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Steuerhinterziehung vs. Steuerverkürzung – wo ist die Grenze?

Kurz & Knapp

Steuerhinterziehung = Vorsatz (bewusst falsche Angaben). Leichtfertige Steuerverkürzung = Fahrlässigkeit (grob nachlässig). Einfache Fehler = keine Straftat (nur Nachzahlung). Die Grenze liegt im Vorsatz: Wussten Sie, dass Ihre Angaben falsch sind?

Die drei Stufen von Steuerfehlern

StufeVoraussetzungKonsequenz
Einfacher FehlerIrrtum, RechenfehlerNachzahlung + Zinsen
Leichtfertige SteuerverkürzungGrobe FahrlässigkeitBußgeld bis 50.000€
SteuerhinterziehungVorsatzGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Schwere SteuerhinterziehungVorsatz + >50.000€ oder bandenmäßigFreiheitsstrafe bis 10 Jahre

Was ist Vorsatz?

Vorsatz bedeutet: Sie wissen, dass Ihre Angaben falsch sind, und Sie wollen dadurch Steuern sparen. Beispiele:

Vorsatz (Steuerhinterziehung):

  • Einnahmen bewusst verschweigen
  • Privatausgaben als Betriebsausgaben buchen
  • Gefälschte Belege einreichen
  • Schwarzarbeit nicht versteuern

Fahrlässigkeit (Verkürzung):

  • Einnahme aus Nachlässigkeit vergessen
  • Falschen Steuersatz aus Unwissen anwenden
  • Belege schlampig führen
  • Fristen aus Unachtsamkeit versäumen

Typische Grenzfälle

SituationEinordnungBegründung
Einnahme vergessen zu buchenMeist FahrlässigkeitKein bewusstes Verschweigen
Privates Essen als GeschäftsessenVorsatzBewusste Falschabrechnung
Falschen USt-Satz verwendetIrrtum oder FahrlässigkeitUnkenntnis der Regeln
Bareinnahmen nicht kassiertVorsatzBewusstes Handeln
Ausgabe falsch kategorisiertMeist IrrtumInterpretationsspielraum

Die Beweislast

Das Finanzamt muss Vorsatz beweisen. Bei reinen Fehlern oder Unkenntnis liegt kein Vorsatz vor. Aber: Wiederholte "Fehler" können als Indiz für Vorsatz gewertet werden!

Beispiel: Wann wird Vorsatz vermutet?
  • Systematische Muster (z.B. regelmäßig Bareinnahmen nicht gebucht)
  • Erhebliche Abweichungen (mehrere tausend Euro)
  • Gefälschte oder manipulierte Belege
  • Schweizer Konto oder ausländische Gesellschaft ohne Angabe
  • Bereits frühere Hinweise vom Finanzamt ignoriert

Die Strafen im Detail

Hinterzogener BetragÜbliche Strafe
Bis 1.000€Einstellung gegen Auflage
1.000€ - 10.000€Geldstrafe (30-90 Tagessätze)
10.000€ - 50.000€Geldstrafe oder Bewährung
50.000€ - 100.000€Freiheitsstrafe auf Bewährung
Über 100.000€Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich
Über 1.000.000€Freiheitsstrafe ohne Bewährung üblich
Achtung: Auch bei Einstellung oder Geldstrafe: Die hinterzogenen Steuern plus Zinsen (6% p.a.) müssen trotzdem nachgezahlt werden!

Fehler korrigieren: Die Optionen

  1. Berichtigung (bei Irrtum)
    Formlose Mitteilung ans Finanzamt mit Korrektur. Keine Strafe, nur Nachzahlung.
  2. Selbstanzeige (bei Vorsatz)
    Formelle Selbstanzeige mit vollständiger Aufklärung. Straffreiheit möglich, wenn rechtzeitig und vollständig.
  3. Einspruch (bei Bescheid-Fehlern)
    Wenn das Finanzamt falsch berechnet hat: Einspruch einlegen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Denken "kleine Beträge interessieren nicht" – Auch 100€ können zur Anzeige führen – besonders bei System.
  • Bei Entdeckung leugnen – Ehrlichkeit und Kooperation werden bei der Strafzumessung berücksichtigt.
  • Selbstanzeige ohne Anwalt – Unvollständige Selbstanzeigen wirken nicht! Fachanwalt hinzuziehen.

Häufige Fragen

Steuerhinterziehung erfordert Vorsatz – also bewusstes Handeln mit dem Ziel, Steuern zu sparen. Fahrlässige Fehler sind "nur" leichtfertige Steuerverkürzung (Bußgeld). Einfache Irrtümer oder Rechenfehler sind keine Straftat.

Bei fahrlässigen Fehlern droht ein Bußgeld bis 50.000€. Bei einfachen Irrtümern gibt es keine Strafe – nur Nachzahlung der korrekten Steuer plus Zinsen. Korrigieren Sie Fehler proaktiv durch eine Berichtigung!

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025