Selbstständig Ratgeber

So berechnen Sie Ihren Gewinn als Selbstständiger

Kurz & Knapp

Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben. Als Selbstständiger mit EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen zählen, wenn sie auf dem Konto eingehen, Ausgaben, wenn sie abfließen. Vom Gewinn müssen Sie noch Steuern und Sozialabgaben abziehen – planen Sie 30-50% als Rücklage ein.

Die Grundformel

Gewinnberechnung

BetriebseinnahmenBetriebsausgaben = Gewinn

Umsatz vs. Gewinn vs. Einkommen

BegriffDefinitionBeispiel
UmsatzAlle Einnahmen (brutto oder netto)60.000€
GewinnUmsatz minus Betriebsausgaben40.000€
Zu versteuerndes EinkommenGewinn minus Sonderausgaben35.000€
Netto (nach Steuern)Was wirklich übrig bleibt27.000€

Schritt-für-Schritt: Gewinn berechnen

Beispiel: Gewinnberechnung eines Freelancers
Betriebseinnahmen:
Honorare (netto)52.000€
Nebentätigkeiten3.000€
Summe Einnahmen55.000€

Betriebsausgaben:
Büro/Coworking-3.600€
Software & Lizenzen-1.200€
Telefon & Internet-840€
Fortbildung-1.500€
Büromaterial-400€
Fahrtkosten-1.800€
Abschreibungen (AfA)-1.660€
Summe Ausgaben-11.000€
GEWINN44.000€

Was zählt zu den Betriebseinnahmen?

  • Honorare und Rechnungen an Kunden
  • Gutschriften und Erstattungen
  • Zinsen auf Geschäftskonto
  • Verkauf von Anlagevermögen (mit Gewinn/Verlust)
  • Sachbezüge und geldwerte Vorteile
  • Privatnutzung von Betriebsvermögen (z.B. Firmenwagen)

Was sind typische Betriebsausgaben?

KategorieBeispieleBesonderheit
RaumkostenMiete, Nebenkosten, ReinigungBei Homeoffice: anteilig oder Pauschale
ArbeitsmittelComputer, Software, BürobedarfÜber 800€ netto: Abschreibung
KommunikationTelefon, Internet, HandyBei Mischnutzung: nur betrieblicher Anteil
FahrtkostenKm-Pauschale, ÖPNV, Firmenwagen0,30€/km oder tatsächliche Kosten
MarketingWebsite, Werbung, VisitenkartenVoll absetzbar
VersicherungenBerufshaftpflicht, RechtsschutzNur betriebliche Versicherungen
BeratungSteuerberater, AnwaltVoll absetzbar

Vom Gewinn zum Netto: Was bleibt übrig?

Beispiel: Vom Gewinn zum verfügbaren Einkommen
Gewinn44.000€
- Krankenversicherung (ca. 15%)-6.600€
- Rentenvorsorge (freiwillig)-3.000€
= Zu versteuerndes Einkommen (ca.)34.400€
- Einkommensteuer (ca.)-5.800€
- Solidaritätszuschlag0€
Netto verfügbar (ca.)28.600€
Monatlichca. 2.380€

Stark vereinfacht. Tatsächliche Werte abhängig von persönlicher Situation.

Achtung: Regel für Rücklagen: Legen Sie 30-40% Ihres Gewinns für Steuern und Sozialabgaben zurück. Lieber zu viel als zu wenig – Nachzahlungen tun weh!

Gewinn optimieren: Legale Möglichkeiten

  • Investitionen vorziehen: Laptop, Software vor Jahresende kaufen
  • Abschreibungen nutzen: GWG bis 800€ sofort absetzen
  • Homeoffice-Pauschale: 1.260€ pro Jahr ohne Nachweis
  • Fortbildungen: Seminare, Kurse, Fachliteratur
  • Berufsversicherungen: Haftpflicht, Rechtschutz etc.
  • Basisrente (Rürup): Steuerlich geförderte Altersvorsorge

Häufige Fehler vermeiden

  • Umsatz mit Gewinn verwechseln – Umsatz = Einnahmen. Gewinn = was nach Abzug der Kosten bleibt.
  • Steuern und Sozialabgaben vergessen – 30-40% vom Gewinn zurücklegen, nicht vom Umsatz!
  • Privatentnahmen als Gewinn sehen – Privatentnahmen mindern nur das Kapital, nicht den Gewinn.

Häufige Fragen

Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gilt das Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen zählen, wenn sie auf dem Konto eingehen, Ausgaben, wenn sie abfließen.

Umsatz ist die Summe aller Einnahmen (was auf dem Konto eingeht). Gewinn ist, was nach Abzug aller Betriebsausgaben übrig bleibt. Beispiel: 50.000€ Umsatz - 15.000€ Ausgaben = 35.000€ Gewinn.

Vom Gewinn gehen noch ab: Einkommensteuer (0-45%, progressiv), ggf. Gewerbesteuer (ab 24.500€ Gewinn, wird aber auf ESt angerechnet) und Kranken-/Rentenversicherung. Grob sollten Sie 30-50% des Gewinns für Steuern und Sozialabgaben einplanen.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025