Selbstständig Ratgeber

Rechnung stornieren – so geht es rechtssicher

Kurz & Knapp

Eine Rechnung stornieren Sie durch eine Stornorechnung: Neues Dokument mit eigener Nummer, negativem Betrag und Verweis auf die Original-Rechnung. Die ursprüngliche Rechnung darf nicht gelöscht oder überschrieben werden – das wäre ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht.

Wann brauche ich was?

SituationLösungDokument
Rechnung komplett falschStornieren + neu ausstellenStornorechnung
Kleiner Fehler (z.B. Tippfehler)KorrigierenKorrekturrechnung
Kunde gibt Ware zurückGutschriftGutschrift
Nachträglicher RabattGutschriftGutschrift
Rechnung noch nicht verschicktNeu erstellenNeue Rechnung

So erstellen Sie eine Stornorechnung

  1. Neue Rechnungsnummer vergeben
    Die Stornorechnung erhält eine eigene, fortlaufende Nummer in Ihrer Rechnungsfolge.
  2. Original-Rechnung referenzieren
    Deutlich vermerken: "Stornorechnung zu Rechnung Nr. XXX vom TT.MM.JJJJ"
  3. Negativen Betrag ausweisen
    Alle Positionen mit negativen Werten (-100,00€) oder als Storno gekennzeichnet.
  4. USt korrekt ausweisen
    Auch die Umsatzsteuer wird negativ ausgewiesen (wichtig für den Vorsteuerabzug des Kunden).
Beispiel: Muster Stornorechnung

STORNORECHNUNG

Stornorechnung Nr. 2025-042

zur Rechnung Nr. 2025-038 vom 15.01.2025


Website-Erstellung (Storno)-2.500,00€
zzgl. 19% USt-475,00€
Stornobetrag gesamt-2.975,00€

Die Rechnung Nr. 2025-038 ist damit ausgeglichen.

Wichtig: Was Sie NICHT tun dürfen

  • Original-Rechnung löschen – Verstoß gegen Aufbewahrungspflicht!
  • Original-Rechnung überschreiben – Manipulation der Buchhaltung
  • Rechnungsnummer neu vergeben – Lücken in der Nummerierung sind problematisch
  • Rückdatieren – Urkundenfälschung
Achtung: Versendete Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden – auch wenn sie storniert wurden. Das Finanzamt prüft die lückenlose Dokumentation.

Stornorechnung in der Buchhaltung

Die Stornorechnung wird wie eine normale Rechnung gebucht – nur mit umgekehrtem Vorzeichen:

Beispiel: Buchung der Stornorechnung
KontoSollHaben
Erlöse 19% USt2.500,00€
Umsatzsteuer 19%475,00€
Forderungen2.975,00€

Bei EÜR: Die Stornierung mindert die Einnahmen im Monat der Stornorechnung.

Sonderfall: Rechnung bereits bezahlt

Wurde die Original-Rechnung bereits bezahlt, müssen Sie zusätzlich:

  1. Den Betrag an den Kunden zurücküberweisen
  2. Die Rückzahlung in der Buchhaltung erfassen
  3. Ggf. neue, korrekte Rechnung erstellen und vom Kunden bezahlen lassen

Häufige Fehler vermeiden

  • Stornorechnung ohne Referenz zur Original-Rechnung – Immer "Storno zu Rechnung Nr. XXX vom Datum" angeben.
  • USt nicht mit stornieren – Die USt muss ebenfalls negativ ausgewiesen werden.
  • Stornorechnung rückdatieren – Aktuelles Datum verwenden – nicht das der Original-Rechnung.

Häufige Fragen

Erstellen Sie eine Stornorechnung mit eigener Nummer, negativem Betrag und Verweis auf die Original-Rechnung. Die Stornorechnung hebt die ursprüngliche Rechnung buchhalterisch auf. Löschen Sie niemals die Original-Rechnung!

Eine Stornorechnung macht eine Rechnung komplett rückgängig (negatives Spiegelbild). Eine Gutschrift ist ein eigenständiges Dokument, das einen Betrag gutschreibt – etwa bei Teilrückgabe, nachträglichem Rabatt oder Mängelminderung.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025