Selbstständig Ratgeber

Steuervorauszahlung berechnen – mit Beispielrechnung

Kurz & Knapp

Die Steuervorauszahlung beträgt etwa 1/4 Ihrer Jahressteuerlast, zahlbar am 10. März, Juni, September und Dezember. Im ersten Jahr schätzt das Finanzamt, danach basiert sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Sie können eine Anpassung beantragen, wenn sich Ihr Einkommen ändert.

Die 4 Vorauszahlungstermine

TerminFälligkeitsdatumFür Zeitraum
1. Quartal10. MärzJanuar - März
2. Quartal10. JuniApril - Juni
3. Quartal10. SeptemberJuli - September
4. Quartal10. DezemberOktober - Dezember

Fällt der 10. auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

So berechnet das Finanzamt

  1. Basis: Letzte Steuerfestsetzung
    Das Finanzamt nimmt die Einkommensteuer aus Ihrem letzten Bescheid.
  2. Durch 4 teilen
    Die Jahressteuer wird auf 4 Quartale verteilt.
  3. Mindestbetrag beachten
    Vorauszahlungen werden erst ab 400€/Jahr (also 100€/Quartal) festgesetzt.
Beispiel: Berechnung der Vorauszahlung

Letzte Steuerfestsetzung: 12.000€ Einkommensteuer

Festgesetzte Einkommensteuer12.000€
÷ 4 Quartale÷ 4
Vorauszahlung pro Quartal3.000€

Zusätzlich ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Im ersten Jahr: Schätzung

Ohne vorherige Steuererklärung schätzt das Finanzamt Ihre Vorauszahlung anhand:

  • Ihrer Angaben bei der Gewerbeanmeldung
  • Des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
  • Erfahrungswerte aus Ihrer Branche
Achtung: Geben Sie realistische Werte an! Zu niedrig = hohe Nachzahlung. Zu hoch = Liquiditätsprobleme durch unnötig hohe Vorauszahlungen.

Selbst schätzen: Die Faustformel

Beispiel: Vorauszahlung selbst berechnen

Erwarteter Gewinn: 50.000€

Gewinn50.000€
- Sonderausgaben (KV, PV, Vorsorge)-10.000€
= Zu versteuerndes Einkommen40.000€
Einkommensteuer (ca. 20%)8.000€
+ Soli (5,5% der ESt)0€*
Jahressteuer ca.8.000€
Vorauszahlung/Quartal2.000€

*Soli entfällt unter ca. 17.000€ ESt

Vorauszahlung anpassen lassen

Wenn sich Ihr Einkommen wesentlich verändert, können Sie eine Anpassung beantragen:

Beispiel: Muster: Antrag auf Anpassung

Max Mustermann | Steuernummer: 123/456/78901

An das Finanzamt Musterstadt

Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Herabsetzung/Erhöhung meiner Vorauszahlungen ab dem nächsten Quartal.

Mein voraussichtlicher Gewinn für 2025 liegt bei ca. XX.XXX€ (Vorjahr: YY.YYY€). [Begründung: z.B. Auftragslage, Elternzeit, neuer Großkunde]

Bitte passen Sie die Vorauszahlungen entsprechend an.

Mit freundlichen Grüßen

Vorauszahlungen und Gewerbesteuer

Neben der Einkommensteuer gibt es auch Gewerbesteuer-Vorauszahlungen:

SteuerartBerechnungTermine
Einkommensteuer1/4 der Vorjahressteuer10.03., 10.06., 10.09., 10.12.
Gewerbesteuer1/4 der Vorjahressteuer15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
UmsatzsteuerMonatlich oder quartalsweise10. des Folgemonats

Häufige Fehler vermeiden

  • Vorauszahlungen vergessen – Dauerauftrag einrichten oder Kalender-Erinnerung setzen!
  • Bei Einkommenssteigerung nichts tun – Proaktiv Erhöhung beantragen – sonst hohe Nachzahlung.
  • Vorauszahlungen = Endsteuer denken – Es sind nur Abschläge – die Endabrechnung kommt mit dem Steuerbescheid.

Häufige Fragen

Die Vorauszahlung basiert auf Ihrer letzten Steuerfestsetzung. Das Finanzamt teilt die festgesetzte Jahressteuer durch 4. Im ersten Jahr wird anhand Ihrer Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geschätzt.

Ja, Sie können beim Finanzamt formlos eine Anpassung beantragen. Begründen Sie die Änderung Ihres Einkommens und geben Sie eine Schätzung für das laufende Jahr an. Das Finanzamt passt dann den Vorauszahlungsbescheid an.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025