Selbstständig Ratgeber

Home-Office-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Kurz & Knapp

Die Home-Office-Pauschale (6€/Tag, max. 1.260€/Jahr) ist einfach und erfordert kein separates Zimmer. Das häusliche Arbeitszimmer bringt mehr Absetzungspotenzial, aber nur wenn es ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet.

Die 2 Optionen im Vergleich

KriteriumHome-Office-PauschaleHäusliches Arbeitszimmer
Maximaler Abzug1.260€/JahrUnbegrenzt (wenn Mittelpunkt)
Separates Zimmer nötig?NeinJa (abgeschlossen)
NachweisKalendereintrag genügtGrundriss, Kostenaufstellung
AufwandGeringHoch
VoraussetzungArbeit zu HauseAusschließlich berufliche Nutzung

Option 1: Home-Office-Pauschale

So funktioniert's:

  • 6€ pro Tag im Home-Office
  • Maximal 210 Tage/Jahr = 1.260€
  • Keine räumlichen Anforderungen
  • Gilt auch für Küchentisch-Arbeit
  • Einfacher Nachweis (Kalender)
Beispiel: Home-Office-Pauschale Berechnung

Sie arbeiten 200 Tage im Jahr zu Hause:

Tage Home-Office200
× Pauschale× 6€
Absetzbarer Betrag1.200€

Bei 35% Steuersatz: 420€ Steuerersparnis

Option 2: Häusliches Arbeitszimmer

Mehr Absetzungspotenzial, aber strenge Voraussetzungen:

Voller Abzug wenn:

  • Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der Tätigkeit
  • Kein anderer Arbeitsplatz verfügbar
  • 100% berufliche Nutzung

Anforderungen:

  • Abgeschlossener Raum (keine Ecke)
  • Ausschließlich berufliche Nutzung
  • Büromäßige Einrichtung
Beispiel: Häusliches Arbeitszimmer Berechnung

Wohnung 100 qm, Arbeitszimmer 15 qm (15%)

Warmmiete1.200€ × 1214.400€
Strom100€ × 121.200€
Internet50€ × 12600€
Gesamtkosten16.200€
Anteil Arbeitszimmer (15%)2.430€
Absetzbarer Betrag2.430€

Bei 35% Steuersatz: 850€ Steuerersparnis (vs. 420€ mit Pauschale)

Entscheidungshilfe: Was lohnt sich mehr?

Ihre SituationEmpfehlung
Kein separates ZimmerHome-Office-Pauschale
Zimmer auch privat genutztHome-Office-Pauschale
Separates Zimmer, Miete < 1.000€Pauschale prüfen (oft gleich)
Separates Zimmer, Miete > 1.200€Arbeitszimmer meist besser
Keine Lust auf NachweiseHome-Office-Pauschale
Eigentumswohnung (mit AfA)Arbeitszimmer kann sich sehr lohnen
Achtung: Sie können nicht beides kombinieren! Entscheiden Sie sich für ein Jahr für eine Methode. Der Wechsel ist erst im Folgejahr möglich.

Zusätzlich absetzbar (bei beiden Methoden)

  • Büromöbel: Schreibtisch, Stuhl, Regale (AfA oder GWG)
  • Computer/Laptop: Sofort oder über 3 Jahre
  • Software: Office, Buchhaltung, etc.
  • Büromaterial: Papier, Druckerpatronen, etc.
  • Telefon/Internet: Geschäftlicher Anteil

Häufige Fehler vermeiden

  • Arbeitszimmer privat mitnutzen – Dann nur Home-Office-Pauschale möglich, nicht das Arbeitszimmer.
  • Durchgangszimmer als Arbeitszimmer – Muss ein abgeschlossener Raum sein (nicht Durchgang).
  • Home-Office-Tage nicht dokumentieren – Kalendereintrag pro Tag führen als Nachweis.

Häufige Fragen

Ja! Die Home-Office-Pauschale (6€/Tag, max. 1.260€/Jahr) gilt auch für Selbstständige. Sie wird als Betriebsausgabe in der EÜR eingetragen und erfordert keine räumlichen Voraussetzungen.

Wenn Sie ein separates Zimmer ausschließlich beruflich nutzen und die anteiligen Kosten höher als 1.260€/Jahr sind. Bei 15 qm von 100 qm und 1.200€ Warmmiete wären das bereits 2.160€/Jahr – deutlich mehr als die Pauschale.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025