Fehlerhafte Rechnung erstellt – so korrigieren Sie richtig
Kurz & Knapp
Eine falsche Rechnung korrigieren Sie mit einer Stornorechnung (Gutschrift), die die ursprüngliche Rechnung aufhebt. Danach erstellen Sie eine neue, korrekte Rechnung. Wichtig: Eine bereits versendete Rechnung darf nicht einfach geändert oder gelöscht werden – das verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD).
Die häufigsten Rechnungsfehler
| Fehlerart | Auswirkung | Korrektur nötig? |
|---|---|---|
| Falscher Betrag | Steuerlich relevant | Ja, Stornorechnung |
| Falscher USt-Satz | Falsche USt-Schuld | Ja, unbedingt |
| Falsches Datum | Zuordnungsproblem | Ja, Stornorechnung |
| Tippfehler im Namen | Formfehler | Je nach Schwere |
| Fehlende Pflichtangabe | Kein Vorsteuerabzug | Ja, Korrektur |
| Falsche Rechnungsnummer | Buchführungsproblem | Ja, Stornorechnung |
So korrigieren Sie eine Rechnung richtig
- Stornorechnung erstellen
Die Stornorechnung enthält die gleichen Positionen wie die Originalrechnung, aber mit negativen Beträgen. - Bezug zur Originalrechnung
Deutlicher Hinweis: "Stornorechnung zu Rechnung Nr. 2024-0815 vom 15.03.2024" - Neue korrekte Rechnung
Eine komplett neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer und den korrekten Daten erstellen. - Kunde informieren
Stornorechnung und neue Rechnung gemeinsam an den Kunden senden mit kurzer Erklärung. - Buchhaltung anpassen
Alle drei Dokumente (Original, Storno, Neu) korrekt verbuchen.
Muster: Stornorechnung
STORNORECHNUNG
Stornorechnung-Nr.: ST-2024-0815
Datum: 18.03.2024
Stornierung zu Rechnung Nr. 2024-0815 vom 15.03.2024
| Webdesign-Leistung | -1.000,00€ |
| Umsatzsteuer 19% | -190,00€ |
| Stornobetrag | -1.190,00€ |
Grund: Korrektur des Rechnungsbetrags
Sonderfall: Kleinunternehmer weist USt aus
Problem: Sie sind Kleinunternehmer und haben auf der Rechnung 19% USt ausgewiesen.
Folge:
- Sie schulden die 190€ dem Finanzamt (§14c UStG)
- Sie haben keinen Vorsteuerabzug
- Der Kunde kann die Vorsteuer ziehen
Lösung: Stornorechnung + neue Rechnung ohne USt. Dem Kunden die Differenz erstatten.
Rechnungskorrektur vs. Stornorechnung
| Methode | Wann? | Vorteil |
|---|---|---|
| Stornorechnung + Neuausstellung | Immer bei wesentlichen Fehlern | Sauber, GoBD-konform |
| Rechnungskorrektur | Nur bei Kleinigkeiten (Tippfehler) | Weniger Aufwand |
| Berichtigung per Schreiben | Fehlende Pflichtangaben | Einfach, wenn Beträge stimmen |
Häufige Fehler vermeiden
- Originalrechnung einfach ändern – Verstößt gegen GoBD! Immer Stornorechnung erstellen.
- Gleiche Rechnungsnummer für Korrektur – Jede Rechnung braucht eine eindeutige Nummer.
- Stornorechnung ohne Bezug – Immer die Original-Rechnungsnummer und -Datum nennen.
Pflichtangaben auf Rechnungen – Checkliste
- ☐ Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden
- ☐ Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
- ☐ Steuernummer oder USt-IdNr.
- ☐ Rechnungsdatum
- ☐ Fortlaufende Rechnungsnummer
- ☐ Menge und Art der Leistung
- ☐ Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
- ☐ Nettobetrag
- ☐ Steuersatz und Steuerbetrag (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
- ☐ Bei Kleinunternehmer: Hinweis auf §19 UStG