Selbstständig Ratgeber

Hohe Steuernachzahlung erhalten – was kann ich jetzt tun?

Kurz & Knapp

Bei einer Steuernachzahlung haben Sie mehrere Optionen: Prüfen Sie zunächst den Bescheid auf Fehler (Einspruchsfrist: 1 Monat). Können Sie nicht sofort zahlen, beantragen Sie Ratenzahlung beim Finanzamt. Langfristig sollten Sie Ihre Steuervorauszahlungen anpassen, um künftige Nachzahlungen zu vermeiden.

Warum kommt es zur Steuernachzahlung?

Eine Steuernachzahlung entsteht, wenn Sie im Laufe des Jahres weniger Steuern gezahlt haben, als tatsächlich geschuldet. Bei Selbstständigen passiert das häufig durch:

  • Gestiegene Einnahmen: Ihr Gewinn ist höher als vom Finanzamt geschätzt
  • Zu niedrige Vorauszahlungen: Die quartalsweisen Vorauszahlungen waren zu gering
  • Wegfall von Abzügen: Betriebsausgaben wurden nicht anerkannt
  • Sondereffekte: Einmalzahlungen, Abfindungen oder Veräußerungsgewinne
Achtung: Steuernachzahlungen werden ab 15 Monate nach Ende des Steuerjahres verzinst. Für 2023 beginnt die Verzinsung ab April 2025 mit 0,15% pro Monat (1,8% p.a.).

Sofort-Maßnahmen bei Steuernachzahlung

  1. Steuerbescheid sofort prüfen
    Vergleichen Sie alle Zahlen mit Ihrer Steuererklärung. Wurden alle Ausgaben berücksichtigt? Stimmen die Einnahmen?
  2. Einspruchsfrist notieren
    Sie haben genau einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit für einen Einspruch. Die Frist steht im Bescheid.
  3. Zahlungsfähigkeit prüfen
    Können Sie den Betrag bis zum Fälligkeitsdatum (meist 1 Monat nach Bescheid) aufbringen?
  4. Bei Bedarf: Stundung beantragen
    Wenn Sie nicht zahlen können, beantragen Sie sofort schriftlich eine Ratenzahlung beim Finanzamt.
  5. Vorauszahlungen anpassen
    Beantragen Sie beim Finanzamt eine Erhöhung der Vorauszahlungen, um künftige Nachzahlungen zu vermeiden.
Beispiel: Nachzahlung von 5.000€

Situation: Sie erhalten einen Steuerbescheid mit 5.000€ Nachzahlung. Fällig in 4 Wochen.

Ihre Optionen:

  • Variante A: Sofort zahlen und Vorauszahlungen erhöhen lassen
  • Variante B: Stundungsantrag stellen (z.B. 500€/Monat über 10 Monate)
  • Variante C: Bei Fehlern im Bescheid: Einspruch + Aussetzung der Vollziehung

Stundung und Ratenzahlung beantragen

Wenn Sie die Nachzahlung nicht auf einmal leisten können, haben Sie zwei Möglichkeiten:

OptionVoraussetzungZinsenAntrag
StundungErhebliche Härte nachweisen0,5% pro MonatFormlos beim Finanzamt
RatenzahlungZahlungswille + Nachweis0,5% pro MonatMit Tilgungsplan
VollstreckungsaufschubAkute ZahlungsunfähigkeitKeineNur bei Insolvenzgefahr

Muster: Antrag auf Ratenzahlung

An das Finanzamt [Ort]

Steuernummer: [Ihre Steuernummer]

Antrag auf Stundung / Ratenzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Stundung der Einkommensteuernachzahlung in Höhe von [Betrag]€ aus dem Bescheid vom [Datum] in Form einer Ratenzahlung.

Begründung: [Darlegung der wirtschaftlichen Situation, z.B. saisonale Schwankungen, größere Investition, vorübergehender Auftragsrückgang]

Ich schlage folgende Ratenzahlung vor: [Betrag]€ monatlich ab [Datum], letzte Rate am [Datum].

Als Nachweis füge ich bei: [BWA, Kontoauszüge, Liquiditätsplanung]

Einspruch bei fehlerhaftem Bescheid

Wenn Sie Fehler im Steuerbescheid entdecken, können Sie Einspruch einlegen. Typische Gründe:

  • Betriebsausgaben wurden nicht anerkannt
  • Rechenf fehler im Bescheid
  • Falsche Zuordnung von Einnahmen
  • Sonderausgaben oder Freibeträge fehlen
Achtung: Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung! Sie müssen trotzdem zahlen, es sei denn, Sie beantragen zusätzlich "Aussetzung der Vollziehung" (AdV).

Steuernachzahlung künftig vermeiden

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine Rücklagen bilden – Legen Sie 25-40% jedes Gewinns für Steuern zurück – auf ein separates Konto.
  • Vorauszahlungen nicht anpassen – Melden Sie dem Finanzamt gestiegene Einnahmen, damit die Vorauszahlungen erhöht werden.
  • Nur einmal jährlich Buchhaltung – Führen Sie mindestens quartalsweise eine Gewinnermittlung durch.
  • Belege nicht sammeln – Jede Betriebsausgabe mindert Ihren Gewinn und damit die Steuerlast.

Häufige Fragen

Ja, innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids können Sie Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und die Gründe nennen. Wichtig: Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung – Sie müssen trotzdem erst zahlen, es sei denn, Sie beantragen zusätzlich "Aussetzung der Vollziehung".

Seit 2022 beträgt der gesetzliche Zinssatz für Steuernachzahlungen 0,15% pro Monat (1,8% pro Jahr). Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres. Für das Steuerjahr 2023 beginnt die Verzinsung also ab April 2025.

Ja, bei wirtschaftlicher Notlage können Sie beim Finanzamt eine Ratenzahlung (Stundung) beantragen. Dafür müssen Sie Ihre finanzielle Situation nachweisen, z.B. durch BWA, Kontoauszüge oder Liquiditätsplanung. Bei Stundung fallen allerdings Stundungszinsen von 0,5% pro Monat an.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Geprüfte Inhalte

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Zuletzt geprüft: 15.01.2025