Steuerklasse für Selbstständige – was gilt für Sie?
Kurz & Knapp
Selbstständige haben keine Steuerklasse – die gibt es nur für Angestellte mit Lohnsteuerabzug. Als Selbstständiger zahlen Sie Einkommensteuer direkt auf Ihren Gewinn (14-45%, progressiv). Bei Nebentätigkeit neben einem Angestelltenjob zählt der selbstständige Gewinn zum Gesamteinkommen und erhöht möglicherweise Ihren Steuersatz.
Steuerklassen = nur für Angestellte
Steuerklassen (I bis VI) dienen nur zur Berechnung der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Gehalt abzieht. Als rein Selbstständiger haben Sie keinen Arbeitgeber und damit keine Steuerklasse.
| Steuerklasse | Für wen? | Bedeutung |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene | Grundtarif |
| II | Alleinerziehende | Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratete (Partner IV oder V) | Weniger Steuerabzug |
| IV | Verheiratete (beide berufstätig) | Gleichmäßiger Abzug |
| V | Verheiratete (Partner III) | Mehr Steuerabzug |
| VI | Zweit- und Nebenjobs | Höchster Abzug |
So werden Selbstständige besteuert
Statt Lohnsteuer zahlen Selbstständige Einkommensteuer direkt auf den Gewinn:
| Gewinn aus Selbstständigkeit | 50.000€ |
| - Sonderausgaben (KV, PV, Vorsorge) | -10.000€ |
| = Zu versteuerndes Einkommen | 40.000€ |
| Durchschnittssteuersatz (ca.) | 19% |
| Einkommensteuer (ca.) | 7.600€ |
Die Steuer wird mit der Steuererklärung berechnet, nicht monatlich abgezogen.
Selbstständig neben dem Hauptjob
Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit wird es interessant:
- Ihr Gehalt wird weiter über die Steuerklasse versteuert (Lohnsteuerabzug)
- Ihr selbstständiger Gewinn wird hinzuaddiert
- Das Gesamteinkommen bestimmt Ihren endgültigen Steuersatz
- Nachzahlung oder Erstattung erfolgt mit der Steuererklärung
| Gehalt (brutto) | 45.000€ |
| + Gewinn aus Nebentätigkeit | 8.000€ |
| Gesamteinkommen | 53.000€ |
| Lohnsteuer (bereits gezahlt) | 7.200€ |
| Einkommensteuer auf Gesamt | 10.500€ |
| Nachzahlung (ca.) | 3.300€ |
Der Nebenverdienst wird mit dem höheren Grenzsteuersatz besteuert!
Steuerklassenwahl bei Verheirateten
Wenn ein Partner selbstständig und einer angestellt ist, gilt die Steuerklasse nur für den angestellten Partner:
| Konstellation | Angestellter Partner | Auswirkung |
|---|---|---|
| Selbstständiger verdient mehr | Steuerklasse III | Weniger Lohnsteuer, hohe Nachzahlung |
| Angestellter verdient mehr | Steuerklasse III | Weniger Lohnsteuer, moderate Nachzahlung |
| Beide etwa gleich | Steuerklasse IV | Gleichmäßiger, weniger Nachzahlung |
| Faktor-Verfahren | Steuerklasse IV/IV | Genauester Abzug |
Tipp: Das Faktor-Verfahren (IV/IV mit Faktor) berücksichtigt die Einkommensverhältnisse am genauesten und minimiert Nachzahlungen.
Vorauszahlungen als Selbstständiger
Statt monatlichem Lohnsteuerabzug zahlen Selbstständige vierteljährliche Vorauszahlungen:
| Termin | Datum | Für Zeitraum |
|---|---|---|
| Q1 | 10. März | Januar - März |
| Q2 | 10. Juni | April - Juni |
| Q3 | 10. September | Juli - September |
| Q4 | 10. Dezember | Oktober - Dezember |
Die Höhe der Vorauszahlungen basiert auf dem Vorjahresergebnis und kann auf Antrag angepasst werden.
Häufige Fehler vermeiden
- Steuerklasse als Selbstständiger suchen – Gibt es nicht! Nur Angestellte haben Steuerklassen.
- Nachzahlung bei Nebentätigkeit vergessen – Rücklage bilden! Der Nebenverdienst wird mit dem Grenzsteuersatz besteuert.
- Steuerklassenwahl nicht optimieren (Verheiratete) – Faktor-Verfahren prüfen – kann hohe Nachzahlungen vermeiden.
Zusammenfassung
- Rein Selbstständige haben keine Steuerklasse
- Besteuerung erfolgt über Einkommensteuer auf den Gewinn
- Bei Nebentätigkeit: Gewinn erhöht das Gesamteinkommen
- Verheiratete: Steuerklasse gilt nur für den angestellten Partner
- Vorauszahlungen statt monatlichem Lohnsteuerabzug