Wie viel Rücklagen für Steuern als Selbstständiger?
Kurz & Knapp
Als Selbstständiger sollten Sie 30-40% Ihres Gewinns für Steuern und Sozialabgaben zurücklegen. Diese Rücklage deckt Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer und Ihre Krankenversicherung. Bei Gewinnen über 60.000€ sollten Sie eher 40-45% einplanen. Legen Sie das Geld auf ein separates Tagesgeldkonto – dann ist es da, wenn das Finanzamt anklopft.
Die Faustregel: 30-40% vom Gewinn
| Gewinn | Empfohlene Rücklage | Begründung |
|---|---|---|
| Bis 20.000€ | 25-30% | Niedriger Steuersatz, ggf. unter Grundfreibetrag |
| 20.000€ - 40.000€ | 30-35% | Mittlerer Steuersatz |
| 40.000€ - 60.000€ | 35-40% | Höherer Steuersatz, ggf. GewSt |
| Über 60.000€ | 40-45% | Hoher Steuersatz, Gewerbesteuer |
Was deckt die Rücklage ab?
Beispiel: Zusammensetzung der Abgaben (Beispiel: 45.000€ Gewinn)
| Gewinn | 45.000€ |
Davon gehen ab: | |
| Kranken- & Pflegeversicherung (ca. 18%) | -8.100€ |
| Einkommensteuer (ca. 18%) | -6.600€ |
| Solidaritätszuschlag | 0€ |
| Gewerbesteuer (unter Freibetrag) | 0€ |
| Summe Abgaben | -14.700€ |
| Das sind ca. | 33% vom Gewinn |
Berechnung nach Gewinnhöhe
Beispiel 1: Kleingewerbetreibender mit 25.000€ Gewinn
Beispiel: Steuerrücklage bei 25.000€ Gewinn
| Gewinn | 25.000€ |
| - KV/PV (ca. 18%) | -4.500€ |
| = Zu versteuerndes Einkommen (ca.) | 20.500€ |
| - Grundfreibetrag | -11.784€ |
| → Einkommensteuer (ca.) | 1.400€ |
| Empfohlene Rücklage (25-30%) | 6.250€ - 7.500€ |
| Pro Monat | 520€ - 625€ |
Beispiel 2: Freiberufler mit 60.000€ Gewinn
Beispiel: Steuerrücklage bei 60.000€ Gewinn
| Gewinn | 60.000€ |
| - KV/PV (ca. 18%, max. BBG) | -10.800€ |
| = Zu versteuerndes Einkommen (ca.) | 49.200€ |
| → Einkommensteuer (ca.) | 10.500€ |
| → Solidaritätszuschlag | 0€ |
| Empfohlene Rücklage (35-40%) | 21.000€ - 24.000€ |
| Pro Monat | 1.750€ - 2.000€ |
Steuervorauszahlungen verstehen
Ab einer Steuerschuld von 400€ im Vorjahr setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest:
| Termin | Datum | Für Zeitraum |
|---|---|---|
| Q1 | 10. März | Januar - März |
| Q2 | 10. Juni | April - Juni |
| Q3 | 10. September | Juli - September |
| Q4 | 10. Dezember | Oktober - Dezember |
Achtung: Die Vorauszahlungen basieren auf dem Vorjahr. Steigt Ihr Gewinn stark an, müssen Sie bei der Steuererklärung trotzdem nachzahlen! Passen Sie Ihre Rücklage entsprechend an.
Praktische Tipps für die Rücklage
- Separates Steuerkonto einrichten
Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank – aus den Augen, aus dem Sinn. - Automatischen Dauerauftrag einrichten
Nach jedem Zahlungseingang sofort 30-40% überweisen. - Monatlich oder pro Rechnung
Entweder fixen Betrag monatlich oder Prozentsatz pro Zahlung. - Quartalsweise prüfen
Stimmt die Rücklage noch mit dem tatsächlichen Gewinn überein? - Überschuss nach Steuererklärung
Haben Sie zu viel zurückgelegt? Erst nach dem Steuerbescheid wieder entnehmen.
Schnellrechner: Rücklage pro Monat
| Monatlicher Gewinn | Rücklage 30% | Rücklage 35% | Rücklage 40% |
|---|---|---|---|
| 2.000€ | 600€ | 700€ | 800€ |
| 3.000€ | 900€ | 1.050€ | 1.200€ |
| 4.000€ | 1.200€ | 1.400€ | 1.600€ |
| 5.000€ | 1.500€ | 1.750€ | 2.000€ |
| 7.500€ | 2.250€ | 2.625€ | 3.000€ |
Häufige Fehler vermeiden
- Rücklage vom Umsatz statt Gewinn – Berechnen Sie die Rücklage vom GEWINN, nicht vom Umsatz.
- Rücklage auf Geschäftskonto lassen – Separates Konto! Sonst ist das Geld schnell ausgegeben.
- Vorauszahlungen vergessen – Termine im Kalender markieren. Säumniszuschläge vermeiden!
Häufige Fragen
Faustregel: 30-40% des Gewinns für Steuern und Sozialabgaben. Bei niedrigeren Gewinnen (unter 30.000€) reichen oft 25-30%, bei höheren Gewinnen (über 60.000€) sollten Sie eher 40-45% zurücklegen. Diese Rücklage deckt Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer und Krankenversicherung.
Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, wenn Ihre Steuerschuld im Vorjahr über 400€ lag. Die vierteljährlichen Termine sind: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe orientiert sich am Vorjahr und kann auf Antrag angepasst werden.
Grob: Gewinn minus Krankenversicherung = zu versteuerndes Einkommen. Davon ca. 20-30% Einkommensteuer (progressiv, abhängig vom Gesamteinkommen). Ab 24.500€ Gewinn kommt ggf. Gewerbesteuer dazu (wird aber auf die ESt angerechnet).
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.