Gewerbeanmeldung vergessen oder zu spät – welche Folgen drohen?
Kurz & Knapp
Ohne Gewerbeanmeldung droht ein Bußgeld bis 1.000€. Steuern müssen Sie trotzdem zahlen – die Anmeldung ist nur gewerbe-, nicht steuerrechtlich relevant. Melden Sie das Gewerbe schnellstmöglich rückwirkend an, um weitere Probleme zu vermeiden.
Die Konsequenzen
| Bereich | Konsequenz | Schwere |
|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit | Bußgeld bis 1.000€ | Gering bis mittel |
| Steuern | Müssen trotzdem gezahlt werden | Unverändert |
| Gewerbesteuer | Nacherhebung möglich | Mittel |
| IHK-Beiträge | Nachzahlung | Gering |
| Versicherungen | Können Leistung verweigern | Potenziell hoch |
So melden Sie nachträglich an
- Zum Gewerbeamt gehen
Gewerbeanmeldung (Formular GewA1) ausfüllen. In vielen Städten auch online möglich. - Tatsächlichen Beginn angeben
Geben Sie ehrlich an, wann Sie tatsächlich begonnen haben – auch wenn es Monate zurückliegt. - Gebühr zahlen
Ca. 20-60€ je nach Gemeinde. Kein Bußgeld bei freiwilliger Nachmeldung! - Finanzamt informiert sich selbst
Das Finanzamt erhält automatisch Nachricht und sendet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Wer braucht überhaupt ein Gewerbe?
| Tätigkeit | Gewerbe nötig? |
|---|---|
| Online-Shop, Handel | Ja |
| IT-Dienstleistungen | Meist ja |
| Handwerk | Ja (+ Handwerkskammer) |
| Coaching, Training | Oft ja |
| Freie Berufe (Arzt, Anwalt, Künstler) | Nein |
| Journalist, Autor | Nein (Freiberufler) |
| Designer, Fotograf | Kommt auf Tätigkeit an |
Freiberufler vs. Gewerbetreibende
Prüfen Sie, ob Sie wirklich gewerblich tätig sind:
Freiberufler (kein Gewerbe):
- Ärzte, Zahnärzte, Anwälte
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Architekten, Ingenieure
- Journalisten, Autoren, Übersetzer
- Künstler, Designer (künstlerisch)
Gewerbetreibende (Gewerbe nötig):
- Händler, Online-Shops
- Handwerker
- Gastronomen
- IT-Dienstleister (meist)
- Agenturen
Bußgeld vermeiden
Bei freiwilliger Nachmeldung wird in der Regel kein Bußgeld verhängt. Nur wenn das Gewerbeamt von sich aus auf Sie zukommt (z.B. durch Hinweis des Finanzamts), drohen Sanktionen.
- Sie melden rückwirkend zum 01.03.2024 an (heute ist 15.01.2025)
- Gewerbeamt nimmt die Anmeldung auf, meist ohne Kommentar
- Gebühr: ca. 26€
- Finanzamt erhält automatisch Mitteilung
- IHK meldet sich ggf. wegen Beiträgen
Bußgeld bei freiwilliger Nachmeldung: In der Regel 0€
Häufige Fehler vermeiden
- Denken "ist ja nur ein kleines Gewerbe" – Auch 100€ Umsatz/Monat erfordern eine Anmeldung.
- Freiberufler-Status falsch einschätzen – Im Zweifel beim Finanzamt oder Steuerberater nachfragen.
- Gewerbeanmeldung = Steuerpflicht denken – Steuerpflichtig sind Sie ab der ersten Einnahme, nicht ab der Anmeldung!