (19%) | 190,00€ |
| Differenz | 120,00€ |
Bitte überweisen Sie den Differenzbetrag von 120,00€ bis zum TT.MM.JJJJ.
Berichtigte Voranmeldung
Nach der Korrektur müssen Sie auch Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung berichtigen:
- Bei ELSTER: Neue Voranmeldung für den betroffenen Monat/Quartal abgeben
- Kennzeichen "Berichtigte Anmeldung" setzen
- Die korrekten Werte eintragen
- Differenz wird automatisch verrechnet
Sonderfall: Kleinunternehmer
Wenn Sie als Kleinunternehmer versehentlich USt ausweisen, schulden Sie diese dem Finanzamt (§ 14c Abs. 2 UStG). Sie müssen:
- Stornorechnung für die falsche Rechnung ausstellen
- Neue Rechnung ohne USt-Ausweis erstellen
- Kunde muss die bereits gezogene Vorsteuer korrigieren
- Berichtigte Voranmeldung mit 0€ USt einreichen
Häufige Fehler vermeiden
- Fehler ignorieren und hoffen – Korrigieren Sie sofort – das Finanzamt findet solche Fehler bei Prüfungen.
- Nur intern korrigieren – Ohne Korrekturrechnung an den Kunden keine Entlastung beim Finanzamt.
- Voranmeldung nicht berichtigen – Berichtigte Voranmeldung ist Pflicht für die korrekte Verbuchung.