Selbstständig Ratgeber

Ab welchem Einkommen zahlen Selbstständige Steuern?

Kurz & Knapp

Einkommensteuer zahlen Sie erst ab einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag von 11.784€ (2025). Darunter bleibt Ihr Gewinn steuerfrei. Aber Achtung: Gewerbesteuer hat einen separaten Freibetrag (24.500€), und Umsatzsteuer fällt unabhängig vom Gewinn an, wenn Sie kein Kleinunternehmer sind.

Der Grundfreibetrag 2025

Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum. Erst darüber beginnt die Besteuerung:

StatusGrundfreibetrag 2025Grundfreibetrag 2024
Ledige11.784€11.604€
Verheiratete (zusammen)23.568€23.208€

Wichtig: Der Grundfreibetrag gilt für das zu versteuernde Einkommen – also nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Vom Gewinn zum zu versteuernden Einkommen

Beispiel: Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Gewinn aus Selbstständigkeit25.000€
- Kranken-/Pflegeversicherung-4.200€
- Altersvorsorge (Basis-Rente)-3.000€
- Sonstige Sonderausgaben-500€
Zu versteuerndes Einkommen17.300€
- Grundfreibetrag-11.784€
Zu versteuernder Betrag5.516€
Einkommensteuer darauf (ca.)785€

Die verschiedenen Steuerarten und ihre Grenzen

SteuerartFreibetrag/GrenzeAb wann zahlen?
Einkommensteuer11.784€ (Grundfreibetrag)Über Grundfreibetrag
Gewerbesteuer24.500€ (Freibetrag)Nur Gewerbetreibende über Freibetrag
Umsatzsteuer25.000€ Vorjahr (Kleinunternehmer)Immer, wenn nicht Kleinunternehmer
SolidaritätszuschlagFreigrenze ca. 18.130€ EStNur bei hoher ESt

Rechenbeispiele: Wann fällt Steuer an?

Beispiel: Freelancer mit 15.000€ Gewinn (ledig)
Gewinn15.000€
- KV/PV (freiwillig GKV, ca.)-2.500€
Zu versteuerndes Einkommen12.500€
- Grundfreibetrag 2025-11.784€
Einkommensteuerca. 100€
Beispiel: Gewerbetreibender mit 30.000€ Gewinn
Einkommensteuer:
Zu versteuerndes Einkommen (nach Abzügen)24.000€
Einkommensteuerca. 2.700€

Gewerbesteuer:
Gewinn30.000€
- Freibetrag-24.500€
Gewerbeertrag5.500€
Gewerbesteuer (ca. 14%)ca. 770€
- Anrechnung auf ESt-770€
Gesamt-Steuerlastca. 2.700€

Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet (bis zum 4-fachen des Messbetrags).

Achtung: Auch wenn Sie unter dem Grundfreibetrag liegen: Als Selbstständiger müssen Sie trotzdem eine Steuererklärung abgeben! Das Finanzamt prüft dann, ob Steuer anfällt.

Steuerpflicht vs. Steuerzahlung

Es gibt einen wichtigen Unterschied:

  • Steuerpflichtig sind Sie ab dem ersten Euro Gewinn
  • Steuern zahlen müssen Sie erst über dem Grundfreibetrag
  • Steuererklärung abgeben müssen Sie als Selbstständiger immer

Häufige Fehler vermeiden

  • Denken, unter Grundfreibetrag = keine Steuererklärung – Selbstständige sind zur Abgabe verpflichtet, auch ohne Steuerschuld.
  • Gewinn mit zu versteuerndem Einkommen verwechseln – Vom Gewinn werden noch Sonderausgaben abgezogen.
  • Gewerbesteuer-Freibetrag vergessen – Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500€ Gewinn an (nur Gewerbetreibende).

Häufige Fragen

Einkommensteuer fällt ab einem zu versteuernden Einkommen über 11.784€ (Grundfreibetrag 2025) an. Darunter zahlen Sie 0€ Einkommensteuer. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer ab einem Gewinn über 24.500€.

Der Grundfreibetrag 2025 beträgt 11.784€ für Ledige und 23.568€ für Verheiratete (bei Zusammenveranlagung). Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Der Freibetrag sichert das steuerfreie Existenzminimum.

Ja, als Selbstständiger sind Sie grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – auch wenn Sie unter dem Grundfreibetrag liegen und keine Steuer zahlen müssen. Das Finanzamt prüft dann anhand Ihrer Angaben, ob tatsächlich keine Steuer anfällt.

CuiveMedia Redaktion

Fachredaktion Finanzen & Steuern

Unsere Redaktion recherchiert und verifiziert alle Inhalte mit besonderer Sorgfalt. Die Informationen werden regelmäßig auf Aktualität geprüft.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Geprüfte Inhalte

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Zuletzt geprüft: 15.01.2025