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Umsatzsteuer berechnen – Formel, Beispiele und Rechner

Kurz & Knapp

Umsatzsteuer berechnen ist einfach: Netto × Steuersatz (19% oder 7%) = USt. Vom Brutto zum Netto: Brutto ÷ 1,19 = Netto. Ihre Zahllast ans Finanzamt: Eingenommene USt minus Vorsteuer aus Einkäufen.

Die Grundformeln

Von Netto zu Brutto:

Netto × 1,19 = Brutto (bei 19% USt)

Von Brutto zu Netto:

Brutto ÷ 1,19 = Netto (bei 19% USt)

USt-Betrag ermitteln:

Netto × 0,19 = Umsatzsteuer

Steuersätze in Deutschland

SteuersatzAnwendungBeispiele
19%RegelsteuersatzDienstleistungen, Elektronik, Software, Beratung
7%Ermäßigter SatzBücher, Lebensmittel, ÖPNV, Zeitungen
0%SteuerbefreiungExporte, innergemeinschaftliche Lieferungen

Rechenbeispiele

1. Von Netto zu Brutto

Beispiel: Rechnung für Webdesign (19%)
Netto-Honorar2.500€
× 1,19
Brutto-Rechnungsbetrag2.975€
Davon USt (2.500€ × 0,19)475€

2. Von Brutto zu Netto (USt herausrechnen)

Beispiel: Laptop gekauft für 1.190€ brutto
Brutto-Preis1.190€
÷ 1,19
Netto-Betrag1.000€
Vorsteuer (abziehbar)190€

3. USt-Zahllast berechnen

Beispiel: Monatliche USt-Voranmeldung
Einnahmen (19%):
Umsätze netto8.000€
Eingenommene USt1.520€

Ausgaben (Vorsteuer):
Büromaterial, Software, Hosting-95€
Telefon, Internet-19€
Fortbildung-38€
Summe Vorsteuer-152€
Zahllast ans Finanzamt1.368€

Schnellrechner: Die wichtigsten Faktoren

Berechnung19% USt7% USt
Netto → Brutto (×)× 1,19× 1,07
Brutto → Netto (÷)÷ 1,19÷ 1,07
USt aus Netto× 0,19× 0,07
USt aus Brutto÷ 1,19 × 0,19÷ 1,07 × 0,07

Besonderheiten bei der USt-Berechnung

Gemischte Leistungen

Bei gemischten Leistungen (z.B. Catering mit Service) gilt der Steuersatz der Hauptleistung. Bei klar trennbaren Leistungen können Sie aufteilen.

Reverse-Charge-Verfahren

Beispiel: B2B-Geschäft mit EU-Ausland

Situation: Sie kaufen Software von einem französischen Anbieter für 500€ netto.

Rechnung: 500€ ohne USt (Reverse-Charge)

Ihre Buchung:

  • Sie schulden 95€ USt (19% auf 500€)
  • Sie ziehen 95€ Vorsteuer ab
  • Ergebnis: 0€ Zahllast

Differenzbesteuerung

Bei Gebrauchtwarenhandel kann die USt nur auf die Marge berechnet werden (§25a UStG).

Häufige Fehler vermeiden

  • USt falsch herausrechnen – Brutto ÷ 1,19 = Netto. NICHT: Brutto × 0,19!
  • 7% bei falschen Leistungen – Nur für bestimmte Güter (Lebensmittel, Bücher...). Dienstleistungen meist 19%.
  • Vorsteuer als Kleinunternehmer abziehen – Kleinunternehmer haben keinen Vorsteuerabzug!

USt-Voranmeldung: Fristen und Termine

Abgabefristen

  • Monatlich: 10. des Folgemonats
  • Quartalsweise: 10. nach Quartalsende (10.4., 10.7., 10.10., 10.1.)
  • Mit Dauerfristverlängerung: +1 Monat

Häufige Fragen

Nettobetrag × Steuersatz = Umsatzsteuer. Bei 19%: 1.000€ × 0,19 = 190€ USt. Der Bruttobetrag (für die Rechnung) wäre dann 1.000€ + 190€ = 1.190€. Alternativ: 1.000€ × 1,19 = 1.190€ brutto.

Bruttobetrag ÷ 1,19 = Nettobetrag (bei 19% USt). Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist die USt. Beispiel: 1.190€ ÷ 1,19 = 1.000€ netto. Die USt beträgt 1.190€ - 1.000€ = 190€.

Die USt-Zahllast ist der Betrag, den Sie ans Finanzamt abführen müssen. Sie berechnet sich als: Eingenommene USt (von Kunden) minus Vorsteuer (an Lieferanten gezahlt). Ist die Vorsteuer höher, erhalten Sie eine Erstattung.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025