Selbstständig Ratgeber

Steuerklasse für Selbstständige – was gilt für Sie?

Kurz & Knapp

Selbstständige haben keine Steuerklasse – die gibt es nur für Angestellte mit Lohnsteuerabzug. Als Selbstständiger zahlen Sie Einkommensteuer direkt auf Ihren Gewinn (14-45%, progressiv). Bei Nebentätigkeit neben einem Angestelltenjob zählt der selbstständige Gewinn zum Gesamteinkommen und erhöht möglicherweise Ihren Steuersatz.

Steuerklassen = nur für Angestellte

Steuerklassen (I bis VI) dienen nur zur Berechnung der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Gehalt abzieht. Als rein Selbstständiger haben Sie keinen Arbeitgeber und damit keine Steuerklasse.

SteuerklasseFür wen?Bedeutung
ILedige, GeschiedeneGrundtarif
IIAlleinerziehendeEntlastungsbetrag
IIIVerheiratete (Partner IV oder V)Weniger Steuerabzug
IVVerheiratete (beide berufstätig)Gleichmäßiger Abzug
VVerheiratete (Partner III)Mehr Steuerabzug
VIZweit- und NebenjobsHöchster Abzug

So werden Selbstständige besteuert

Statt Lohnsteuer zahlen Selbstständige Einkommensteuer direkt auf den Gewinn:

Beispiel: Besteuerung eines Freiberuflers
Gewinn aus Selbstständigkeit50.000€
- Sonderausgaben (KV, PV, Vorsorge)-10.000€
= Zu versteuerndes Einkommen40.000€
Durchschnittssteuersatz (ca.)19%
Einkommensteuer (ca.)7.600€

Die Steuer wird mit der Steuererklärung berechnet, nicht monatlich abgezogen.

Selbstständig neben dem Hauptjob

Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit wird es interessant:

  • Ihr Gehalt wird weiter über die Steuerklasse versteuert (Lohnsteuerabzug)
  • Ihr selbstständiger Gewinn wird hinzuaddiert
  • Das Gesamteinkommen bestimmt Ihren endgültigen Steuersatz
  • Nachzahlung oder Erstattung erfolgt mit der Steuererklärung
Beispiel: Angestellt + nebenberuflich selbstständig
Gehalt (brutto)45.000€
+ Gewinn aus Nebentätigkeit8.000€
Gesamteinkommen53.000€

Lohnsteuer (bereits gezahlt)7.200€
Einkommensteuer auf Gesamt10.500€
Nachzahlung (ca.)3.300€

Der Nebenverdienst wird mit dem höheren Grenzsteuersatz besteuert!

Achtung: Der selbstständige Gewinn wird mit Ihrem Spitzensteuersatz besteuert, nicht mit dem Durchschnittssteuersatz. Bei 45.000€ Gehalt liegt der Grenzsteuersatz schon bei ca. 35%!

Steuerklassenwahl bei Verheirateten

Wenn ein Partner selbstständig und einer angestellt ist, gilt die Steuerklasse nur für den angestellten Partner:

KonstellationAngestellter PartnerAuswirkung
Selbstständiger verdient mehrSteuerklasse IIIWeniger Lohnsteuer, hohe Nachzahlung
Angestellter verdient mehrSteuerklasse IIIWeniger Lohnsteuer, moderate Nachzahlung
Beide etwa gleichSteuerklasse IVGleichmäßiger, weniger Nachzahlung
Faktor-VerfahrenSteuerklasse IV/IVGenauester Abzug

Tipp: Das Faktor-Verfahren (IV/IV mit Faktor) berücksichtigt die Einkommensverhältnisse am genauesten und minimiert Nachzahlungen.

Vorauszahlungen als Selbstständiger

Statt monatlichem Lohnsteuerabzug zahlen Selbstständige vierteljährliche Vorauszahlungen:

TerminDatumFür Zeitraum
Q110. MärzJanuar - März
Q210. JuniApril - Juni
Q310. SeptemberJuli - September
Q410. DezemberOktober - Dezember

Die Höhe der Vorauszahlungen basiert auf dem Vorjahresergebnis und kann auf Antrag angepasst werden.

Häufige Fehler vermeiden

  • Steuerklasse als Selbstständiger suchen – Gibt es nicht! Nur Angestellte haben Steuerklassen.
  • Nachzahlung bei Nebentätigkeit vergessen – Rücklage bilden! Der Nebenverdienst wird mit dem Grenzsteuersatz besteuert.
  • Steuerklassenwahl nicht optimieren (Verheiratete) – Faktor-Verfahren prüfen – kann hohe Nachzahlungen vermeiden.

Zusammenfassung

  • Rein Selbstständige haben keine Steuerklasse
  • Besteuerung erfolgt über Einkommensteuer auf den Gewinn
  • Bei Nebentätigkeit: Gewinn erhöht das Gesamteinkommen
  • Verheiratete: Steuerklasse gilt nur für den angestellten Partner
  • Vorauszahlungen statt monatlichem Lohnsteuerabzug

Häufige Fragen

Als rein Selbstständiger haben Sie keine Steuerklasse – diese gilt nur für Angestellte mit Lohnsteuerabzug. Sie zahlen Einkommensteuer direkt auf Ihren Gewinn. Bei Nebentätigkeit neben einem Angestelltenjob gilt die Steuerklasse nur für das Gehalt.

Ihr Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (14-45%), progressiv steigend mit dem Einkommen. Anders als bei Angestellten gibt es keinen automatischen Lohnsteuerabzug – Sie zahlen mit der Steuererklärung und ggf. vierteljährlichen Vorauszahlungen.

Der Gewinn aus der Nebentätigkeit wird auf Ihr Gesamteinkommen angerechnet. Da er „obendrauf" kommt, wird er mit dem höheren Grenzsteuersatz besteuert. Das führt oft zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung. Legen Sie 30-40% des Nebengewinns für Steuern zurück.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025