Selbstständig Ratgeber

Aufbewahrungsfristen für Selbstständige – was wie lange aufheben?

Kurz & Knapp

Die wichtigsten Fristen: Rechnungen, Buchungsbelege und Jahresabschlüsse = 10 Jahre. Geschäftsbriefe, Angebote und Verträge = 6 Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist.

Übersicht: Aufbewahrungsfristen

DokumentenartAufbewahrungsfrist
Rechnungen (ausgehend)10 Jahre
Rechnungen (eingehend)10 Jahre
Buchungsbelege (Kontoauszüge)10 Jahre
Jahresabschlüsse/EÜR10 Jahre
Verträge6 Jahre (nach Ablauf)
Geschäftsbriefe6 Jahre
Angebote, Bestellungen6 Jahre
Lohnunterlagen10 Jahre
Steuerbescheide10 Jahre (empfohlen)

So berechnen Sie die Frist

Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist:

Beispiel: Fristberechnung

Rechnung vom 15. März 2024:

Rechnungsdatum15.03.2024
Fristbeginn01.01.2025
Aufbewahrungsfrist10 Jahre
Aufbewahren bis31.12.2034

Ab 01.01.2035 darf die Rechnung vernichtet werden.

Digitale Aufbewahrung

Sie dürfen (und sollten!) Belege digital aufbewahren. Das ist sogar sicherer als Papier. Aber: GoBD-konform!

Anforderungen an digitale Archivierung:

  • Unveränderbarkeit: Keine nachträgliche Änderung möglich
  • Vollständigkeit: Alle Dokumente erfasst
  • Ordnung: Systematische Ablage, auffindbar
  • Lesbarkeit: Jederzeit lesbar und ausdruckbar
  • Zeitnähe: Zeitnah nach Eingang scannen
  • Verfahrensdokumentation: Prozess dokumentiert
  1. Scannen/Fotografieren
    Beleg zeitnah digitalisieren (Smartphone-App oder Scanner).
  2. Benennung
    Einheitliche Dateinamen: 2024-03-15_Bueromoebel_OBI_150EUR.pdf
  3. Ablage
    In Ordnerstruktur oder Buchhaltungssoftware speichern.
  4. Backup
    Cloud-Backup oder externe Festplatte – Daten müssen sicher sein.

Thermopapier: Besondere Vorsicht!

Achtung: Kassenbelege auf Thermopapier verblassen nach 1-3 Jahren! Sofort scannen/kopieren, sonst ist der Beleg später unleserlich.

Was passiert bei fehlenden Belegen?

SituationKonsequenz
Beleg für Betriebsausgabe fehltKein Abzug, keine Vorsteuer
Ausgangsrechnung fehltProblem bei Betriebsprüfung
Keine KontoauszügeSchätzung durch Finanzamt
Systematische LückenVerdacht auf Manipulation

Checkliste: Was aufbewahren?

10 Jahre aufbewahren:

  • ☐ Alle Ausgangsrechnungen
  • ☐ Alle Eingangsrechnungen
  • ☐ Kontoauszüge (alle Geschäftskonten)
  • ☐ Kassenbuch (bei Bargeschäften)
  • ☐ Jahresabschlüsse / EÜR
  • ☐ Inventar und Anlagenverzeichnis
  • ☐ Steuererklärungen und Bescheide

6 Jahre aufbewahren:

  • ☐ Geschäftsbriefe (empfangen und gesendet)
  • ☐ Angebote und Auftragsbestätigungen
  • ☐ Verträge (ab Vertragsende)
  • ☐ Versicherungspolicen

Häufige Fehler vermeiden

  • Belege nach der Steuererklärung wegwerfen – 10 Jahre aufbewahren – Betriebsprüfungen kommen auch Jahre später.
  • Nur Papier aufbewahren – Digitale Kopien als Backup – Papier kann verloren gehen/verblassen.
  • Thermopapier nicht sofort sichern – Sofort scannen oder kopieren – verblasst innerhalb von 1-3 Jahren!

Häufige Fragen

Rechnungen (ausgehend und eingehend) müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Rechnung erstellt wurde. Eine Rechnung von März 2024 muss bis mindestens Ende 2034 aufbewahrt werden.

Ja, digitale Aufbewahrung ist erlaubt und sogar empfohlen. Die Belege müssen unveränderbar gespeichert werden (GoBD-konform). Nach dem Scannen dürfen Papieroriginale vernichtet werden – empfohlen ist aber, wichtige Dokumente auch physisch zu behalten.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Zuletzt geprüft: 15.01.2025