Selbstständig Ratgeber

Privatentnahmen richtig buchen – häufige Fehler vermeiden

Kurz & Knapp

Privatentnahmen sind kein Geheimnis – sie müssen nur richtig gebucht werden. Häufigster Fehler: Privatausgaben als Betriebsausgaben buchen. Das ist keine Privatentnahme, sondern Steuerhinterziehung! Korrekt ist: Geld vom Geschäftskonto für Privates als Privatentnahme buchen.

Was ist eine Privatentnahme?

Eine Privatentnahme liegt vor, wenn Sie:

  • Geld vom Geschäftskonto für private Zwecke abheben
  • Betriebliche Gegenstände privat nutzen (z.B. Laptop)
  • Waren aus dem Betrieb privat verwenden (Eigenverbrauch)
  • Dienstleistungen des Betriebs privat nutzen

Die häufigsten Fehler

FehlerKonsequenzRichtig wäre
Supermarkt als BetriebsausgabeSteuerhinterziehungAls Privatentnahme buchen
Miete privat vom GeschäftskontoFalsche BuchungAls Privatentnahme buchen
Privatentnahme als EinnahmeDoppelbesteuerungAls Privatentnahme (neutral)
Keine DokumentationProblem bei PrüfungJede Entnahme erfassen
Vermischung der KontenUnübersichtlichGetrennte Konten

So buchen Sie richtig

Beispiel: Korrekte Buchung: Privatentnahme Geld

Situation: Sie überweisen 2.000€ vom Geschäftskonto auf Ihr Privatkonto

Buchung:Privatentnahme 2.000€
Auswirkung auf Gewinn:Keine!
Auswirkung auf Steuern:Keine!

Privatentnahmen sind gewinn- und steuerneutral – Sie entnehmen nur Ihren bereits versteuerten Gewinn.

Der Unterschied: Privatentnahme vs. Betriebsausgabe

PrivatentnahmeBetriebsausgabe
Was ist es?Geld für private ZweckeGeld für betriebliche Zwecke
Mindert den Gewinn?NeinJa
Spart Steuern?NeinJa
Beleg nötig?NeinJa
BeispielMiete, Urlaub, Essen privatBüro, Software, Telefon
Achtung: Privatausgaben als Betriebsausgaben zu buchen ist KEINE Privatentnahme – es ist Steuerhinterziehung! Das Finanzamt erkennt diese Muster bei Prüfungen.

Sonderfall: Sachentnahmen

Wenn Sie betriebliche Gegenstände privat nutzen oder Waren entnehmen:

Beispiel: Sachentnahme: Laptop privat nutzen

Situation: Firmen-Laptop (Wert 1.200€) wird zu 30% privat genutzt

Nutzungswert (30% von AfA)ca. 120€/Jahr
USt auf Entnahme (19%)ca. 23€/Jahr
Gewinnerhöhungca. 120€

Sachentnahmen erhöhen den Gewinn und können USt-pflichtig sein!

Fehler korrigieren

  1. Fehler identifizieren
    Welche Buchungen sind falsch? Private Ausgaben als Betriebsausgaben? Entnahmen als Einnahmen?
  2. Korrektur in der Buchhaltung
    Umbuchung: Falsche Betriebsausgabe → Privatentnahme. Bei Software meist einfach möglich.
  3. Steuererklärung korrigieren
    Wenn bereits abgegeben: Berichtigte Erklärung einreichen.
  4. System verbessern
    Für die Zukunft: Getrennte Konten, klare Regeln, regelmäßige Kontrolle.

Häufige Fehler vermeiden

  • Private Einkäufe als Betriebsausgaben – Strikt trennen – nur echte betriebliche Ausgaben absetzen.
  • Privatentnahmen nicht dokumentieren – Jede Entnahme sofort buchen – auch wenn sie steuerneutral ist.
  • Denken "das merkt keiner" – Betriebsprüfer erkennen Muster – bei Auffälligkeiten wird genau hingesehen.

Häufige Fragen

Falsch gebuchte Privatentnahmen (z.B. als Betriebsausgaben) können als nicht erklärte Einnahmen oder falsche Abzüge gewertet werden. Bei Betriebsprüfungen führt das zu Nachzahlungen und im schlimmsten Fall zu Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Jede Entnahme von Geld oder Gegenständen für private Zwecke als Privatentnahme buchen (nicht als Einnahme oder Ausgabe!). Das mindert nicht den Gewinn und ist steuerneutral – Sie entnehmen nur Ihren bereits versteuerten Gewinn.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Geprüfte Inhalte

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Zuletzt geprüft: 15.01.2025