So berechnen Sie Ihren Gewinn als Selbstständiger
Kurz & Knapp
Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben. Als Selbstständiger mit EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen zählen, wenn sie auf dem Konto eingehen, Ausgaben, wenn sie abfließen. Vom Gewinn müssen Sie noch Steuern und Sozialabgaben abziehen – planen Sie 30-50% als Rücklage ein.
Die Grundformel
Gewinnberechnung
Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn
Umsatz vs. Gewinn vs. Einkommen
| Begriff | Definition | Beispiel |
|---|---|---|
| Umsatz | Alle Einnahmen (brutto oder netto) | 60.000€ |
| Gewinn | Umsatz minus Betriebsausgaben | 40.000€ |
| Zu versteuerndes Einkommen | Gewinn minus Sonderausgaben | 35.000€ |
| Netto (nach Steuern) | Was wirklich übrig bleibt | 27.000€ |
Schritt-für-Schritt: Gewinn berechnen
Beispiel: Gewinnberechnung eines Freelancers
| Betriebseinnahmen: | |
| Honorare (netto) | 52.000€ |
| Nebentätigkeiten | 3.000€ |
| Summe Einnahmen | 55.000€ |
Betriebsausgaben: | |
| Büro/Coworking | -3.600€ |
| Software & Lizenzen | -1.200€ |
| Telefon & Internet | -840€ |
| Fortbildung | -1.500€ |
| Büromaterial | -400€ |
| Fahrtkosten | -1.800€ |
| Abschreibungen (AfA) | -1.660€ |
| Summe Ausgaben | -11.000€ |
| GEWINN | 44.000€ |
Was zählt zu den Betriebseinnahmen?
- Honorare und Rechnungen an Kunden
- Gutschriften und Erstattungen
- Zinsen auf Geschäftskonto
- Verkauf von Anlagevermögen (mit Gewinn/Verlust)
- Sachbezüge und geldwerte Vorteile
- Privatnutzung von Betriebsvermögen (z.B. Firmenwagen)
Was sind typische Betriebsausgaben?
| Kategorie | Beispiele | Besonderheit |
|---|---|---|
| Raumkosten | Miete, Nebenkosten, Reinigung | Bei Homeoffice: anteilig oder Pauschale |
| Arbeitsmittel | Computer, Software, Bürobedarf | Über 800€ netto: Abschreibung |
| Kommunikation | Telefon, Internet, Handy | Bei Mischnutzung: nur betrieblicher Anteil |
| Fahrtkosten | Km-Pauschale, ÖPNV, Firmenwagen | 0,30€/km oder tatsächliche Kosten |
| Marketing | Website, Werbung, Visitenkarten | Voll absetzbar |
| Versicherungen | Berufshaftpflicht, Rechtsschutz | Nur betriebliche Versicherungen |
| Beratung | Steuerberater, Anwalt | Voll absetzbar |
Vom Gewinn zum Netto: Was bleibt übrig?
Beispiel: Vom Gewinn zum verfügbaren Einkommen
| Gewinn | 44.000€ |
| - Krankenversicherung (ca. 15%) | -6.600€ |
| - Rentenvorsorge (freiwillig) | -3.000€ |
| = Zu versteuerndes Einkommen (ca.) | 34.400€ |
| - Einkommensteuer (ca.) | -5.800€ |
| - Solidaritätszuschlag | 0€ |
| Netto verfügbar (ca.) | 28.600€ |
| Monatlich | ca. 2.380€ |
Stark vereinfacht. Tatsächliche Werte abhängig von persönlicher Situation.
Achtung: Regel für Rücklagen: Legen Sie 30-40% Ihres Gewinns für Steuern und Sozialabgaben zurück. Lieber zu viel als zu wenig – Nachzahlungen tun weh!
Gewinn optimieren: Legale Möglichkeiten
- Investitionen vorziehen: Laptop, Software vor Jahresende kaufen
- Abschreibungen nutzen: GWG bis 800€ sofort absetzen
- Homeoffice-Pauschale: 1.260€ pro Jahr ohne Nachweis
- Fortbildungen: Seminare, Kurse, Fachliteratur
- Berufsversicherungen: Haftpflicht, Rechtschutz etc.
- Basisrente (Rürup): Steuerlich geförderte Altersvorsorge
Häufige Fehler vermeiden
- Umsatz mit Gewinn verwechseln – Umsatz = Einnahmen. Gewinn = was nach Abzug der Kosten bleibt.
- Steuern und Sozialabgaben vergessen – 30-40% vom Gewinn zurücklegen, nicht vom Umsatz!
- Privatentnahmen als Gewinn sehen – Privatentnahmen mindern nur das Kapital, nicht den Gewinn.
Häufige Fragen
Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gilt das Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen zählen, wenn sie auf dem Konto eingehen, Ausgaben, wenn sie abfließen.
Umsatz ist die Summe aller Einnahmen (was auf dem Konto eingeht). Gewinn ist, was nach Abzug aller Betriebsausgaben übrig bleibt. Beispiel: 50.000€ Umsatz - 15.000€ Ausgaben = 35.000€ Gewinn.
Vom Gewinn gehen noch ab: Einkommensteuer (0-45%, progressiv), ggf. Gewerbesteuer (ab 24.500€ Gewinn, wird aber auf ESt angerechnet) und Kranken-/Rentenversicherung. Grob sollten Sie 30-50% des Gewinns für Steuern und Sozialabgaben einplanen.
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.