Selbstständig Ratgeber

Betriebsausgabe vergessen einzutragen – was nun?

Kurz & Knapp

Vergessene Betriebsausgaben können Sie nachbuchen, wenn der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Bei der EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip: Die Ausgabe gehört in das Jahr, in dem Sie bezahlt haben. Für ältere Jahre ist eine Korrektur nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wann kann ich noch nachbuchen?

SituationMöglichkeitVorgehen
Steuererklärung noch nicht abgegebenEinfach nachtragenIn EÜR ergänzen
Bescheid noch nicht erhaltenErgänzung möglichKorrektur ans Finanzamt
Einspruchsfrist läuft (1 Monat)Einspruch einlegenBegründeter Einspruch
Bescheid unter VorbehaltÄnderung beantragenFormloser Antrag
Bescheid bestandskräftigNur in AusnahmenAntrag auf Änderung

So gehen Sie vor

  1. Prüfen: Welches Jahr?
    Bei EÜR zählt das Datum der Zahlung (Abflussprinzip), nicht das Rechnungsdatum.
  2. Prüfen: Bescheid-Status
    Ist der Steuerbescheid für das Jahr schon da? Läuft die Einspruchsfrist noch?
  3. Beleg suchen
    Ohne Beleg keine Betriebsausgabe. Notfalls Eigenbeleg erstellen (wenn erlaubt).
  4. Korrektur einreichen
    Je nach Status: EÜR ergänzen, Einspruch einlegen oder Änderungsantrag stellen.
Beispiel: Vergessene Ausgabe aus 2024

Situation: Sie haben im November 2024 einen Laptop für 800€ gekauft und vergessen zu buchen.

Steuererklärung 2024: Noch nicht abgegeben

Lösung: Einfach in der EÜR 2024 nachtragen. Als GWG (unter 800€ netto) können Sie den Laptop sofort absetzen.

Laptop (Betriebsausgabe)672,27€
Vorsteuer 19%127,73€
Steuerersparnis (ca. 35%)~280€

Einspruch bei bereits erhaltenem Bescheid

Wenn der Steuerbescheid schon da ist, aber die Einspruchsfrist von einem Monat noch läuft:

Beispiel: Muster Einspruch wegen vergessener Ausgabe

Max Mustermann | Steuernummer: 123/456/78901

An das Finanzamt Musterstadt

Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid 2024 vom TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Bescheid lege ich Einspruch ein.

Bei den Betriebsausgaben wurde versehentlich die Anschaffung eines Laptops am 15.11.2024 über 800,00€ (netto 672,27€) nicht berücksichtigt. Den Beleg füge ich als Anlage bei.

Ich bitte um entsprechende Änderung des Bescheids.

Mit freundlichen Grüßen

Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung

Steht im Bescheid "unter Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO", können Sie auch nach der Einspruchsfrist noch Änderungen beantragen – solange der Vorbehalt nicht aufgehoben wurde.

Achtung: Der Vorbehalt wird automatisch aufgehoben, wenn die Festsetzungsfrist (meist 4 Jahre) abläuft oder das Finanzamt ihn ausdrücklich aufhebt.

Sonderfall: Abschreibungen nachholen

Bei abschreibungspflichtigen Wirtschaftsgütern (über 800€ netto) ist die Situation komplizierter:

  • Vergessene AfA eines Jahres: Kann nicht in Folgejahre verlagert werden
  • Komplett vergessenes Wirtschaftsgut: AfA beginnt ab dem Jahr der Anschaffung
  • Bereits laufende AfA vergessen: Nachholen nur im richtigen Jahr möglich

Häufige Fehler vermeiden

  • Ausgabe ins falsche Jahr buchen – Bei EÜR gilt das Zahlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum.
  • Einspruchsfrist verpassen – Bescheid sofort nach Erhalt prüfen – nur 1 Monat Zeit!
  • Ohne Beleg nachbuchen wollen – Beleg organisieren oder Eigenbeleg erstellen (mit Begründung).

Häufige Fragen

Ja, solange der Steuerbescheid noch änderbar ist. Das ist der Fall während der Einspruchsfrist (1 Monat) oder wenn der Bescheid unter Vorbehalt steht. Danach nur noch in Ausnahmefällen über einen Änderungsantrag.

Bei der EÜR gilt das Abflussprinzip: Die Ausgabe gehört in das Jahr, in dem Sie tatsächlich bezahlt haben. Eine im Dezember 2024 bezahlte Rechnung gehört ins Jahr 2024 – auch wenn die Rechnung vom Januar 2025 ist.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025