Scheinselbstständigkeit erkennen und vermeiden
Kurz & Knapp
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn Sie formal selbstständig sind, aber faktisch wie ein Angestellter arbeiten: Weisungsgebunden, nur ein Auftraggeber, in den Betrieb eingegliedert. Die Folgen sind gravierend: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu 4 Jahre – und der Auftraggeber haftet!
Die wichtigsten Kriterien
| Kriterium | Selbstständig | Scheinselbstständig |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Mehrere | Nur einer (oder >5/6 Umsatz) |
| Weisungsgebundenheit | Nein, eigene Entscheidungen | Ja, Vorgaben zu Was/Wie/Wann |
| Arbeitszeit/-ort | Frei wählbar | Vom Auftraggeber vorgegeben |
| Eingliederung | Eigenes Unternehmen | In Betrieb eingegliedert |
| Betriebsmittel | Eigene | Vom Auftraggeber gestellt |
| Unternehmerrisiko | Trägt selbst | Keines (festes Honorar) |
Die 5 wichtigsten Warnsignale
- Nur ein Auftraggeber oder mehr als 5/6 des Umsatzes von einem
- Keine eigenen Mitarbeiter und kein eigenes Büro
- Feste Arbeitszeiten im Büro des Auftraggebers
- Gleiche Arbeit wie Angestellte des Auftraggebers
- Kein eigenes Auftreten am Markt (keine Website, keine Werbung)
Die Konsequenzen
Für den Auftraggeber:
- Nachzahlung aller SV-Beiträge (4 Jahre)
- Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil
- Säumniszuschläge (1%/Monat)
- Strafverfahren bei Vorsatz
Für den Scheinselbstständigen:
- Verlust des Selbstständigen-Status
- Rückzahlung von Steuervorteilen
- Auftraggeber kann Honorar kürzen
- Ggf. Steuernachzahlung
Situation: 4 Jahre als "Freelancer" für nur einen Kunden gearbeitet
Honorar: 5.000€/Monat = 60.000€/Jahr
| SV-Beiträge (ca. 40% vom Brutto) | 24.000€/Jahr |
| × 4 Jahre Nachzahlung | 96.000€ |
| + Säumniszuschläge (ca. 15%) | 14.400€ |
| Gesamtnachzahlung | 110.400€ |
Der Auftraggeber muss alles zahlen – kann aber vom Freelancer die AN-Anteile zurückfordern!
So vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit
- Mehrere Auftraggeber
Mindestens 3 verschiedene Kunden, keiner über 5/6 des Umsatzes. - Unternehmerisches Auftreten
Eigene Website, Visitenkarten, Akquise-Aktivitäten, eigenes Logo. - Eigene Betriebsmittel
Eigener Laptop, Software, Büro (auch Home-Office). - Flexible Arbeitsgestaltung
Zeit und Ort selbst bestimmen, keine festen Bürozeiten beim Kunden. - Klare Vertragsgestaltung
Werkvertrag statt Dienstvertrag, Projektbasis statt Stundenbasis.
Statusfeststellungsverfahren
Bei Unsicherheit können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Das Ergebnis ist verbindlich und schützt beide Seiten.
Antrag stellen:
- Online unter deutsche-rentenversicherung.de
- Formular V0027 ausfüllen
- Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen
- Kostenlos
Häufige Fehler vermeiden
- Nur wegen Vertrag denken "ist schon selbstständig" – Die tatsächlichen Verhältnisse zählen, nicht der Vertrag!
- Langfristig nur für einen Kunden arbeiten – Aktiv weitere Kunden akquirieren oder Risiko dokumentieren.
- Im Kundenbüro mit deren Equipment arbeiten – Eigene Hardware nutzen, flexibel arbeiten (remote wenn möglich).