Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung – was lohnt sich?
Kurz & Knapp
Kleinunternehmerregelung lohnt sich bei geringen Betriebsausgaben und Privatkunden. Regelbesteuerung ist besser bei hohen Investitionen (Vorsteuerabzug) und B2B-Kunden. Ab 25.000€ Umsatz im Vorjahr oder 100.000€ im laufenden Jahr ist die Regelbesteuerung ohnehin Pflicht.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Voraussetzungen 2025:
- Umsatz im Vorjahr max. 25.000€
- Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich max. 100.000€
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
- Kein Vorsteuerabzug möglich
Vergleich: Vor- und Nachteile
| Kriterium | Kleinunternehmer | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer auf Rechnungen | Keine | 7% oder 19% |
| Vorsteuerabzug | Nicht möglich | Ja |
| Buchhaltungsaufwand | Gering | Höher (USt-Voranmeldung) |
| Preisvorteil bei Privatkunden | Ja (19% günstiger) | Nein |
| Attraktivität für B2B | Neutral | Besser (Vorsteuerabzug) |
| Investitionen | Teurer (keine Vorsteuer) | Günstiger (mit Vorsteuer) |
Rechenbeispiel 1: Freelancer ohne große Ausgaben
Umsatz: 20.000€ | Betriebsausgaben: 2.000€
| Kleinunternehmer | Regelbesteuerung | |
|---|---|---|
| Einnahmen (netto) | 20.000€ | 16.807€ |
| + USt erhalten | 0€ | 3.193€ |
| - Ausgaben (brutto) | 2.000€ | 2.000€ |
| - Vorsteuer | 0€ | -319€ |
| - USt ans Finanzamt | 0€ | 2.874€ |
| Gewinn | 18.000€ | 14.807€ |
Ergebnis: Kleinunternehmer ist 3.193€ besser (die 19% USt bleibt beim Kunden und kommt nicht zum Finanzamt).
Rechenbeispiel 2: Freelancer mit hohen Investitionen
Umsatz: 20.000€ | Investitionen: 10.000€ (brutto)
| Kleinunternehmer | Regelbesteuerung | |
|---|---|---|
| Einnahmen (netto) | 20.000€ | 16.807€ |
| + USt erhalten | 0€ | 3.193€ |
| - Ausgaben (brutto) | 10.000€ | 8.403€ |
| - Vorsteuer erstattung | 0€ | -1.597€ |
| - USt ans Finanzamt | 0€ | 1.596€ |
| Gewinn | 10.000€ | 11.598€ |
Ergebnis: Regelbesteuerung ist 1.598€ besser durch Vorsteuerabzug auf die Investitionen.
Wann lohnt sich was?
| Ihre Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Wenig Ausgaben, Privatkunden | Kleinunternehmer |
| Hohe Anfangsinvestitionen | Regelbesteuerung |
| Hauptsächlich B2B-Kunden | Regelbesteuerung |
| Dienstleistung ohne Materialeinsatz | Kleinunternehmer |
| Handel mit Waren (viel Einkauf) | Regelbesteuerung |
| Gemischte Kunden, wenig Ausgaben | Kleinunternehmer |
Wechsel zwischen den Systemen
Zur Regelbesteuerung wechseln:
- Jederzeit möglich
- Antrag ans Finanzamt
- Gilt ab dem Folgemonat
- Bindung: 5 Jahre
Zurück zum Kleinunternehmer:
- Erst nach 5 Jahren möglich
- Nur wenn Umsatzgrenzen eingehalten
- Vorsteuer-Berichtigung beachten!
Häufige Fehler vermeiden
- Ohne Berechnung entscheiden – Rechnen Sie beide Varianten für Ihre Situation durch.
- Nur an Privatkunden denken – B2B-Kunden sind die USt egal – sie ziehen sie als Vorsteuer ab.
- Investitionen nicht einplanen – Planen Sie größere Anschaffungen? Dann vorher zur Regelbesteuerung wechseln.