Sozialversicherungspflicht für Selbstständige – wer muss zahlen?
Kurz & Knapp
Die meisten Selbstständigen sind NICHT sozialversicherungspflichtig – sie zahlen nur Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherungspflicht besteht nur für bestimmte Gruppen: KSK-Versicherte, Handwerker, Lehrer, Pflegende und arbeitnehmerähnliche Selbstständige.
Übersicht: Wer ist pflichtversichert?
| Gruppe | Rentenversicherung | Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Künstler/Publizisten (KSK) | Pflicht (halber Beitrag) | Pflicht (halber Beitrag) |
| Handwerker (zulassungspflichtig) | Pflicht (18 Jahre) | Wahlfreiheit |
| Lehrer (überwiegend) | Pflicht | Wahlfreiheit |
| Pflegepersonen | Pflicht | Wahlfreiheit |
| Arbeitnehmerähnliche* | Pflicht | Wahlfreiheit |
| Alle anderen Selbstständigen | Freiwillig | Pflicht (GKV oder PKV) |
*Arbeitnehmerähnlich = Ein Auftraggeber, keine Mitarbeiter, wie Arbeitnehmer tätig
Die Künstlersozialkasse (KSK)
Die KSK ist eine günstige Absicherung für selbstständige Künstler und Publizisten:
Wer kann in die KSK?
- Bildende Künstler (Designer, Fotografen, Grafiker)
- Darstellende Künstler (Schauspieler, Tänzer)
- Musiker und Komponisten
- Publizisten (Journalisten, Autoren, Übersetzer)
- Mindestens 3.900€ Jahreseinkommen aus Kunst/Publizistik
Gewinn: 40.000€/Jahr
| Mit KSK | Ohne KSK | |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | ca. 310€ | ca. 620€ |
| Pflegeversicherung | ca. 65€ | ca. 130€ |
| Rentenversicherung | ca. 310€ | 0€ (oder 620€ freiwillig) |
| Gesamt/Monat | ca. 685€ | ca. 750€ |
KSK-Versicherte zahlen nur den halben Beitragssatz!
Pflicht für Handwerker
Selbstständige Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerben sind für 18 Jahre rentenversicherungspflichtig:
- Maurer, Dachdecker, Elektriker, Installateure
- Friseure, Bäcker, Fleischer
- Kfz-Mechaniker, Schreiner
Nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen können Sie sich befreien lassen.
Pflicht für Lehrer und Erzieher
Rentenversicherungspflichtig sind selbstständige Lehrer, wenn sie:
- Überwiegend (>50%) im Bereich Unterricht/Erziehung tätig sind
- Keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
Betroffen sind z.B.: Nachhilfelehrer, Dozenten, Trainer, Coaches (mit Lehrauftrag).
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Prüfen Sie Ihren Status mit dem Statusfeststellungsverfahren der DRV.
Freiwillige Rentenversicherung
Nicht pflichtversicherte Selbstständige können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen:
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Mindestbeitrag | 96,72€/Monat (2025) |
| Höchstbeitrag | 1.404,30€/Monat (2025) |
| Vorteile | Wartezeit für Rente, Reha-Anspruch, Erwerbsminderung |
| Steuerlich | Voll absetzbar als Sonderausgabe |
Häufige Fehler vermeiden
- Rentenversicherungspflicht ignorieren – Prüfen Sie, ob Sie zu einer pflichtversicherten Gruppe gehören!
- KSK-Berechtigung nicht nutzen – Als Künstler/Publizist unbedingt KSK prüfen – erhebliche Ersparnis!
- Gar nicht für Alter vorsorgen – Ohne gesetzliche Rente: Private Vorsorge ist Pflicht (Rürup, ETFs, etc.).