Selbstständig Ratgeber

Krankengeld für Selbstständige – wer zahlt was?

Kurz & Knapp

Als Selbstständiger erhalten Sie gesetzliches Krankengeld nur, wenn Sie in der GKV mit vollem Beitragssatz versichert sind – und erst ab dem 43. Krankheitstag. Für kürzere Ausfälle brauchen Sie eine private Krankentagegeldversicherung oder finanzielle Rücklagen.

Übersicht: Wer zahlt wann?

VersicherungsartKrankengeldAb wann
GKV mit 14,6%Ja (ca. 70% vom Gewinn)Ab 43. Tag
GKV mit 14,0% (ermäßigt)NeinKein Anspruch
GKV + WahltarifJaAb 8./15./22. Tag je nach Tarif
PKV ohne TagegeldNeinKein Anspruch
PKV + KrankentagegeldJa (vereinbarter Betrag)Ab 1. Tag möglich

Option 1: GKV-Krankengeld

Als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie den vollen Beitragssatz zahlen:

Beispiel: Krankengeld-Berechnung GKV

Ihr monatlicher Gewinn: 4.000€

Regelleistung (70% vom Gewinn)2.800€
Maximales Krankengeld 2025ca. 3.500€
Ihr Krankengeld/Monat2.800€

Achtung: Erst ab dem 43. Krankheitstag! Die ersten 42 Tage müssen Sie überbrücken.

Option 2: GKV-Wahltarif

Viele Krankenkassen bieten Wahltarife an, die Krankengeld schon früher zahlen:

WahltarifKrankengeld abZusatzbeitrag (ca.)
Standard43. TagIm Beitrag enthalten
Wahltarif 8. Tag8. Tag30-50€/Monat
Wahltarif 15. Tag15. Tag20-35€/Monat
Wahltarif 22. Tag22. Tag15-25€/Monat
Achtung: Wahltarife haben meist eine Bindungsfrist von 3 Jahren. Prüfen Sie vor Abschluss, ob der Tarif zu Ihrer Situation passt.

Option 3: Private Krankentagegeldversicherung

Die flexibelste Lösung – unabhängig von GKV oder PKV:

Vorteile:

  • Beginn ab 1., 8., 15. oder 22. Tag wählbar
  • Höhe des Tagegeldes frei wählbar
  • Auch für PKV-Versicherte
  • Keine Bindungsfrist

Nachteile:

  • Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Vorerkrankungen können ausgeschlossen werden
  • Kosten je nach Alter und Gesundheit
  • Beitrag steigt mit dem Alter
Beispiel: Krankentagegeld: Beispielkosten

Gewünschtes Tagegeld: 100€/Tag (3.000€/Monat)

KarenzzeitKosten/Monat (30 Jahre)Kosten/Monat (45 Jahre)
Ab 1. Tagca. 80-120€ca. 150-200€
Ab 15. Tagca. 40-60€ca. 70-100€
Ab 43. Tagca. 20-35€ca. 40-60€

Preise variieren stark je nach Anbieter und Gesundheitszustand.

Empfehlung: Kombinierte Absicherung

  1. Kurzfristig (1-14 Tage)
    Finanzielle Rücklagen von mindestens 3 Monatsausgaben aufbauen.
  2. Mittelfristig (15-42 Tage)
    Private Krankentagegeldversicherung oder GKV-Wahltarif ab 15. Tag.
  3. Langfristig (ab 43. Tag)
    GKV-Krankengeld oder private Tagegeldversicherung mit hoher Deckung.

Steuerliche Aspekte

  • Krankengeld GKV: Steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
  • Privates Krankentagegeld: Steuerfrei
  • Beiträge zur Krankentagegeldversicherung: Absetzbar als Sonderausgaben

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine Absicherung für Krankheit – Mindestens Rücklagen aufbauen oder Krankentagegeld abschließen.
  • GKV mit ermäßigtem Beitrag (14,0%) – Kein Krankengeld! Wechsel zum vollen Beitragssatz prüfen.
  • Krankentagegeld zu niedrig ansetzen – Mindestens laufende Fixkosten absichern (Miete, Versicherungen, etc.).

Häufige Fragen

Nur wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind und den vollen Beitragssatz (14,6% + Zusatzbeitrag) zahlen. Dann erhalten Sie ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld von ca. 70% Ihres Gewinns. Mit einem Wahltarif auch früher.

Drei Optionen: 1) GKV-Wahltarif für früheres Krankengeld, 2) Private Krankentagegeldversicherung ab dem 1. Tag, oder 3) Finanzielle Rücklagen von mindestens 3 Monatsausgaben. Idealerweise kombinieren Sie alle drei Absicherungen.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

Unsere Redaktion recherchiert und verifiziert alle Inhalte mit besonderer Sorgfalt. Die Informationen werden regelmäßig auf Aktualität geprüft.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Geprüfte Inhalte

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Zuletzt geprüft: 15.01.2025