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Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung – was lohnt sich?

Kurz & Knapp

Kleinunternehmerregelung lohnt sich bei geringen Betriebsausgaben und Privatkunden. Regelbesteuerung ist besser bei hohen Investitionen (Vorsteuerabzug) und B2B-Kunden. Ab 25.000€ Umsatz im Vorjahr oder 100.000€ im laufenden Jahr ist die Regelbesteuerung ohnehin Pflicht.

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Voraussetzungen 2025:

  • Umsatz im Vorjahr max. 25.000€
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich max. 100.000€
  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
  • Kein Vorsteuerabzug möglich

Vergleich: Vor- und Nachteile

KriteriumKleinunternehmerRegelbesteuerung
Umsatzsteuer auf RechnungenKeine7% oder 19%
VorsteuerabzugNicht möglichJa
BuchhaltungsaufwandGeringHöher (USt-Voranmeldung)
Preisvorteil bei PrivatkundenJa (19% günstiger)Nein
Attraktivität für B2BNeutralBesser (Vorsteuerabzug)
InvestitionenTeurer (keine Vorsteuer)Günstiger (mit Vorsteuer)

Rechenbeispiel 1: Freelancer ohne große Ausgaben

Beispiel: Grafikdesigner mit Privatkunden

Umsatz: 20.000€ | Betriebsausgaben: 2.000€

KleinunternehmerRegelbesteuerung
Einnahmen (netto)20.000€16.807€
+ USt erhalten0€3.193€
- Ausgaben (brutto)2.000€2.000€
- Vorsteuer0€-319€
- USt ans Finanzamt0€2.874€
Gewinn18.000€14.807€

Ergebnis: Kleinunternehmer ist 3.193€ besser (die 19% USt bleibt beim Kunden und kommt nicht zum Finanzamt).

Rechenbeispiel 2: Freelancer mit hohen Investitionen

Beispiel: IT-Berater mit Neuanschaffungen

Umsatz: 20.000€ | Investitionen: 10.000€ (brutto)

KleinunternehmerRegelbesteuerung
Einnahmen (netto)20.000€16.807€
+ USt erhalten0€3.193€
- Ausgaben (brutto)10.000€8.403€
- Vorsteuer erstattung0€-1.597€
- USt ans Finanzamt0€1.596€
Gewinn10.000€11.598€

Ergebnis: Regelbesteuerung ist 1.598€ besser durch Vorsteuerabzug auf die Investitionen.

Wann lohnt sich was?

Ihre SituationEmpfehlung
Wenig Ausgaben, PrivatkundenKleinunternehmer
Hohe AnfangsinvestitionenRegelbesteuerung
Hauptsächlich B2B-KundenRegelbesteuerung
Dienstleistung ohne MaterialeinsatzKleinunternehmer
Handel mit Waren (viel Einkauf)Regelbesteuerung
Gemischte Kunden, wenig AusgabenKleinunternehmer

Wechsel zwischen den Systemen

Zur Regelbesteuerung wechseln:

  • Jederzeit möglich
  • Antrag ans Finanzamt
  • Gilt ab dem Folgemonat
  • Bindung: 5 Jahre

Zurück zum Kleinunternehmer:

  • Erst nach 5 Jahren möglich
  • Nur wenn Umsatzgrenzen eingehalten
  • Vorsteuer-Berichtigung beachten!
Achtung: Beim Wechsel zurück zum Kleinunternehmer müssen Sie für Wirtschaftsgüter, die Sie mit Vorsteuerabzug gekauft haben, eine Vorsteuerberichtigung vornehmen (§ 15a UStG). Das kann teuer werden!

Häufige Fehler vermeiden

  • Ohne Berechnung entscheiden – Rechnen Sie beide Varianten für Ihre Situation durch.
  • Nur an Privatkunden denken – B2B-Kunden sind die USt egal – sie ziehen sie als Vorsteuer ab.
  • Investitionen nicht einplanen – Planen Sie größere Anschaffungen? Dann vorher zur Regelbesteuerung wechseln.

Häufige Fragen

Kleinunternehmer ist günstiger bei geringen Betriebsausgaben und Privatkunden. Regelbesteuerung lohnt sich bei hohen Investitionen (Vorsteuerabzug) oder hauptsächlich B2B-Kunden. Rechnen Sie beide Varianten für Ihre konkrete Situation durch.

Ja, Sie können jederzeit durch einen Antrag ans Finanzamt zur Regelbesteuerung wechseln. Allerdings sind Sie dann für mindestens 5 Jahre daran gebunden, bevor Sie zurückwechseln können.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Geprüfte Inhalte

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Zuletzt geprüft: 15.01.2025