Selbstständig Ratgeber

Wie viel Rücklagen für Steuern als Selbstständiger?

Kurz & Knapp

Als Selbstständiger sollten Sie 30-40% Ihres Gewinns für Steuern und Sozialabgaben zurücklegen. Diese Rücklage deckt Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer und Ihre Krankenversicherung. Bei Gewinnen über 60.000€ sollten Sie eher 40-45% einplanen. Legen Sie das Geld auf ein separates Tagesgeldkonto – dann ist es da, wenn das Finanzamt anklopft.

Die Faustregel: 30-40% vom Gewinn

GewinnEmpfohlene RücklageBegründung
Bis 20.000€25-30%Niedriger Steuersatz, ggf. unter Grundfreibetrag
20.000€ - 40.000€30-35%Mittlerer Steuersatz
40.000€ - 60.000€35-40%Höherer Steuersatz, ggf. GewSt
Über 60.000€40-45%Hoher Steuersatz, Gewerbesteuer

Was deckt die Rücklage ab?

Beispiel: Zusammensetzung der Abgaben (Beispiel: 45.000€ Gewinn)
Gewinn45.000€

Davon gehen ab:
Kranken- & Pflegeversicherung (ca. 18%)-8.100€
Einkommensteuer (ca. 18%)-6.600€
Solidaritätszuschlag0€
Gewerbesteuer (unter Freibetrag)0€
Summe Abgaben-14.700€
Das sind ca.33% vom Gewinn

Berechnung nach Gewinnhöhe

Beispiel 1: Kleingewerbetreibender mit 25.000€ Gewinn

Beispiel: Steuerrücklage bei 25.000€ Gewinn
Gewinn25.000€
- KV/PV (ca. 18%)-4.500€
= Zu versteuerndes Einkommen (ca.)20.500€
- Grundfreibetrag-11.784€
→ Einkommensteuer (ca.)1.400€
Empfohlene Rücklage (25-30%)6.250€ - 7.500€
Pro Monat520€ - 625€

Beispiel 2: Freiberufler mit 60.000€ Gewinn

Beispiel: Steuerrücklage bei 60.000€ Gewinn
Gewinn60.000€
- KV/PV (ca. 18%, max. BBG)-10.800€
= Zu versteuerndes Einkommen (ca.)49.200€
→ Einkommensteuer (ca.)10.500€
→ Solidaritätszuschlag0€
Empfohlene Rücklage (35-40%)21.000€ - 24.000€
Pro Monat1.750€ - 2.000€

Steuervorauszahlungen verstehen

Ab einer Steuerschuld von 400€ im Vorjahr setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest:

TerminDatumFür Zeitraum
Q110. MärzJanuar - März
Q210. JuniApril - Juni
Q310. SeptemberJuli - September
Q410. DezemberOktober - Dezember
Achtung: Die Vorauszahlungen basieren auf dem Vorjahr. Steigt Ihr Gewinn stark an, müssen Sie bei der Steuererklärung trotzdem nachzahlen! Passen Sie Ihre Rücklage entsprechend an.

Praktische Tipps für die Rücklage

  1. Separates Steuerkonto einrichten
    Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank – aus den Augen, aus dem Sinn.
  2. Automatischen Dauerauftrag einrichten
    Nach jedem Zahlungseingang sofort 30-40% überweisen.
  3. Monatlich oder pro Rechnung
    Entweder fixen Betrag monatlich oder Prozentsatz pro Zahlung.
  4. Quartalsweise prüfen
    Stimmt die Rücklage noch mit dem tatsächlichen Gewinn überein?
  5. Überschuss nach Steuererklärung
    Haben Sie zu viel zurückgelegt? Erst nach dem Steuerbescheid wieder entnehmen.

Schnellrechner: Rücklage pro Monat

Monatlicher GewinnRücklage 30%Rücklage 35%Rücklage 40%
2.000€600€700€800€
3.000€900€1.050€1.200€
4.000€1.200€1.400€1.600€
5.000€1.500€1.750€2.000€
7.500€2.250€2.625€3.000€

Häufige Fehler vermeiden

  • Rücklage vom Umsatz statt Gewinn – Berechnen Sie die Rücklage vom GEWINN, nicht vom Umsatz.
  • Rücklage auf Geschäftskonto lassen – Separates Konto! Sonst ist das Geld schnell ausgegeben.
  • Vorauszahlungen vergessen – Termine im Kalender markieren. Säumniszuschläge vermeiden!

Häufige Fragen

Faustregel: 30-40% des Gewinns für Steuern und Sozialabgaben. Bei niedrigeren Gewinnen (unter 30.000€) reichen oft 25-30%, bei höheren Gewinnen (über 60.000€) sollten Sie eher 40-45% zurücklegen. Diese Rücklage deckt Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer und Krankenversicherung.

Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, wenn Ihre Steuerschuld im Vorjahr über 400€ lag. Die vierteljährlichen Termine sind: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe orientiert sich am Vorjahr und kann auf Antrag angepasst werden.

Grob: Gewinn minus Krankenversicherung = zu versteuerndes Einkommen. Davon ca. 20-30% Einkommensteuer (progressiv, abhängig vom Gesamteinkommen). Ab 24.500€ Gewinn kommt ggf. Gewerbesteuer dazu (wird aber auf die ESt angerechnet).

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025