Steuervorauszahlung berechnen – mit Beispielrechnung
Kurz & Knapp
Die Steuervorauszahlung beträgt etwa 1/4 Ihrer Jahressteuerlast, zahlbar am 10. März, Juni, September und Dezember. Im ersten Jahr schätzt das Finanzamt, danach basiert sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Sie können eine Anpassung beantragen, wenn sich Ihr Einkommen ändert.
Die 4 Vorauszahlungstermine
| Termin | Fälligkeitsdatum | Für Zeitraum |
|---|---|---|
| 1. Quartal | 10. März | Januar - März |
| 2. Quartal | 10. Juni | April - Juni |
| 3. Quartal | 10. September | Juli - September |
| 4. Quartal | 10. Dezember | Oktober - Dezember |
Fällt der 10. auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
So berechnet das Finanzamt
- Basis: Letzte Steuerfestsetzung
Das Finanzamt nimmt die Einkommensteuer aus Ihrem letzten Bescheid. - Durch 4 teilen
Die Jahressteuer wird auf 4 Quartale verteilt. - Mindestbetrag beachten
Vorauszahlungen werden erst ab 400€/Jahr (also 100€/Quartal) festgesetzt.
Letzte Steuerfestsetzung: 12.000€ Einkommensteuer
| Festgesetzte Einkommensteuer | 12.000€ |
| ÷ 4 Quartale | ÷ 4 |
| Vorauszahlung pro Quartal | 3.000€ |
Zusätzlich ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Im ersten Jahr: Schätzung
Ohne vorherige Steuererklärung schätzt das Finanzamt Ihre Vorauszahlung anhand:
- Ihrer Angaben bei der Gewerbeanmeldung
- Des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
- Erfahrungswerte aus Ihrer Branche
Selbst schätzen: Die Faustformel
Erwarteter Gewinn: 50.000€
| Gewinn | 50.000€ |
| - Sonderausgaben (KV, PV, Vorsorge) | -10.000€ |
| = Zu versteuerndes Einkommen | 40.000€ |
| Einkommensteuer (ca. 20%) | 8.000€ |
| + Soli (5,5% der ESt) | 0€* |
| Jahressteuer ca. | 8.000€ |
| Vorauszahlung/Quartal | 2.000€ |
*Soli entfällt unter ca. 17.000€ ESt
Vorauszahlung anpassen lassen
Wenn sich Ihr Einkommen wesentlich verändert, können Sie eine Anpassung beantragen:
Max Mustermann | Steuernummer: 123/456/78901
An das Finanzamt Musterstadt
Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Herabsetzung/Erhöhung meiner Vorauszahlungen ab dem nächsten Quartal.
Mein voraussichtlicher Gewinn für 2025 liegt bei ca. XX.XXX€ (Vorjahr: YY.YYY€). [Begründung: z.B. Auftragslage, Elternzeit, neuer Großkunde]
Bitte passen Sie die Vorauszahlungen entsprechend an.
Mit freundlichen Grüßen
Vorauszahlungen und Gewerbesteuer
Neben der Einkommensteuer gibt es auch Gewerbesteuer-Vorauszahlungen:
| Steuerart | Berechnung | Termine |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | 1/4 der Vorjahressteuer | 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. |
| Gewerbesteuer | 1/4 der Vorjahressteuer | 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. |
| Umsatzsteuer | Monatlich oder quartalsweise | 10. des Folgemonats |
Häufige Fehler vermeiden
- Vorauszahlungen vergessen – Dauerauftrag einrichten oder Kalender-Erinnerung setzen!
- Bei Einkommenssteigerung nichts tun – Proaktiv Erhöhung beantragen – sonst hohe Nachzahlung.
- Vorauszahlungen = Endsteuer denken – Es sind nur Abschläge – die Endabrechnung kommt mit dem Steuerbescheid.