Selbstständig Ratgeber

Steuererklärung nicht abgegeben – welche Folgen drohen?

Kurz & Knapp

Wenn Sie als Selbstständiger keine Steuererklärung abgeben, schätzt das Finanzamt Ihre Einkünfte – meist deutlich zu hoch. Zusätzlich drohen Verspätungszuschläge (0,25% pro Monat, mind. 25€) und Zwangsgelder. Reichen Sie die Erklärung so schnell wie möglich nach und legen Sie gegen den Schätzungsbescheid Einspruch ein.

Der Ablauf: Was passiert ohne Steuererklärung?

  1. Erinnerung vom Finanzamt
    Nach Ablauf der Abgabefrist erhalten Sie eine Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung.
  2. Androhung von Zwangsgeld
    Bei weiterer Nichtabgabe droht das Finanzamt ein Zwangsgeld an (meist 100-500€).
  3. Schätzungsbescheid
    Das Finanzamt schätzt Ihre Einkünfte und erlässt einen Steuerbescheid auf dieser Basis.
  4. Verspätungszuschlag
    Automatisch wird ein Verspätungszuschlag von 0,25% pro Monat (mind. 25€) festgesetzt.
  5. Vollstreckung
    Zahlen Sie nicht, drohen Kontopfändung und weitere Vollstreckungsmaßnahmen.
Achtung: Ein Schätzungsbescheid wird rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats Einspruch einlegen! Dann müssen Sie die geschätzte (meist überhöhte) Steuer zahlen.

So hoch wird geschätzt – Beispiel

Beispiel: Schätzung bei fehlendem Steuerbescheid

Situation: Ein IT-Freelancer gibt keine Steuererklärung ab. Im Vorjahr hatte er 45.000€ Gewinn.

Was das Finanzamt macht:

  • Geschätzter Gewinn: 65.000€ (Zuschlag von 20.000€)
  • Einkommensteuer auf Schätzung: ca. 17.500€
  • Verspätungszuschlag (6 Monate): 262€
  • Gesamt: 17.762€ statt real ca. 10.500€

Verspätungszuschlag: Die Kosten im Detail

VerspätungZuschlag (bei 10.000€ Steuer)Mindestbetrag
1 Monat25€25€
3 Monate75€75€
6 Monate150€150€
12 Monate300€300€
24 Monate600€ (Maximum 10%)600€

Der Verspätungszuschlag ist auf 10% der festgesetzten Steuer (ohne Vorauszahlungen) begrenzt, maximal jedoch 25.000€.

So retten Sie die Situation

1. Steuererklärung sofort nachreichen

Je schneller Sie die Erklärung nachreichen, desto geringer der Verspätungszuschlag. Nutzen Sie ELSTER oder beauftragen Sie einen Steuerberater.

2. Gegen Schätzungsbescheid Einspruch einlegen

An das Finanzamt [Ort]

Steuernummer: [Ihre Steuernummer]

Einspruch gegen Schätzungsbescheid

Gegen den Einkommensteuerbescheid [Jahr] vom [Datum] lege ich Einspruch ein.

Begründung: Die Schätzung entspricht nicht meinen tatsächlichen Einkünften. Die korrekte Steuererklärung ist beigefügt.

Ich bitte um Änderung des Bescheids entsprechend der nachgereichten Erklärung.

3. Erlass des Verspätungszuschlags beantragen

In Ausnahmefällen (z.B. schwere Krankheit, Todesfall in der Familie) können Sie einen Erlass des Verspätungszuschlags beantragen. Sie müssen die Gründe nachweisen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Schätzungsbescheid ignorieren – Legen Sie immer Einspruch ein – sonst wird die Schätzung rechtskräftig.
  • Einspruchsfrist verpassen – Sie haben nur 1 Monat Zeit. Notieren Sie die Frist sofort im Kalender.
  • Nur Einspruch ohne Erklärung – Reichen Sie immer die vollständige Steuererklärung mit dem Einspruch ein.

Abgabefristen für Selbstständige

SteuerjahrOhne SteuerberaterMit Steuerberater
202302.09.202402.06.2025
202431.07.202530.04.2026
202531.07.202628.02.2027

Häufige Fragen

Das Finanzamt schätzt Ihre Einkünfte – in der Regel deutlich höher als tatsächlich. Sie erhalten einen Schätzungsbescheid und müssen die geschätzte Steuer zahlen. Zusätzlich drohen Verspätungszuschläge von 0,25% der Steuerschuld pro Monat (mindestens 25€) sowie möglicherweise Zwangsgelder.

Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25% der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, mindestens aber 25€ pro Monat. Der Zuschlag ist auf 10% der Steuerschuld begrenzt (max. 25.000€). Bei Steuerbescheiden unter 0€ (Erstattung) fällt kein Verspätungszuschlag an.

Ja, Sie können jederzeit eine Steuererklärung nachreichen. Gegen einen bereits erlassenen Schätzungsbescheid legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein und fügen die korrekte Steuererklärung bei. Das Finanzamt wird dann den Bescheid entsprechend ändern.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025