Selbstständig Ratgeber

Beleg verloren – welche Alternativen gibt es?

Kurz & Knapp

Beleg verloren? Versuchen Sie zuerst, einen Ersatzbeleg zu bekommen (Duplikat, Kontoauszug). Wenn das nicht möglich ist, können Sie in Ausnahmefällen einen Eigenbeleg erstellen. Achtung: Für den Vorsteuerabzug brauchen Sie immer eine ordnungsgemäße Rechnung!

Ihre Optionen bei verlorenem Beleg

  1. Option 1: Ersatzbeleg anfordern
    Kontaktieren Sie den Verkäufer/Dienstleister und bitten um ein Duplikat oder eine Rechnungskopie.
  2. Option 2: Kontoauszug nutzen
    Bei Kartenzahlung zeigt der Kontoauszug Datum, Betrag und Empfänger. Als Ergänzung zum Eigenbeleg hilfreich.
  3. Option 3: Eigenbeleg erstellen
    Nur wenn Option 1 und 2 nicht möglich sind. Dokumentiert die Ausgabe, ersetzt aber keine Rechnung für den Vorsteuerabzug.

Wann ist ein Eigenbeleg erlaubt?

SituationEigenbeleg möglich?Hinweis
Parkgebühren (Automat)JaRegelmäßige Kleinbeträge akzeptiert
TrinkgeldJaBis ca. 10% der Bewirtungskosten
GarderobeJaBei Geschäftsterminen
Telefon/Internet (Rechnung verloren)NeinDuplikat beim Anbieter anfordern
BüromaterialNur bedingtBesser Duplikat beim Händler
Größere AnschaffungenNeinImmer Originalrechnung nötig

So erstellen Sie einen Eigenbeleg

Pflichtangaben im Eigenbeleg:

  • ☐ Datum der Ausgabe
  • ☐ Betrag (mit/ohne USt angeben)
  • ☐ Art der Ausgabe (was wurde gekauft/bezahlt)
  • ☐ Geschäftlicher Zweck
  • ☐ Name des Zahlungsempfängers (wenn bekannt)
  • ☐ Grund für den fehlenden Originalbeleg
  • ☐ Datum der Erstellung
  • ☐ Ihre Unterschrift
Beispiel: Muster Eigenbeleg

EIGENBELEG

Datum der Ausgabe:15.01.2025
Betrag:3,50 €
Art der Ausgabe:Parkgebühr
Geschäftlicher Zweck:Kundentermin bei Firma XY in München
Zahlungsempfänger:Parkhaus am Marienplatz
Grund für fehlenden Beleg:Parkscheinautomat, kein Beleg erhalten

München, 15.01.2025

_______________________
Unterschrift

Achtung: Ein Eigenbeleg berechtigt NICHT zum Vorsteuerabzug! Für die Vorsteuer benötigen Sie immer eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben inkl. USt-Ausweis.

Vorsteuerabzug ohne Originalrechnung?

Ohne ordnungsgemäße Rechnung ist kein Vorsteuerabzug möglich. Ihre Optionen:

  • Duplikat anfordern: Händler können meist Kopien erstellen
  • Download-Portal: Viele Anbieter bieten Rechnungen online
  • Ohne Vorsteuer buchen: Ausgabe als Brutto-Betrag ansetzen, auf Vorsteuer verzichten
Beispiel: Mit vs. ohne Vorsteuerabzug

Ausgabe: Büromaterial 119€ (brutto)

Mit BelegOhne Beleg (Eigenbeleg)
Betriebsausgabe100,00€119,00€
Vorsteuer19,00€0,00€
USt-Erstattung entgeht-19,00€

Prävention: Belege sichern

So verlieren Sie keine Belege mehr:

  • ☐ Belege sofort fotografieren/scannen
  • ☐ Cloud-Speicher oder Buchhaltungssoftware nutzen
  • ☐ Thermopapier-Belege zeitnah kopieren (verblassen!)
  • ☐ E-Mail-Rechnungen in separatem Ordner sammeln
  • ☐ Wöchentliche Beleg-Routine einführen

Häufige Fehler vermeiden

  • Eigenbelege für große Beträge – Eigenbelege nur für Kleinbeträge. Bei größeren Ausgaben immer Duplikat anfordern.
  • Vorsteuer aus Eigenbeleg ziehen – Geht nicht! Vorsteuerabzug nur mit ordnungsgemäßer Rechnung.
  • Eigenbelege als Dauerlösung – Nur für Ausnahmen nutzen. Regelmäßige Eigenbelege wecken Misstrauen.

Häufige Fragen

In Ausnahmefällen ja, mit einem Eigenbeleg. Dieser ist nur für kleinere, regelmäßige Ausgaben akzeptabel, bei denen kein Beleg üblich ist (Parkgebühren, Trinkgeld). Für den Vorsteuerabzug reicht ein Eigenbeleg nicht aus.

Ein korrekter Eigenbeleg enthält: Datum, Betrag, Art der Ausgabe, geschäftlicher Zweck, Grund für das fehlende Original und Ihre Unterschrift. Ergänzen Sie wenn möglich den Kontoauszug als Zahlungsnachweis.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025