Privatentnahmen richtig buchen – häufige Fehler vermeiden
Kurz & Knapp
Privatentnahmen sind kein Geheimnis – sie müssen nur richtig gebucht werden. Häufigster Fehler: Privatausgaben als Betriebsausgaben buchen. Das ist keine Privatentnahme, sondern Steuerhinterziehung! Korrekt ist: Geld vom Geschäftskonto für Privates als Privatentnahme buchen.
Was ist eine Privatentnahme?
Eine Privatentnahme liegt vor, wenn Sie:
- Geld vom Geschäftskonto für private Zwecke abheben
- Betriebliche Gegenstände privat nutzen (z.B. Laptop)
- Waren aus dem Betrieb privat verwenden (Eigenverbrauch)
- Dienstleistungen des Betriebs privat nutzen
Die häufigsten Fehler
| Fehler | Konsequenz | Richtig wäre |
|---|---|---|
| Supermarkt als Betriebsausgabe | Steuerhinterziehung | Als Privatentnahme buchen |
| Miete privat vom Geschäftskonto | Falsche Buchung | Als Privatentnahme buchen |
| Privatentnahme als Einnahme | Doppelbesteuerung | Als Privatentnahme (neutral) |
| Keine Dokumentation | Problem bei Prüfung | Jede Entnahme erfassen |
| Vermischung der Konten | Unübersichtlich | Getrennte Konten |
So buchen Sie richtig
Situation: Sie überweisen 2.000€ vom Geschäftskonto auf Ihr Privatkonto
| Buchung: | Privatentnahme 2.000€ |
| Auswirkung auf Gewinn: | Keine! |
| Auswirkung auf Steuern: | Keine! |
Privatentnahmen sind gewinn- und steuerneutral – Sie entnehmen nur Ihren bereits versteuerten Gewinn.
Der Unterschied: Privatentnahme vs. Betriebsausgabe
| Privatentnahme | Betriebsausgabe | |
|---|---|---|
| Was ist es? | Geld für private Zwecke | Geld für betriebliche Zwecke |
| Mindert den Gewinn? | Nein | Ja |
| Spart Steuern? | Nein | Ja |
| Beleg nötig? | Nein | Ja |
| Beispiel | Miete, Urlaub, Essen privat | Büro, Software, Telefon |
Sonderfall: Sachentnahmen
Wenn Sie betriebliche Gegenstände privat nutzen oder Waren entnehmen:
Situation: Firmen-Laptop (Wert 1.200€) wird zu 30% privat genutzt
| Nutzungswert (30% von AfA) | ca. 120€/Jahr |
| USt auf Entnahme (19%) | ca. 23€/Jahr |
| Gewinnerhöhung | ca. 120€ |
Sachentnahmen erhöhen den Gewinn und können USt-pflichtig sein!
Fehler korrigieren
- Fehler identifizieren
Welche Buchungen sind falsch? Private Ausgaben als Betriebsausgaben? Entnahmen als Einnahmen? - Korrektur in der Buchhaltung
Umbuchung: Falsche Betriebsausgabe → Privatentnahme. Bei Software meist einfach möglich. - Steuererklärung korrigieren
Wenn bereits abgegeben: Berichtigte Erklärung einreichen. - System verbessern
Für die Zukunft: Getrennte Konten, klare Regeln, regelmäßige Kontrolle.
Häufige Fehler vermeiden
- Private Einkäufe als Betriebsausgaben – Strikt trennen – nur echte betriebliche Ausgaben absetzen.
- Privatentnahmen nicht dokumentieren – Jede Entnahme sofort buchen – auch wenn sie steuerneutral ist.
- Denken "das merkt keiner" – Betriebsprüfer erkennen Muster – bei Auffälligkeiten wird genau hingesehen.